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Wiesentheid
Französisches Geisterauto über Nacht verschwunden: Wem das Fahrzeug gehörte und wer es in Wiesentheid abholte
So schnell kann es gehen. Kaum hat die Redaktion berichtet, kommt Fahrt in die Sache eines seit Monaten abgestellten Autos. Wie sich der Fall jetzt geklärt hat.
Monatelang stand der Kleinwagen mit französischem Nummernschild im Wiesentheider Gewerbegebiet. Jetzt ist das Auto verschwunden.
Foto: Andreas Stöckinger | Monatelang stand der Kleinwagen mit französischem Nummernschild im Wiesentheider Gewerbegebiet. Jetzt ist das Auto verschwunden.
Andreas Stöckinger
Andreas Stöckinger
 |  aktualisiert: 06.04.2024 02:41 Uhr

Das Rätsel eines monatelang im Wiesentheider Gewerbegebiet abgestellten französischen Kleinwagens ist gelöst. Wie es in einer Mitteilung aus dem Rathaus heißt, kam in den letzten Tagen Bewegung in die Sache und auch in den Kleinwagen. Ein vor zwei Wochen veröffentlichter Beitrag dieser Redaktion hat die Dinge dabei offenbar beschleunigt. Seit Gründonnerstag ist das Geisterauto verschwunden.

Zuletzt war auch das Kennzeichen des im französischen Departement Pas de Calais zugelassenen Kleinwagens entfernt worden. Über die neuerliche Entwicklung informierte Wiesentheids Verwaltungsleiter Christian Sturm. Nachdem freundliche Aufforderungen in den Wochen zuvor nicht gefruchtet hatten, sei die Kommune über die vor geraumer Zeit eingeleiteten Zwangsmaßnahme an den ehemaligen Eigentümer des Autos in Frankreich herangekommen.

Fall erledigt: Nach wenigen Tagen war das Auto verschwunden

"Dieser hatte das Fahrzeug zwischenzeitlich an einen Deutschen verkauft und dieser wiederum an einen Engländer", so Sturm. "Alle waren letztlich kooperativ, das Fahrzeug wurde vom neuen Eigentümer mittlerweile entfernt, der Fall hat sich erledigt."

Der im Fahrgastraum voll bepackte und nicht gerade ansehnliche Renault Clio war zuvor über Monate halb auf dem Gehweg, halb auf der Straße abgestellt. Passanten hatten die Redaktion darauf aufmerksam gemacht, die daraufhin im Rathaus nachhakte. Dort hieß es, der Fall sei bekannt, man könne das Auto jedoch nicht einfach entfernen. Dies wäre rechtlich ein Eingriff in fremdes Eigentum. Man werde sich der Sache annehmen.

 
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