Der Tod der achtjährigen Hündin Mara, die am 18. Juli von einem Jäger bei Knetzgau erschossen wurde, hat nun auch den Ökologischen Jagdverein (ÖJV) in Bayern auf den Plan gerufen. Der ÖJV spricht sich klar dagegen aus, dass Jägerinnen und Jäger in Ausübung ihres Amtes Hunde oder Katzen im Einklang mit den Jagdgesetzen töten dürfen.
"Der Abschuss wildernder Hunde und freilaufender Katzen ist zu verbieten beziehungsweise nur nach behördlicher Einzelgenehmigung zuzulassen", fordert Wolfgang Kornder (Markt Nordheim). Er ist Vorsitzender des ÖJV Bayern und sieht seine Forderung im Einklang mit dem Leitbild der Ökologischen Jagdverbände auf Bundesebene. Artikel 42 des Bayerischen Jagdgesetzes erteilt Jagdberechtigten die Befugnis, wildernde Hunde und Katzen zu töten. "Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können", heißt es im Gesetzestext.
Hunde hätten in der Regel eine sehr enge Beziehung in die Familien hinein, so dass der Abschluss viel unnötiges Leid erzeuge, sagte Kornder im Gespräch mit der Redaktion. Haustiere genießen in der Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert, seien Teil der Familien. "Das Töten eines Hundes verletzt folglich die Gefühle vieler Menschen, nicht nur der direkt betroffenen", stellt der Vorsitzende fest.
Er hat von einem Mitglied und durch die Berichterstattung der Main-Post von dem Vorfall bei Knetzgau erfahren. Der Jäger, der Mara mit einer Kleinkaliberwaffe erschossen hatte, hatte sich gegenüber der Redaktion damit gerechtfertigt, dass die Alaskan Malamute einen Hasen gehetzt und in diesem Augenblick kein Halter oder Halterin zu sehen gewesen seien. Diesen Angaben hat Maras Besitzerin, ebenfalls im Gespräch mit der Redaktion, widersprochen.
Wenn ein Hund ganz offensichtlich mit Brustgeschirr unterwegs sei, zudem von der Rasse Schlittenhund, dann sei davon auszugehen, dass die Besitzer nicht weit sind, findet Wolfgang Kornder in Maras Fall. Sie soll ein solches Brustgeschirr getragen haben. Dann wird der ÖJV-Vorsitzende deutlich: "Selbst wenn der Hund einen Hasen verfolgt hätte, was aufgrund der Schilderungen und des Gesundheitszustandes des Hundes eher unwahrscheinlich ist, berechtigt das in keiner Weise den Abschuss dieses Hundes."
Birgit Brunner, Maras Besitzerin, hatte angegeben, dass die Hündin wegen eines Hüftleidens gar nicht rennen konnte. Zudem war es am besagten Tag so heiß, dass es die Frau für höchst unwahrscheinlich hielt, dass sich ein Wildtier auf der freien Wiese aufhalten könnte.
Auch Jagdhunde gehen ungewollt auf Jagd
In einer Email, die Wolfgang Kornder der Redaktion vor dem Telefonat geschickt hatte, schreibt er: "Selbst unsere Jagdhunde, die zum Teil viel Drückjagderfahrung haben, verfolgen hin und wieder ungewollt Wild, auch Hasen, ohne dass sie es erwischen." Dass ein Hund ein Wildtier zu Packen bekomme, sei die absolute Ausnahme, etwa wenn das Tier verletzt oder trächtig sei. Der normale Familienhund aber habe die Erfahrung beim Verfolgen von Wild gar nicht und werde sich deshalb nochmals viel schwerer tun als ein geübter Jagdhund.
Dass es unter den Hundehalterinnen und -haltern uneinsichtige Zeitgenossen gibt, und dass dies durchaus Konsequenzen haben muss, scheint auch Kornder klar zu sein: Für die "wirklich berechtigten Fälle", in denen sich Hunde gewissermaßen auf die Jagd von Wildtieren spezialisiert hätten, plädiert der ÖJV Bayern dafür, gezielt vorzugehen. Dann sollten die Unteren Jagdbehörden nach Vorwarnung der Besitzerinnen oder Besitzer Einzelabschusserlaubnisse ermöglichen.
So aber kommt der ÖJV-Vorsitzende, ausgehend von dem Knetzgauer Beispiel, zu dem Schluss: "Wir finden es unmöglich, dass einzelne Jäger das ohnehin ramponierte Ansehen der Jagd durch derartig sinnlose Abschüsse noch weiter beschädigen."
Was mich dabei am allermeisten irritierte,
das war ein Kommentar im Leserforum, verfasst vom Bürgermeister meiner Gemeinde.
Da wurde dem "Jäger" ( ich kann da sehr wohl differenzieren)
vollumfänglich beigepflichtet.
Und immernoch frage ich mich,
ob ein Mensch,
welcher das Erschießen von Haustieren toll findet,
überhaupt aus sittlicher und moralischer Sicht dazu geeignet ist,
die Interessen seiner Gemeinde in Gänze zu vertreten.
Natürlich kann jeder Mensch seine eigene Meinung haben,
aber wenn ungesetzliches Tun mutmaßlich für gut geheißen wird,
dann wird die rote Linie des Anstands meiner Meinung nach deutlich überschritten!