Die untere Hälfte des Automaten ziert ein großes, grünes, kunstvoll gemustertes Hanfblatt. Ein weiteres, kleineres Hanfblatt prangt in der linken oberen Ecke, darunter der Schriftzug: "CBD-O-Mat". Wer in letzter Zeit aufmerksam durch die Regiomontanusstraße in Königsberg gelaufen ist, dem dürfte dieser ungewöhnliche Automat neben dem üblichen Zigarettenautomaten an der Mitfahrbank ins Auge gestochen sein.
Es handelt sich bei dem augenfälligen Angebot um einen Verkaufsautomaten mit sogenannten CBD-Produkten. Die Abkürzung steht für Cannabidiol. Gewonnen wird dieses aus der weiblichen Hanfpflanze. Insgesamt vier "CBD-O-Mate" sind nach Angaben der WVS GmbH aus Gerolzhofen, die hinter dem Angebot steht, im Landkreis Haßberge aktuell installiert: Zwei in Haßfurt, einer in Königsberg und einer in Maroldsweisach. Aufgestellt wurden die Automaten dem Unternehmen zufolge alle Anfang März.
CBD-Öle, Aromakräuter, Lutscher und Kaugummis
Angeboten werden in den Automaten CBD-Öle mit verschiedenen CBD-Gehaltsstufen von fünf bis 30 Prozent, wie Anika Streit, Assistenz der Geschäftsleitung, berichtet. "Das ist sicherlich das Produkt, das die meisten kennen werden." Außerdem führe man mit CBD versetzte Aromakräuter zum Verräuchern im Sortiment und Snacks, wie zum Beispiel Lutscher mit Hanfgeschmack oder Kaugummis mit Hanfgeschmack und Hanfsamenöl.
Hinzu kommen des Weiteren sogenannte CBD-Pouches. "Bei den Pouches handelt es sich um kleine Beutelchen, die sehr intensiv schmecken und die man sich zwischen Lippe und Zahnfleisch klemmt", erklärt Streit. "Das Prinzip kennt man von den Snus aus dem Tabakbereich, die es vor einiger Zeit in Deutschland zu kaufen gab."
Die Öle und Kräuter bezieht das Unternehmen nach eigenen Angaben von einem Hersteller aus Hessen. Die Snacks aus der EU und die Pouches aus den USA. Sie ergänzt: "Generell ist uns wichtig, dass wir wissen, woher unsere Produkte kommen, wie diese produziert werden und was genau drin ist."
Was die Verbraucherzentrale zu CBD-Produkten sagt
CBD-Produkte seien – was Dosierung, Sicherheit und Wechselwirkungen betrifft – noch nicht ausreichend durch Studien erforscht, erklärt Daniela Krehl, Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern, auf Anfrage. Sie verweist darauf, dass zum Beispiel noch nicht abschließend geklärt sei, welche Wirkung etwa CBD-Öl hat.
Bei jeder oder jedem Zehnten komme es zu einem gegenteiligen Effekt: In diesen Fällen entspanne die Anwendung nicht, sondern putsche eher auf oder führe zu innerer Unruhe. Wenn man CBD aufgrund irgendeiner Indikation nehmen möchte, sei es am besten, sich an eine Ärztin oder einen Arzt zu wenden.
Der THC-Gehalt ist entscheidend für die Legalität des Angebots
In puncto Legalität ist der THC-Gehalt der Produkte der ausschlaggebende Dreh- und Angelpunkt, wie Anika Streit erklärt. THC ist wie CBD ein Cannabinoid der Hanfpflanze. Der Unterschied zum CBD liegt in der psychoaktiven, sprich berauschenden Wirkung des THC. "Ein zu hoher Gehalt am psychoaktiven THC bedeutet, dass ein Produkt unter das Betäubungsmittelgesetz fällt", informiert Streit dazu. Daher prüfe man die Gehalte genau und führe regelmäßig Qualitätskontrollen durch.
Alle angebotenen CBD-Produkte hätten einen THC-Gehalt "im nicht detektierbaren Bereich", erklärt das Unternehmen. Den sozusagen höchsten THC-Gehalt habe naturgemäß das CBD-Öl mit 30 Prozent CBD-Anteil. Hier liege der THC-Gehalt bei 0,01 Prozent, berichtet Streit und fügt an: "Nur um das einschätzen zu können: Als 'verbotene Grenze' gilt ein THC-Gehalt von 0,2 Prozent."
Im Raum Bamberg indes sorgte im Herbst vergangenen Jahres die Meldung für Aufsehen, dass zwei "CBD-O-Mate" beschlagnahmt wurden. Wie die Staatsanwaltschaft Bamberg auf Anfrage erklärt, wurde im Rahmen der sachverständigen Begutachtung der Produkte aus den Automaten THC "im Spurenbereich" festgestellt und das Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass auch bei Produkten, bei denen der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegt, eine Verwendung zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein müsse. Die "CBD-O-Mate" wurden vom Anbieter inzwischen wieder aufgestellt.
Aktuell keine weiteren "CBD-O-Mate" im Landkreis Haßberge angedacht
Im Landkreis Haßberge seien derzeit keine weiteren Automaten-Standorte geplant. "Unser Fokus liegt eher auf einer Ausweitung unseres Gebiets, beispielsweise in Richtung Nürnberg", informiert Streit. Mit der Nachfrage an den Automaten sei man zufrieden. "Natürlich probieren viele die Produkte aus Neugierde aus, sobald sie einen solchen Automaten sehen", fügt sie an. "Wie hoch der Anteil der Wiederkäufer dann letztlich ist, wird sich die nächste Zeit zeigen." Insgesamt stelle man fest, dass das Automatengeschäft stark vom Wetter abhängig sei.
Was die Zielgruppe betrifft, erklärt Streit, dass diese ziemlich bunt gemischt sei. "Erfahrungsgemäß sind die Öle eher bei der etwas älteren Generation gefragt – bis ins Seniorenalter hinein", berichtet sie. Die Kräuter und Snacks würden eher von der jüngeren Generation nachgefragt. "Aber so ganz wissen wir das nie, denn letztlich sehen wir nicht, wer an den Automaten kauft."
Sämtliche der CBD-Produkte – ob an den Automaten oder im zugehörigen Online-Shop der Firma – könne man erst ab einem Alter von 18 Jahren kaufen, informiert Streit. An den Automaten müssten Käuferinnen und Käufer vor dem Kauf ihr Alter mittels Bankkarte nachweisen. Auf der Karte sei dieses Merkmal hinterlegt. Das werde vom Automaten überprüft und der Kauf entsprechend akzeptiert oder verweigert.