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Haßfurt
Getötete Alaskan Malamute Hündin Mara: Jetzt kommt es vor dem Amtsgericht Haßfurt zum Prozess gegen den Schützen
Weil der Schütze Einspruch eingelegt hat, kommt es nun zur Hauptverhandlung. Ob am Ende des Prozesses ein milderes oder härteres Urteil steht, bleibt offen.
Mara, der Alaskan Malamute eines Ehepaars aus Österreich, wurde im Juli dieses Jahres bei Knetzgau von einem Jäger erschossen.
Foto: Birgit Brunner | Mara, der Alaskan Malamute eines Ehepaars aus Österreich, wurde im Juli dieses Jahres bei Knetzgau von einem Jäger erschossen.
Lukas Reinhardt
 und  Martin Sage
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:19 Uhr

Im Fall der von einem Jäger bei Knetzgau erschossenen Hündin Mara wird es nun zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Haßfurt kommen. Das geht aus einer Anfrage dieser Redaktion beim leitenden Direktor und Pressesprecher der Behörde, Christoph Gillot, hervor. 

Zuvor war ein zuständiger Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg gefolgt und hatte Strafbefehl gegen den mutmaßlichen Schützen erlassen, "wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz", so Gillot. Genauer: wegen Töten eines Wirbeltieres. Doch weil der Verteidiger des Beschuldigten fristgerecht Einspruch eingelegt hat, folgt nun der öffentliche Prozess.

Jäger entfernte sich nach dem Schuss vom Ort des Geschehens

Konkret geht es um einen Vorfall, der sich am 18. Juli dieses Jahres ereignet hat. Damals soll der beschuldigte Jäger auf einer Wiese nördlich des Stauwehrs Knetzgau im Landkreis Haßberge den freilaufenden Hund zweier Touristen aus Österreich erschossen haben. Das Ehepaar war zu diesem Zeitpunkt mit dem Schleusen seines Kanus beschäftigt. Beim Anlanden in der Nähe des Kraftwerks sprang der Hund aus dem Boot und rannte auf die Mainwiese.

Rückblick: Die Bootsschleuse am Kraftwerk Knetzgau mit der Anlegestelle davor. Rechts daneben die Wiese, auf der Mara erschossen wurde.
Foto: Martin Sage | Rückblick: Die Bootsschleuse am Kraftwerk Knetzgau mit der Anlegestelle davor. Rechts daneben die Wiese, auf der Mara erschossen wurde.

Der Jäger, der sich offenbar zufällig in der Nähe aufhielt, soll auf den Hund geschossen und ihn schwer verletzt haben, so schrieb es die Polizei damals in ihrem Bericht. Anschließend soll sich der Schütze vom Ort des Geschehens entfernt haben, ohne sich bei dem Paar zu melden oder sich um den Hund zu kümmern. Trotz Behandlung durch einen herbeigerufenen Tierarzt starb Mara in Folge der Schussverletzung. Tierschützerinnen und Tierschützer waren entsetzt, Gegner der Jagd sowieso.

Ab Strafmaß von 60 Tagessätzen droht Verlust des Jagdscheins

Für die Bamberger Staatsanwaltschaft war die Aktenlage offenbar eindeutig genug. Sie wählte den Weg des verkürzten Verfahrens, der meist dann zum Tragen kommt, wenn die Behörde nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung für nicht erforderlich erachtet. Amtsgerichtsdirektor Gillot bestätigte auf Nachfrage eine "Geldstrafe", die Höhe des Strafbefehls nannte er nicht.

Doch die könnte am Ende entscheidend sein für den beschuldigten Waidmann und Revierpächter. Denn ab einem Strafmaß von 60 Tagessätzen droht der Entzug des Jagdscheins, auch wenn das laut dem Bayerischen Innenministerium kein Automatismus ist. Der nun erfolgte Einspruch legt zumindest nah, dass die rein nach Aktenlage verhängte Geldbuße höher gelegen haben könnte. Auch, weil es nicht das erste Mal war, dass der Beschuldigte vor dem Haßfurter Amtsgericht stand. 

Bereits 2020 verurteilte ihn ein Richter wegen Bedrohung und Beleidigung zweier Reiterinnen zu einer Geldstrafe, zunächst in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. Der Jäger ging in Berufung. Das Landgericht Bamberg sah damals nur den Tatbestand der Beleidigung erfüllt und reduzierte das Strafmaß auf 40 Tagessätze. Der Mann konnte weiter jagen. Aber es gab mehr Menschen als die betroffenen Reiterinnen, die von bedrohlichen Begegnungen mit dem Beschuldigten erzählten, darunter auch ein pensionierter Polizeibeamter und sogar ein Jagdkollege. 

Aussagen von Halterin und Jäger widersprechen sich 

Der Angeklagte äußerte sich im August dieses Jahres gegenüber dieser Redaktion zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Er mache die Menschen auf den Naturschutz aufmerksam, auf die Leinenpflicht für die Hunde und halte sich an das Bayerische Jagdgesetz. Er drohe höchstens mit der Polizei, erzählte er damals. Und auch mit Blick auf den tödlichen Vorfall von Knetzgau verteidigte sich der Mann im fortgeschrittenen Alter. "Ich hatte keine Wahl, ich musste schießen", sagte der Jäger. Der freilaufende Hund habe einen Hasen gehetzt und sei kurz davor gewesen, das Tier zu reißen. 

Anders sah es die Halterin der getöteten Hündin, Birgit Brunner. "Mara hat einen angeborenen Hüftschaden. Sie konnte vier, fünf Schritte rennen, mehr nicht", entgegnete sie dem Vorwurf, das Tier habe einem Hasen nachgestellt. Zudem habe Mara ein Brustgeschirr getragen, da hätte der Schütze in jedem Fall damit rechnen müssen, dass sich die Besitzer in der Nähe aufhalten. "Und wir waren nicht so verdeckt, dass er uns nicht nach kurzer Zeit erblickt hätte", erzählte Brunner damals im Gespräch.

Trotz  zahlreicher Vorwürfe sah niemand einen Grund einzuschreiten

Am Ende geht es in dieser Angelegenheit um mehr als den tödlichen Schuss von Knetzgau. Nämlich um die Frage, ob das Landratsamt als zuständige Behörde angesichts der bereits vor dem Vorfall erhobenen Vorwürfe hätte reagieren müssen. Oder ob die zuständige Jagdgenossenschaft und mit ihr die Stadt Haßfurt die vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrags mit dem Mann um neun Jahre – das ist bis 2030 – nicht hätte unterbinden müssen.

Aus dem Landratsamt hieß es im Sommer, dass die Ergebnisse der vergangenen Verfahren in keinem der mitgeteilten Fälle ausreichend gewesen seien, um eine gerichtsfeste Jagdscheineinziehung rechtlich zu tragen. Und bei der Jagdgenossenschaft verwehrte man sich gegen eine Vorverurteilung des Pächters, man wolle vielmehr die Ergebnisse der rechtlichen Aufarbeitung der Ereignisse vom 18. Juli abwarten.

Termin für Hauptverhandlung steht noch nicht fest

Die nun bevorstehende Hauptverhandlung dürfte dazu ihren Beitrag leisten und weiter Licht ins Dunkel bringen. Ein Termin, so Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot, sei noch nicht festgesetzt. "Die Verteidigung hat zunächst die Möglichkeit, Stellung zu nehmen", erklärt er. Bei dem nun anstehenden öffentlichen Verfahren werde es zudem zur Beweisaufnahme kommen, Zeugen würden befragt. Nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl bleibt jedoch offen, ob es am Ende zu einem milderen oder einem härteren Urteil kommen wird.

Strafbefehl und Tierschutzgesetz

Erlässt die Justiz auf Aktenlage einen Strafbefehl, so unterstellt sie bei der Bemessung der Strafhöhe, dass der Beschuldigte die Tat gesteht. Ein Umstand, der zu Gunsten des Angeklagten gewertet wird und sich strafmildernd auf das Urteil auswirkt. Bei einem Einspruch wird dieses unterstellte Geständnis hinfällig. 
Der Einspruch gegen einen Strafbefehl kann bis zur Gerichtsverhandlung jederzeit zurückgenommen werden. Nach Beginn der Verhandlung ist die Rücknahme nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.
Im Fall der erschossenen Hündin Mara steht ein Verstoß gegen Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) im Raum. Dieser besagt: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (1.) ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder (2.) einem Wirbeltier (a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder (b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."
Quelle: TierSchG
 
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  • von.knetzgau
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  • Siegfried.Mantel@t-online.de
    Es ist egal ob der Herr Reinhardt oder Herr Sage jetzt gemeinsam hier draufstehen,wenn es ein Bericht sein soll, sodass er keine Vorverurteilungen enthalten, das kann man aus dem Bericht aber so herauslesen in einem Bericht sollten die Fakten dargelegt werden und keine Vermutungen. Jemand ist erst schuldig wenn er verurteilt ist. Journalisten solllten die Unterschiede zwischen Bericht, Meinung und Kommentar kennen
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  • Anton5422
    Art. 42 Abs. 1 Bayerisches Jagdgesetz ermöglicht die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen (z.B. Revierinhaber), wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können.
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  • festoessel@gmail.com
    War die Hündin vom Jäger n a c h w e i s l i c h beim Wildern beobachtet worden? Wo befindet sich das Corpus Delicti?
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Hallo Anton, Sie können den Art rauf und runter zitieren; diese Tatbestandsmerkmale wurden hier schon so oft bemüht, daß die im Forum allesamt zur Genüge bekannt sind. Ihre "Schützenhilfe" läuft total ins Leere. Die Tat dieses Waffen tragenden Mannes, der für mich die ehrenhafte Bezeichnung "Jäger" nicht verdient, wird demnächst vor dem AG verhandelt und ich hoffe, das Gericht wird die Wahrheit erkennen und Recht sprechen. Wenn selbst ein Jagdfreund diesem Menschen das Vertrauen entzieht, bin ich gespannt, was der als zuverlässige Auskunftsperson vor dem Richter aussagt. Genau wie die Aussage des pensionierten Polizeibeamten!
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  • martin-neuner@outlook.de
    Ich bin Jäger und verurteile die Schüsse auf den Hund in den Mainwiesen, wenn die geschilderten Fakten stimmen.
    Als Jäger und Revierpächter kenne ich auch die Jägerseite. Die Hunde haben nach Corona zugenommen. Viele große Hunde und Jagdhunde, alle „sehr gut erzogen und folgen aufs Wort“. Wir haben in diesem Jahr 7 von Hunden gerissene Rehe „gefunden“. Die Hundeführer haben nach Ihrer Ansicht alle Rechte. Beim Ansprechen der Hundebesitzer hören wir ähnliche aggressive Sprüche.
    Auch ich fordere die „charakterliche Eignung dieser impulsiv-aggressiven Hundeführer“. Vielleicht sollten die Tierschutzverbände für Hundeführerinnen und -führer einen Hundeführerschein fordern, um solche vermeidbaren Fälle schon im Vorfeld zu begegnen.

    Gehen Sie bitte unvoreingenommen in die Natur und beobachten Sie die Szenen. Wie oft sehen Sie sogenanntes Fehlverhalten von Jäger und Hundeführer?
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  • astrosu
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Ich kann nur hoffen, daß die StA nicht nur Augenzeugen vorlädt, sondern auch sogenannte Auskunftspersonen! Nämlich den pensionierten Polizeibeamten und den erwähnten Jagdkollegen. Diese aber nicht nur anhören irgendwo, sondern direkt im Gerichtssaal anhören lassen durch StA und Richter!
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Der Angeklagte hat offenbar ein besonderes Mitteilungsbedürfnis um seine Meinung zu streuen mit der er bereits in der Vergangenheit ofmals allein auf weitem Felde stand.

    Dabei hat er in der Vergangenheit noch sehr viel Glück gehabt dank des, wie so oft sehr nachsichtigen und verständnisvollen Justizapparates.

    Von Demut und Änderung keinerlei Spur.

    Dem Man gehört nicht nur der Jagdschein entzogen (hätte m.M. nach schon lange passieren müssen), dem Mann gehört noch eine wesentlich höhere Strafe aufgebrummt.

    Ich möchte nicht wissen wie hoch die Dunkelziffer bei dieser Person ist wo es eben nicht zur Anzeigen kam. Den Verdacht legt ja auch der Artikel nahe.

    Hoffentlich sind bei der Hauptverhandlung viele Menschen zugegen um sich selbst ein Bild von dieser Person machen zu können. Es ist schon schwach wenn nicht einmal das Gericht die aktuell verhängte Strafe verkünden will. Da braucht sich niemand mehr wundern über immer mehr Verdrossenheit.
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  • Dieter@zellhoefer.de
    Unabhängig davon wie dieses Urteil ausgeht sollten dennoch auch alle Hundehalter um eine angemessene Führung des Hundes bemühen!
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    @hadizet: das sollten sie sicherlich. Da haben sie recht. Und auch nicht jeder Jäger der einen freilaufenden Hund erschießt ist gleich ein Verbrecher. Im vorliegenden Fall und bei den Vorgeschichten und dem Verhalten im aktuellen Fall könnte man jedenfalls den Eindruck gewinnen als würde es sich im vorliegenden Fall um einen Verbrecher handeln. Entscheiden wird das Gericht.
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  • Belph
    Wie schrecklich, und ich glaube dem angeblichen "Jäger" kein Wort. Mein Beileid dem Ehepaar, dass so sinnlos ein Familienmitglied verloren hat. Ich hoffe auf eine verdient harte Strafe.
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  • christina.glueck@t-online.de
    § 32 Absatz 2 Ziffer 5a Bundeszentralregistergesetz:
    nur EINE Geldstrafe bis 90 Tagessätze erscheint nicht im Führungszeugnis.
    Sobald 2 Geldstrafen rechtskräftig innerhalb einer bestimmten Zeit verhängt worden sind, erscheinen BEIDE im Führungszeugnis. Es gibt auch keine Adition.
    Wenn es richtig sein sollte, dass eine (Geld-)strafe 2020 rechtskräftig geworden sein sollte, ist die Höhe einer zeitnah zu erwartenden (Geld-)Strafe schlecht egal.
    Bitte, besser recherchieren oder besser beraten lassen
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  • e.max.s@t-online.de
    Was ist denn jetzt richtig?
    Am Anfang des Artikels steht:

    ... sprang der Hund aus dem Boot und rannte auf die Mainwiese.

    Weiter unten dann:

    "Mara hat einen angeborenen Hüftschaden. Sie konnte vier, fünf Schritte rennen, mehr nicht"

    Wie auch immer, den Hund zu erschießen war wohl eine absolute Überreaktion des Jägers.
    Und mit der Vergangenheit sollte man diesem älteren Herrn schnellstmöglichst den Jagtschein abnehmen, egal was bei der Verhandlung herauskommt.
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  • Kinderlein
    warum soll der schütze "kuriert" werden? ich hatte vor einigen jahren mit meiner hündin eine fährte (ausbildung fährtensuchhund) abgesucht . habe meine kleine auf dem rückweg ausgiebig gelobt sie war an der leine als ich plötzlich einen gewehrlauf vor mir hatte und "FREUNDLICHST" gebeten wurde hier zu verschwinden. es war öffentliches gelände (acker, wiese)
    dieser "weitmann" hat jetzt noch seinen Schein und kann "arbeiten"!!

    Aja, wenn der unterwegs war hat er seine "hunde" (deutschdraht, kleiner münsterländer
    zur jagd ausgebildete hunde) ohne aufsicht laufen lassen, autotür auf, hunde raus und weiterfahren. kreuzten plötzlich personen und auch noch mit hund, ! den weg, hatte dieser typ etwas stress seine hunde unter kontolle zu halten. aber unter kollegen?!!

    wie schon erwähnt er hat noch seinen schein(jetzt ist er auch nicht mehr der jüngste) und bei öffentlichen empfängen steht er nach wie vor in der ersten reihe.

    für solche zeitgenossen nur freiheitsstrafe OHNE bewährung!!!
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Dieses von Ihnen geschilderte Verhalten kenne ich zur Genüge. Leider gibt es neben vielen vernünftigen Jägern halt diese selbsternannten "Götter in Grün", und das zur Genüge! Mein Rat: Unverüglich Beweise sichern, lassen Sie sich den Jagdschein zeigen und notieren Sie sich dessen Pesonalien. Dann sofort die Jagdbehörde im Landratsamt/Stadt informieren. Auch wenn dieser Vorfall dem Sachbearbeiter nicht sanktionsfähig erscheint ist dies jedoch ein Baustein für folgende Fehlverhalten und ergibt zum Schluß ein Gesamtbild, weswegen dann ein Entzug der Erlaubnisse erfolgen kann.
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  • manfred-englert@hotmail.de
    @ Kinderlein: Mein Beitrag war eigentlich als Antwort für Sie gedacht.
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  • jebusara@web.de
    @ManfredEnglert

    Auch wenn man das Recht hätte sich den Jagdschein zeigen zu lassen so vermute ich sehr stark, dass man ihn nicht zu Gesicht bekommt. Wer sich als "Grünrock" so benimmt hat kein Interesse daran, seinen Namen zu nennen. Da werden allenfalls ein paar neue Drohungen ausgestossen.
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  • festoessel@gmail.com
    Die charakterliche Eignung dieses impulsiv-schussbereiten Mannes mit noch gültigem Jagd- und W a f f e n schein - denn einen ehrbaren Jäger wird man ihn wegen diverser ähnlicher Konflikte mit Hunde führenden Spaziergängern doch nicht mehr nennen können - scheint längst im Minusbereich angelangt zu sein. Vielleicht wird sie beim nächsten - dann öffentlichen - Gerichtsverfahren etwas genauer unter die Lupe genommen. Alleine Geldstrafen werden diesen Jäger nicht zur Vernunft und schon gar nicht zur ökologisch-waidmännischen Klugheit gegenüber Natur, Mensch und Tier bringen. LRA und Jagdgenossenschaft sollten künftig kritischer gegenüber derartigen, aktenkundigen Jagd-Rowdies sein. Im Verkehrsrecht gibt es zuweilen die Auflage "Verkehrserziehung" oder MPU nach Führerscheineinbehalt. Vielleicht sollten Jagdverbände und Jagdgenossenschaften verpflichtende Auffrischungskurse für Jägerinnen und Jäger mit Waffenschein einführen, um solch vermeidbaren Fällen schon im Vorfeld zu begegnen.
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Siehe meine Antwort weiter unten. Danke
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