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Eschenau
Kommentar: Schluss mit Tempo 50 – Hohe Geschwindigkeiten in den Ortschaften sind nicht mehr zeitgemäß
Wo der überörtliche Verkehr fließt, dürfen Städte, Märkte und Gemeinden keine Tempo-30-Zonen einrichten. Das sollte sich ändern, findet unser Autor.
Tempo 30-Zonen innerorts: Viele Kommunen würden das gerne an viel mehr Stellen einführen, doch dabei sind ihnen Grenzen gesetzt.
Foto: Wolfgang Aull | Tempo 30-Zonen innerorts: Viele Kommunen würden das gerne an viel mehr Stellen einführen, doch dabei sind ihnen Grenzen gesetzt.
Wolfgang Aull
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:38 Uhr

Freie Fahrt für freie Bürger": Die 50-Stundenkilometer-Regelung wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1957 eingeführt, in den Jahren zuvor waren keinerlei derartige Geschwindigkeitsbeschränkungen gesetzlich verankert. Gut 30 Jahre später begannen einige Städte, Tempo 30-Zonen einzurichten. Heute haben solche Zonen in Deutschlands Stadtbildern einen festen Platz. Ihre weitere Ausbreitung stößt dort auf Grenzen, wo der überörtliche Verkehr fließt. 

Wenn der Verkehr mitten durch die Ortschaften brettert

Die Regelung von damals entspricht nicht mehr dem heutigen Zeitgeist und ist nicht mehr zeitgemäß. Die Verkehrsdichte hat seitdem extrem zugenommen, die Fahrzeugflotte ist bedeutend stärker motorisiert, Zeitdruck nötigt viele Berufskraftfahrer, sich möglichst in den oberen Bereichen der zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten zu bewegen.

Im Landkreis Haßberge erleben wir es leidlich: Der sogenannte übergeordnete Verkehr brettert mitten durch Oberhohenried und Untertheres, er streift den Markplatz von Eltmann, zwängt sich durch enge Gassen in Zeil. Solange, bis das "Verkehrsunfallgeschehen", so die Amtssprache, es dem Landratsamt ermöglicht, mäßigend einzugreifen. Oder bis Baumaßnahmen, wie in Oberschwappach, natürliche Hindernisse schaffen.

Wenn der Verkehr mehr zählt als das Wohlbefinden der Menschen

Fazit: die Durchschnittsgeschwindigkeit des übergeordneten Verkehrs hat einen höheren Stellenwert als das Wohlbefinden der Anrainer. Statt sehenden Auges vorbeugend zu agieren, wird abgewartet, erst auf Unfälle hin reagiert.

Eine solche Regelung erfasst die Straße nicht als Lebensraum für die Bewohner, sondern als für den Fernverkehr reserviert. Sie bringt Leid in die Gesellschaft, führt Kommunalpolitikerinnen und -politiker in Nöte, hat das Potenzial, einen Spaltkeil zwischen Bevölkerung, Gemeinden und Landratsamt zu treiben. Sie degradiert Lebensräume zu funktionalen Engführungen.

Widerstand kommt vom ADAC

Das Bemühen, sie zu kippen, spricht vielen Menschen aus dem Herzen, trifft augenscheinlich den Nerv der Zeit. Doch dieser wird nicht überall verspürt: Der ADAC spricht sich für den Erhalt der bestehenden Regelungen aus und der Bayerische Rundfunk berichtet, dass nach Angaben der Initiative derzeit im Bundesverkehrsministerium in Berlin kaum Bereitschaft erkennbar sei, sich ernsthaft mit dem Anliegen auseinanderzusetzen.

Im Landkreis Hassberge haben sich ihr bisher Zeil und Theres angeschlossen. Weitere Gemeinden werden und sollten folgen. Die Initiative braucht, wenn sie in Berlin Gehör finden soll, dringend Unterstützung. Möge sie von Erfolg gekrönt werden. Und die bestehende Regelung für immer in den Mülleimer der Zeit verbannen.

In einer früheren Version des Textes hieß es, auch Ebern habe sich der Initiative angeschlossen. Diese Aussage hat Bürgermeister Hennemann mittlerweile zurückgenommen. Die Stadt unterstütze die Ziele, sei aber nicht offiziell Mitglied.

 
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