Es ist eine Regelungen, die in Stein gemeißelt schien: Tempo 50 Innerorts, 1957 eingeführt. Doch der Deutsche Städtetag möchte an dieser Regelung rütteln. Der Zusammenschluss vertritt die Ansicht, dass die Städte und Gemeinden einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen bräuchten, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als "verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten".
Initiative für "Lebenswerte Städte": Wer will sich anschließen?
Um dem eigenen Anliegen Nachdruck zu verleihen und diesen Rahmen auch in der Bundespolitik durchzusetzen, hat die Vereinigung eine Initiative ins Leben gerufen: "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten." Denn, so Präsident Burkhard Jung: "Die Kommunen können am besten entscheiden, welche Geschwindigkeiten in welchen Straßen angemessen sind." Kann er bei den Gemeinden im Landkreis Haßberge auf Unterstützung hoffen? Wir haben uns umgehört.
Günther Werner (Wählergemeinschaft), Erster Bürgermeister der Stadt Haßfurt, würde eine neue Regelung begrüßen. Die Stadt habe schon viele Tempo-30-Zonen eingerichtet, stoße aber an juristische Grenzen im Bereich der Kreisstraßen und Staatsstraßen. "Als Beispiele kann ich die Talstraße in Sylbach und die Denkmalstraße in Uchenhofen aufführen." Auch die Ortsdurchfahrten von Oberhohenried und Prappach gäben den Anwohner Anlass, ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern zu fordern. Und auf die Frage, ob es aus seiner Sicht denkbar wäre, dass sich die Stadt Haßfurt der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten", anschließt, erklärt er: "Unter Umständen ja, aber das liegt in der Entscheidungsgewalt des Stadtrates."
Im Stadtrat Eltmann hat man laut Bürgermeister Michael Ziegler (CSU) das Ziel bereits klar vor Augen: "Wo wir die rechtlichen Möglichkeiten haben, Tempo 30 einzuführen, werden diese auch ergriffen!" Die Verwaltung prüfe dies derzeit flächendeckend "und legt die Ergebnisse demnächst dem Stadtrat zur Behandlung vor". Auch Ziegler bedauert die aktuelle Rechtslage: "Auf der Straße an unserem Marktplatz beispielsweise hätten wir gerne Tempo 30 eingeführt, aber die Straßenbauverwaltung hat unseren Antrag abgelehnt." Was ihn zusätzlich bekümmert, sei das Verhalten mancher Zeitgenossen: "Was helfen Geschwindigkeitsbegrenzungen, wenn sie ignoriert werden?"
Hofheim: Tempo 30 in der ganzen Innenstadt
Geht es nach Alexander Bergmann (CSU), dem designierten Bürgermeister von Hofheim, hat die Stadt ihre Hausaufgaben bereits gemacht: die Hofheimer Innenstadt sei mit einer Tempo 30-Zone ausgewiesen, in einzelnen Ortsteilen wurde dies ebenfalls bei Beantragung befürwortet. Er kündigte an, das Anliegen der Tempo-30-Initiative aufzugreifen: "Ob wir uns anschließen, werden wir im Stadtrat diskutieren."
Für Stefan Paulus (Christliche Wählergemeinschaft), Bürgermeister der Gemeinde Knetzgau, sind 50 Kilometer pro Stunde innerorts eindeutig zu hoch, "weil die Anlieger und somit unsere Bürgerinnen und Bürger sehr unter dieser Situation leiden". Er meint: "Uns als Gemeinde muss die Möglichkeit gegeben werden, durch bauliche Maßnahmen den Verkehr zu entschleunigen", und nennt beispielhaft Verkehrsinseln, Fahrbahnverengungen und Querungshilfen.
Eine Baustelle zeigt, was möglich wäre
In Oberschwappach ließe sich derzeit sehr gut deren Wirkung beobachten: "Aufgrund der Baustelle an der Schlossmauer wird schon am Ortseingang abgebremst, was vor allem bei den Lastkraftwagen zu einer massiven Lärmreduzierung führt." Paulus könnte sich gut vorstellen, dass die Gemeinde an einem Modellversuch zum Thema Tempo 30 teilnimmt und kündigt an, in der nächsten Gemeinderats-Sitzung dem Gremium vorzuschlagen, der Initiative des Städtetags beizutreten.
Der Bürgermeister der Stadt Zeil am Main, Thomas Stadelmann (SPD), meldet Vollzug: Bereits 2021 habe die Stadt die Aktivitäten der Initiative mit Interesse verfolgt, im Juni 2022 sei sie ihr beigetreten. Gerne würde der Stadtrat in weiteren Zonen die Höchstgeschwindigkeit reduzieren, was aber bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht zulässig sei; "Mindestens", so Stadelmann, "soll es jedoch durch Veränderung der gesetzlichen Vorgaben den Kommunen erleichtert werden, innerorts selbst Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 anzuordnen, wo sie es für notwendig halten." Die Teilnahme an einem Modellversuch sei für ihn durchaus vorstellbar, "aber dann grundsätzlich 30 Stundenkilometer in ganz Zeil innerorts, so dass lediglich an den Ortseingängen entsprechende Schilder benötigt werden".
Die Stadt Ebern handelt notfalls auch eigenmächtig
Die Stadt Ebern hat sich der Initiative nicht offiziell angeschlossen, unterstütze aber deren Ziele, sagt Bürgermeister Jürgen Heinemann (SPD). Er drängt darauf, dass den Gemeinden unbedingt mehr Entscheidungsfreiheit gegeben werden solle: "Bei Kreisstraßen und anderen übergeordneten Straßen innerorts besonders. Hier ist die Verkehrsbehörde im Landratsamt zuständig, die sehr genau diese Vorgaben vertritt und keine Geschwindigkeitsbeschränkungen zulässt." Sein Stellvertreter Harald Pascher (FDP) nennt einen Brennpunkt: "Um die unfallträchtige Kreuzung Sudetenstraße/Beethovenstraße zu entschärfen, sollte die Geschwindigkeit auf der Sudetenstraße vor dieser Kreuzung bis nach dem Kindergarten Wunderland auf 30 Stundenkilometer beschränkt werden. Dies auch zum Schutz unserer Kindergartenkinder."
Die Stadt Ebern handelt notfalls auch eigenmächtig, wie Bürgermeister Hennemann erklärt: "Wir haben in Eyrichhof in der Kurzewinder Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer nach der Ortseinfahrt angebracht, die nicht den geltenden Regeln entspricht und eigentlich weg müsste, obwohl diese jeder für sinnvoll erachtet."
Seit kurzer Zeit ist auch Theres mit dabei
Neben Zeil hat sich kürzlich noch eine zweite Kommune aus dem Landkreis Haßberge der Initiative des Städtetags angeschlossen: Am Montag beschloss der Gemeinderat in Theres den Beitritt.
Wo grundsätzlich wie schnell gefahren waren darf, liegt in der Verantwortung der Straßenverkehrsbehörde, und somit des Landratsamtes. Den rechtlichen Rahmen für deren Entscheidungen gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbindlich vor. Innerhalb von Ortschaften gilt im Straßenverkehr der Bundesrepublik grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Von Ortseingang bis Ortsausgang, einheitlich in jeder Stadt, in jedem Dorf.
Was sagt das Landratsamt zu der Initiative?
In Städten, Märkten und Gemeinden können Zonen eingerichtet werden, in welchen die Höchstgeschwindigkeit bei 30 Stundenkilometern liegt. Solche kämen, wie das Landratsamt Haßberge auf Anfrage mitteilt, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte in Betracht. Nicht jedoch auf Vorfahrtsstraßen oder Straßen des sogenannten überörtlichen Verkehrs, wie Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.
Dort dürfe zwar eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde angeordnet werden, aber nur, "wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung geschützter Rechtsgüter erheblich übersteigt". Grundsätzlich gilt: "Ein wesentlicher Anhaltspunkt für das Vorliegen einer solchen Gefahr ist unter anderem das Verkehrsunfallgeschehen auf dem betroffenen Streckenabschnitt."
Monika Göhr, Pressesprecherin des Landratsamtes Hassberge, beantwortete die Frage, ob das Landratsamt Tempo 30 als neue Regelgeschwindigkeit innerorts gutheißen würde: "Die generelle Einführung von Tempo 30 innerorts würde zu einer massiven Arbeitserleichterung für alle Verkehrsbehörden führen."
In einer früheren Fassung des Textes war zu lesen, die Stadt Ebern sei der Initiative offiziell beigetreten. Diese Aussage hat Bürgermeister Hennemann mittlerweile zurückgenommen.
Mit dem Aufstellen von Schildern und einer Polizei, die einmal jährlich vom Innenministerium zu Geschwindigkeits-Kontrolltagen aufgefordert werden muss, können sich die Verantwortlichen nur noch lächerlich machen und ihre Machtlosigkeit eingestehen.
Die einzige Lösung, die jetzt noch zum Erfolg (angepasste Fahrweisen) führen kann, ist das computergesteuerte autonome Fahren, bei dem Fahrzeuglenker die Möglichkeit zum Steuern ihrer Kraftfahrzeuge qua Technik entzogen ist.
Meine Bitte: Diese Zeilen durch den Kopf gehen lassen und nachdenken . . . .
Wenn man die Liste der teilnehmenden Ortschaften in Deutschland anschaut, dann kann Ebern nicht gefunden werden. https://www.lebenswerte-staedte.de/staedte-und-gemeinden-der-initiative.html#schondabei. Was ist da jetzt richtig?
Dem Hennemann sollte das Landratsamt die Rechtsaufsicht auf den Hals schicken! Auch ein Bürgermeister hat sich an Recht und Gesetz zu halten! Was ist denn dieser Mann für ein schlechtes Vorbild?
Außerdem ist es ziemlich naiv zu denken, dass ein Tempo-30-Schild dafür sorgt, dass auch 30 gefahren wird. In der Regel hält sich niemand daran, was natürlich schlecht ist.
Die Bürgermeister wollen sich nur auf billige und teils rechtswidrige Art aus ihrer Verantwortung stehlen. Hier muss nach besseren Lösungen gesucht werden! Sie sind dazu gewählt sich anzustrengen. Die Lösung muss klappen und dem Recht entsprechen. Muss man so was einem Bürgermeister auch noch sagen???