Im Fall der von einem Jäger bei Knetzgau erschossenen Hündin Mara wird es nun zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Haßfurt kommen. Das geht aus einer Anfrage dieser Redaktion beim leitenden Direktor und Pressesprecher der Behörde, Christoph Gillot, hervor.
Zuvor war ein zuständiger Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg gefolgt und hatte Strafbefehl gegen den mutmaßlichen Schützen erlassen, "wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz", so Gillot. Genauer: wegen Töten eines Wirbeltieres. Doch weil der Verteidiger des Beschuldigten fristgerecht Einspruch eingelegt hat, folgt nun der öffentliche Prozess.
Jäger entfernte sich nach dem Schuss vom Ort des Geschehens
Konkret geht es um einen Vorfall, der sich am 18. Juli dieses Jahres ereignet hat. Damals soll der beschuldigte Jäger auf einer Wiese nördlich des Stauwehrs Knetzgau im Landkreis Haßberge den freilaufenden Hund zweier Touristen aus Österreich erschossen haben. Das Ehepaar war zu diesem Zeitpunkt mit dem Schleusen seines Kanus beschäftigt. Beim Anlanden in der Nähe des Kraftwerks sprang der Hund aus dem Boot und rannte auf die Mainwiese.
Der Jäger, der sich offenbar zufällig in der Nähe aufhielt, soll auf den Hund geschossen und ihn schwer verletzt haben, so schrieb es die Polizei damals in ihrem Bericht. Anschließend soll sich der Schütze vom Ort des Geschehens entfernt haben, ohne sich bei dem Paar zu melden oder sich um den Hund zu kümmern. Trotz Behandlung durch einen herbeigerufenen Tierarzt starb Mara in Folge der Schussverletzung. Tierschützerinnen und Tierschützer waren entsetzt, Gegner der Jagd sowieso.
Ab Strafmaß von 60 Tagessätzen droht Verlust des Jagdscheins
Für die Bamberger Staatsanwaltschaft war die Aktenlage offenbar eindeutig genug. Sie wählte den Weg des verkürzten Verfahrens, der meist dann zum Tragen kommt, wenn die Behörde nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung für nicht erforderlich erachtet. Amtsgerichtsdirektor Gillot bestätigte auf Nachfrage eine "Geldstrafe", die Höhe des Strafbefehls nannte er nicht.
Doch die könnte am Ende entscheidend sein für den beschuldigten Waidmann und Revierpächter. Denn ab einem Strafmaß von 60 Tagessätzen droht der Entzug des Jagdscheins, auch wenn das laut dem Bayerischen Innenministerium kein Automatismus ist. Der nun erfolgte Einspruch legt zumindest nah, dass die rein nach Aktenlage verhängte Geldbuße höher gelegen haben könnte. Auch, weil es nicht das erste Mal war, dass der Beschuldigte vor dem Haßfurter Amtsgericht stand.
Bereits 2020 verurteilte ihn ein Richter wegen Bedrohung und Beleidigung zweier Reiterinnen zu einer Geldstrafe, zunächst in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. Der Jäger ging in Berufung. Das Landgericht Bamberg sah damals nur den Tatbestand der Beleidigung erfüllt und reduzierte das Strafmaß auf 40 Tagessätze. Der Mann konnte weiter jagen. Aber es gab mehr Menschen als die betroffenen Reiterinnen, die von bedrohlichen Begegnungen mit dem Beschuldigten erzählten, darunter auch ein pensionierter Polizeibeamter und sogar ein Jagdkollege.
Aussagen von Halterin und Jäger widersprechen sich
Der Angeklagte äußerte sich im August dieses Jahres gegenüber dieser Redaktion zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Er mache die Menschen auf den Naturschutz aufmerksam, auf die Leinenpflicht für die Hunde und halte sich an das Bayerische Jagdgesetz. Er drohe höchstens mit der Polizei, erzählte er damals. Und auch mit Blick auf den tödlichen Vorfall von Knetzgau verteidigte sich der Mann im fortgeschrittenen Alter. "Ich hatte keine Wahl, ich musste schießen", sagte der Jäger. Der freilaufende Hund habe einen Hasen gehetzt und sei kurz davor gewesen, das Tier zu reißen.
Anders sah es die Halterin der getöteten Hündin, Birgit Brunner. "Mara hat einen angeborenen Hüftschaden. Sie konnte vier, fünf Schritte rennen, mehr nicht", entgegnete sie dem Vorwurf, das Tier habe einem Hasen nachgestellt. Zudem habe Mara ein Brustgeschirr getragen, da hätte der Schütze in jedem Fall damit rechnen müssen, dass sich die Besitzer in der Nähe aufhalten. "Und wir waren nicht so verdeckt, dass er uns nicht nach kurzer Zeit erblickt hätte", erzählte Brunner damals im Gespräch.
Trotz zahlreicher Vorwürfe sah niemand einen Grund einzuschreiten
Am Ende geht es in dieser Angelegenheit um mehr als den tödlichen Schuss von Knetzgau. Nämlich um die Frage, ob das Landratsamt als zuständige Behörde angesichts der bereits vor dem Vorfall erhobenen Vorwürfe hätte reagieren müssen. Oder ob die zuständige Jagdgenossenschaft und mit ihr die Stadt Haßfurt die vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrags mit dem Mann um neun Jahre – das ist bis 2030 – nicht hätte unterbinden müssen.
Aus dem Landratsamt hieß es im Sommer, dass die Ergebnisse der vergangenen Verfahren in keinem der mitgeteilten Fälle ausreichend gewesen seien, um eine gerichtsfeste Jagdscheineinziehung rechtlich zu tragen. Und bei der Jagdgenossenschaft verwehrte man sich gegen eine Vorverurteilung des Pächters, man wolle vielmehr die Ergebnisse der rechtlichen Aufarbeitung der Ereignisse vom 18. Juli abwarten.
Termin für Hauptverhandlung steht noch nicht fest
Die nun bevorstehende Hauptverhandlung dürfte dazu ihren Beitrag leisten und weiter Licht ins Dunkel bringen. Ein Termin, so Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot, sei noch nicht festgesetzt. "Die Verteidigung hat zunächst die Möglichkeit, Stellung zu nehmen", erklärt er. Bei dem nun anstehenden öffentlichen Verfahren werde es zudem zur Beweisaufnahme kommen, Zeugen würden befragt. Nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl bleibt jedoch offen, ob es am Ende zu einem milderen oder einem härteren Urteil kommen wird.
Als Jäger und Revierpächter kenne ich auch die Jägerseite. Die Hunde haben nach Corona zugenommen. Viele große Hunde und Jagdhunde, alle „sehr gut erzogen und folgen aufs Wort“. Wir haben in diesem Jahr 7 von Hunden gerissene Rehe „gefunden“. Die Hundeführer haben nach Ihrer Ansicht alle Rechte. Beim Ansprechen der Hundebesitzer hören wir ähnliche aggressive Sprüche.
Auch ich fordere die „charakterliche Eignung dieser impulsiv-aggressiven Hundeführer“. Vielleicht sollten die Tierschutzverbände für Hundeführerinnen und -führer einen Hundeführerschein fordern, um solche vermeidbaren Fälle schon im Vorfeld zu begegnen.
Gehen Sie bitte unvoreingenommen in die Natur und beobachten Sie die Szenen. Wie oft sehen Sie sogenanntes Fehlverhalten von Jäger und Hundeführer?
Dabei hat er in der Vergangenheit noch sehr viel Glück gehabt dank des, wie so oft sehr nachsichtigen und verständnisvollen Justizapparates.
Von Demut und Änderung keinerlei Spur.
Dem Man gehört nicht nur der Jagdschein entzogen (hätte m.M. nach schon lange passieren müssen), dem Mann gehört noch eine wesentlich höhere Strafe aufgebrummt.
Ich möchte nicht wissen wie hoch die Dunkelziffer bei dieser Person ist wo es eben nicht zur Anzeigen kam. Den Verdacht legt ja auch der Artikel nahe.
Hoffentlich sind bei der Hauptverhandlung viele Menschen zugegen um sich selbst ein Bild von dieser Person machen zu können. Es ist schon schwach wenn nicht einmal das Gericht die aktuell verhängte Strafe verkünden will. Da braucht sich niemand mehr wundern über immer mehr Verdrossenheit.
nur EINE Geldstrafe bis 90 Tagessätze erscheint nicht im Führungszeugnis.
Sobald 2 Geldstrafen rechtskräftig innerhalb einer bestimmten Zeit verhängt worden sind, erscheinen BEIDE im Führungszeugnis. Es gibt auch keine Adition.
Wenn es richtig sein sollte, dass eine (Geld-)strafe 2020 rechtskräftig geworden sein sollte, ist die Höhe einer zeitnah zu erwartenden (Geld-)Strafe schlecht egal.
Bitte, besser recherchieren oder besser beraten lassen
Am Anfang des Artikels steht:
... sprang der Hund aus dem Boot und rannte auf die Mainwiese.
Weiter unten dann:
"Mara hat einen angeborenen Hüftschaden. Sie konnte vier, fünf Schritte rennen, mehr nicht"
Wie auch immer, den Hund zu erschießen war wohl eine absolute Überreaktion des Jägers.
Und mit der Vergangenheit sollte man diesem älteren Herrn schnellstmöglichst den Jagtschein abnehmen, egal was bei der Verhandlung herauskommt.
dieser "weitmann" hat jetzt noch seinen Schein und kann "arbeiten"!!
Aja, wenn der unterwegs war hat er seine "hunde" (deutschdraht, kleiner münsterländer
zur jagd ausgebildete hunde) ohne aufsicht laufen lassen, autotür auf, hunde raus und weiterfahren. kreuzten plötzlich personen und auch noch mit hund, ! den weg, hatte dieser typ etwas stress seine hunde unter kontolle zu halten. aber unter kollegen?!!
wie schon erwähnt er hat noch seinen schein(jetzt ist er auch nicht mehr der jüngste) und bei öffentlichen empfängen steht er nach wie vor in der ersten reihe.
für solche zeitgenossen nur freiheitsstrafe OHNE bewährung!!!
Auch wenn man das Recht hätte sich den Jagdschein zeigen zu lassen so vermute ich sehr stark, dass man ihn nicht zu Gesicht bekommt. Wer sich als "Grünrock" so benimmt hat kein Interesse daran, seinen Namen zu nennen. Da werden allenfalls ein paar neue Drohungen ausgestossen.