Weil er nach Überzeugung des Gerichts zwei Reiterinnen am 2. Januar vergangenen Jahres in den Mainauen zwischen Haßfurt und Augsfeld beleidigt und mit seinem Geländewagen fast überfahren hätte, hat das Amtsgericht am Mittwoch einen 74-jährigen Jäger aus dem Maintal zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro, also 2700 Euro, verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht ein sechsmonatiges Fahrverbot.
Laut Anklage war der Jäger am Tattag nachmittags mit seiner Frau unterwegs, um sein Revier abzufahren, als er zwei Reiterinnen erblickte, die ihren Hund frei laufen ließen. Der Waidmann habe daraufhin angehalten, sei aus seinem Auto gestiegen und habe die beiden Damen aufgefordert: "Verpisst euch ihr Arschlöcher". Außerdem habe er mit seinem Kleinkalibergewehr auf den Hund gezielt und gedroht ihn zu erschießen. Anschließend sei er mit seinem Auto rückwärts auf die Reiterinnen zugefahren. Nur durch einen Sprung eines der Pferde über den Straßengraben habe ein Zusammenstoß vermieden werden können.
"Des war net so", lautete die Antwort des Angeklagten vor Gericht. Die zwei Reiterinnen seien durch alle Biotope und das Trinkwasserschutzgebiet geritten und hätten dabei Pferdekot hinterlassen, was verboten sei. Außerdem sei der freilaufende Hund Rehen hinterher gerannt. Er habe deswegen abbremsen müssen, weil die Rehe über die Straße gejagt wurden. Zudem bestehe eine weitere Unfallgefahr durch die nahe Bahnlinie.
Er habe eine der Reiterinnen, der der Hund gehörte, aufgefordert, ihn anzubinden. "Ich denke gar nicht dran", habe sie ihm geantwortet. "Wenn der Hund jagt, muss ich ihn erschießen", habe er erwidert und schließlich die Polizei gerufen.
Anders schilderte eine der beiden Reiterinnen die damalige Situation. Der Angeklagte sei sofort in Rage gewesen, habe herumgebrüllt und sie und ihre Reitkollegin übelst beleidigt. Sie habe ihren Hund angeleint und sei weiter geritten. Der Jäger sei neben ihr hergefahren und habe sie weiter beleidigt und sie aufgefordert, auf der Straße zu bleiben. Dies habe sie jedoch nicht gewollt wegen des Verkehrs auf der Straße. Schließlich sei er ausgestiegen und habe mit seinem Gewehr herumgefuchtelt.
Sie und ihre damals 15-jährige Reitfreundin hätten Angst gehabt, gab die 36-jährige Zeugin zu Protokoll. Der Geländewagen des Jägers habe aufgeheult und sei fünf Zentimeter von ihrem Steigbügel entfernt vorbei gerast. Dann legte der Angeklagte eine Vollbremsung hin, sodass die Schottersteine flogen. Er habe den Rückwärtsgang eingelegt und sei auf sie zugefahren. Ihr Pferd sei über den Graben gesprungen und habe sie so vor einem Zusammenstoß bewahrt.
"Ich knall das Pferd und den Hund ab", habe der Angeklagte gerufen, woraufhin sie den Polizeinotruf gewählt habe. Es sei eine "furchtbare Situation" gewesen. "Wir wollten nur noch nach Hause", sagte die Zeugin vor Gericht. Noch heute habe sie Angst, wenn sie einen Geländewagen sehe. Die Auen zwischen Haßfurt und Augsfeld meide sie seitdem. Die Ordnungswidrigkeit in Höhe von 150 Euro für das Reiten durch das Naturschutzgebiet habe sie – wie auch ihre Reitfreundin – bezahlt.
Verteidiger Peter Auffermann regte eine Einstellung des Verfahrens an, was die Staatsanwältin jedoch ablehnte. Sie war von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Die Aussage der Zeugin bezeichnete sie als "sehr glaubwürdig" und forderte eine Geldstrafe von 2700 Euro plus sechsmonatiges Fahrverbot, das die Vorsitzende, Richterin Ilona Conver, so übernahm.
Die Geldstrafe ist damit höher als im Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte. Der Verteidiger sah Aussage gegen Aussage und hielt höchstens eine kleine Geldstrafe für ausreichend. "Ich fahr' 56 Jahre Auto und hab noch nie jemanden gefährdet. Ich musste eingreifen", lauteten die Schlussworte des Angeklagten. Genutzt haben sie ihm nichts.