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Knetzgau
Hund Maras Tod bei Knetzgau: "Ihr Abschuss war in keiner Weise berechtigt", sagt der Vorsitzende des Jagdvereins
"Sinnloses Töten": ÖJV-Vorsitzender Wolfgang Kornder will das Abschießen von Hunden grundsätzlich verbieten und nur Einzelgenehmigungen zulassen.
Ihr Tod löst eine Debatte über das Bayerische Jagdgesetz aus: Dürfen Jägerinnen und Jäger auf Hunde - wie in Knetzgau auf die achtjährige Mara?
Foto: Birgit Brunner | Ihr Tod löst eine Debatte über das Bayerische Jagdgesetz aus: Dürfen Jägerinnen und Jäger auf Hunde - wie in Knetzgau auf die achtjährige Mara?
Martin Sage
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:19 Uhr

Der Tod der achtjährigen Hündin Mara, die am 18. Juli von einem Jäger bei Knetzgau erschossen wurde, hat nun auch den Ökologischen Jagdverein (ÖJV) in Bayern auf den Plan gerufen. Der ÖJV spricht sich klar dagegen aus, dass Jägerinnen und Jäger in Ausübung ihres Amtes Hunde oder Katzen im Einklang mit den Jagdgesetzen töten dürfen.

"Der Abschuss wildernder Hunde und freilaufender Katzen ist zu verbieten beziehungsweise nur nach behördlicher Einzelgenehmigung zuzulassen", fordert Wolfgang Kornder (Markt Nordheim). Er ist Vorsitzender des ÖJV Bayern und sieht seine Forderung im Einklang mit dem Leitbild der Ökologischen Jagdverbände auf Bundesebene. Artikel 42 des Bayerischen Jagdgesetzes erteilt Jagdberechtigten die Befugnis, wildernde Hunde und Katzen zu töten. "Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können", heißt es im Gesetzestext.

Hunde hätten in der Regel eine sehr enge Beziehung in die Familien hinein, so dass der Abschluss viel unnötiges Leid erzeuge, sagte Kornder im Gespräch mit der Redaktion. Haustiere genießen in der Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert, seien Teil der Familien. "Das Töten eines Hundes verletzt folglich die Gefühle vieler Menschen, nicht nur der direkt betroffenen", stellt der Vorsitzende fest. 

Wir finden es unmöglich, dass einzelne Jäger das ohnehin ramponierte Ansehen der Jagd durch derartig sinnlose Abschüsse noch weiter beschädigen."
Wolfgang Kornder, Vorsitzender des ÖJV Bayern
Wolfgang Kornder, Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins Bayern auf einer Archivaufnahme (Ausschnitt).
Foto: Wolfgang Schelbert | Wolfgang Kornder, Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins Bayern auf einer Archivaufnahme (Ausschnitt).

Er hat von einem Mitglied und durch die Berichterstattung der Main-Post von dem Vorfall bei Knetzgau erfahren. Der Jäger, der Mara mit einer Kleinkaliberwaffe erschossen hatte, hatte sich gegenüber der Redaktion damit gerechtfertigt, dass die Alaskan Malamute einen Hasen gehetzt und in diesem Augenblick kein Halter oder Halterin zu sehen gewesen seien. Diesen Angaben hat Maras Besitzerin, ebenfalls im Gespräch mit der Redaktion, widersprochen. 

Wenn ein Hund ganz offensichtlich mit Brustgeschirr unterwegs sei, zudem von der Rasse Schlittenhund, dann sei davon auszugehen, dass die Besitzer nicht weit sind, findet Wolfgang Kornder in Maras Fall. Sie soll ein solches Brustgeschirr getragen haben. Dann wird der ÖJV-Vorsitzende deutlich: "Selbst wenn der Hund einen Hasen verfolgt hätte, was aufgrund der Schilderungen und des Gesundheitszustandes des Hundes eher unwahrscheinlich ist, berechtigt das in keiner Weise den Abschuss dieses Hundes."

Birgit Brunner, Maras Besitzerin, hatte angegeben, dass die Hündin wegen eines Hüftleidens gar nicht rennen konnte. Zudem war es am besagten Tag so heiß, dass es die Frau für höchst unwahrscheinlich hielt, dass sich ein Wildtier auf der freien Wiese aufhalten könnte.  

Auch Jagdhunde gehen ungewollt auf Jagd

In einer Email, die Wolfgang Kornder der Redaktion vor dem Telefonat geschickt hatte, schreibt er: "Selbst unsere Jagdhunde, die zum Teil viel Drückjagderfahrung haben, verfolgen hin und wieder ungewollt Wild, auch Hasen, ohne dass sie es erwischen." Dass ein Hund ein Wildtier zu Packen bekomme, sei die absolute Ausnahme, etwa wenn das Tier verletzt oder trächtig sei. Der normale Familienhund aber habe die Erfahrung beim Verfolgen von Wild gar nicht und werde sich deshalb nochmals viel schwerer tun als ein geübter Jagdhund. 

Dass es unter den Hundehalterinnen und -haltern uneinsichtige Zeitgenossen gibt, und dass dies durchaus Konsequenzen haben muss, scheint auch Kornder klar zu sein: Für die "wirklich berechtigten Fälle", in denen sich Hunde gewissermaßen auf die Jagd von Wildtieren spezialisiert hätten, plädiert der ÖJV Bayern dafür, gezielt vorzugehen. Dann sollten die Unteren Jagdbehörden nach Vorwarnung der Besitzerinnen oder Besitzer Einzelabschusserlaubnisse ermöglichen.

So aber kommt der ÖJV-Vorsitzende, ausgehend von dem Knetzgauer Beispiel, zu dem Schluss: "Wir finden es unmöglich, dass einzelne Jäger das ohnehin ramponierte Ansehen der Jagd durch derartig sinnlose Abschüsse noch weiter beschädigen."

Der Ökologische Jagdverein Bayern (ÖJV)

Der ÖJV Bayern ist ein 1988 gegründeter Jagdverband, der sich der ökologischen Jagd verpflichtet hat. Der ÖJV will das deutsche Jagdwesen aktiv reformieren und dazu beitragen, dass die Jagd auch in Zukunft in der Gesellschaft Akzeptanz findet.
Nachhaltige Naturnutzung: Der ÖJV sieht die Jagd als eine legitime Form der nachhaltigen Naturnutzung an. Die Ökologie soll dabei als wertfreie Wissenschaft Grundlagen für die Jagd liefern, von der Waldbau, Natur-, Arten- und Tierschutz betroffen sind.
Aufgabe der Jagd ist es laut ÖJV, in der Kulturlandschaft ökologische und unzumutbare ökonomische Schäden zu verhindern und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu ermöglichen.
In Bayern hat der ÖJV nach eigenen Angaben rund 1200 Mitglieder. Im Freistaat gibt es über 70.000 Inhaberinnen und Inhaber von Jagdscheinen, rund 50.000 von ihnen sind im Bayerischen Jagdverband organisiert.
Quelle: Ökologischer Jagdverein Bayern/MP
 
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Kommentare
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  • jebusara@web.de
    Jeder der eine Jagdausbildung bezahlen kann bekommt die Erlaubnis Tiere zu erschiessen - und das lebenslang. Ein Eignungstest wäre da durchaus angebracht. Auch ein Sehtest der alle paar Jahre wiederholt werden müsste wäre durchaus von Vorteil.
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  • famker22501804
    Öjv ....bitte nicht, dass sind keine Aufrichtigen Jägerinen und Jäger....Wald vor Wild...alles Totschießen bevor ein Bäumchen gefressen wird traurig
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Ich bin Hundehalter seit 1975. Ich betrieb Hundesport, wozu auch das Suchen einer von mir verursachten Tretfährte (meine Tritte zerstören Erdmoleküle, sondern einen anderen Geruch ab, als das übrige Erdreich) mit Auffinden von mir ausgelegten gebrauchsüblichen Gegenständen gehört. Das ist die Sparte der Hundeausbildung, die ich nur auf Wiese, Feld und Acker durchführen kann, also außerhalb unseres Hundeplatzes. Der Hund ist dabei immer angeleint. Wie oft ich dabei -unqualifiziert- von Jägern angesprochen wurde, kann ich nicht mehr sagen. Dabei wurden auch Drohungen, "Ich werde deinen Köter erschießen und verbuddeln"ausgestoßen, was bei manchem durch das sichtbare Tragen der Jagdwaffe großen Eindruck hinterläßt. Viele Jäger meinen, die Natur, die lt. bay Verfassung JEDERMANN nutzen darf, würde nur für sie gemacht worden sein und nur dieser Personenkreis dürfe sich in der Natur frei bewegen, natürlich mit Hund und Waffe. Deswegen: Strengere Auswahl durch Behörde mit psych Tests!!
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  • gowell70@yahoo.de
    Ich habe die Artikel der Main-Post über den tragischen Tod der Hündin Mara allesamt sehr interessiert verfolgt.
    Was mich dabei am allermeisten irritierte,
    das war ein Kommentar im Leserforum, verfasst vom Bürgermeister meiner Gemeinde.
    Da wurde dem "Jäger" ( ich kann da sehr wohl differenzieren)
    vollumfänglich beigepflichtet.

    Und immernoch frage ich mich,
    ob ein Mensch,
    welcher das Erschießen von Haustieren toll findet,
    überhaupt aus sittlicher und moralischer Sicht dazu geeignet ist,
    die Interessen seiner Gemeinde in Gänze zu vertreten.
    Natürlich kann jeder Mensch seine eigene Meinung haben,
    aber wenn ungesetzliches Tun mutmaßlich für gut geheißen wird,
    dann wird die rote Linie des Anstands meiner Meinung nach deutlich überschritten!
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