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Haßfurt
Ein Tag vor Weihnachten: 17-Jährige mit geklauter Bankkarte auf Shopping-Tour
Der Vorfall hatte sich bereits am 23. Dezember 2020 ereignet. Das Amtsgericht Haßfurt hat die heute 19-Jährige aus dem Haßbergkreis nun verurteilt.
Das Gericht verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro.
Foto: René Ruprecht | Das Gericht verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 13.02.2024 08:22 Uhr

Weihnachten ist die Zeit, in der sich Wünsche erfüllen, heißt es. Weil sie das Geld dazu selber offenbar nicht hatte, soll eine heute 19-Jährige aus dem Haßbergkreis im Dezember 2020 die Bankkarte ihrer Freundin aus deren Wohnung entwendet haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. 

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Haßfurt, vor dem am Montag verhandelt wurde, verurteilte die Angeklagte nun wegen Computerbetrugs in vier Fällen zu einer Geldauflage in Höhe von 400 Euro, zahlbar an den Kreisjugendring Haßberge. Eine Tat mit weiteren Folgen: Sie kostete der 19-Jährigen offenbar auch die Freundschaft.

Auf Shopping-Tour in Bamberg

Die Geheimzahl hatte die Freundin der Angeklagten verraten, ohne damit zu rechnen, dass dies noch einmal böse Konsequenzen haben wird. Denn mit der Bankkarte kaufte die damals 17-Jährige sich ein Bahnticket nach Bamberg, wo sie in einem Drogeriemarkt Waren im Wert von 188 Euro kaufte. An zwei Bankautomaten hob sie außerdem insgesamt 500 Euro ab. 

Auf der Anklagebank räumte die Angeklagte die Vorwürfe ein. Den Schaden in Höhe von über 700 Euro habe sie bereits wieder gutgemacht und sich "1000 mal bei der Freundin entschuldigt", die mittlerweile nicht mehr ihre Freundin sei. Eine Unbekannte ist die Angeklagte vor Gericht nicht. Bereits zweimal war sie wegen Diebstählen im Jahr 2019 mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und hatte eine Strafe im Jugendgefängnis absitzen müssen.

Angst vor Verlust des Ausbildungsplatzes

Nach Aussage der Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe lebte die Angeklagte in schwierigen Familienverhältnissen. Zudem habe sie nach einer Trennung eine Lebenskrise durchgemacht, was zum Teil ihr destruktives Verhalten erkläre. Bei einem erneuten Arrest fürchte sie den Verlust ihres Ausbildungsplatzes, weshalb das Gericht besser eine Arbeitsauflage verhängen sollte.

Der Staatsanwalt forderte eine Geldauflage in Höhe von 400 Euro, die neben dem Schöffengericht auch Verteidiger Christian Merkel für angemessen erachtete. "Meine Mandantin kann jetzt ihre Shopping-Touren selbst finanzieren", argumentierte er. Der Vorsitzende Richter Martin Kober bezeichnete den dreisten Kartenklau als "dicken Hund". Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

 
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