Bei der Hausdurchsuchung vor einem guten halben Jahr wurden die Drogenfahnder schnell fündig: In seinem Zimmer in der elterlichen Wohnung stand eine Aufzuchtanlage mit sechs Marihuana-Pflanzen. Sie waren 30 bis 40 cm hoch und nach der Trocknung wogen sie genau 133 Gramm. Ein Vierteljahr später fanden Polizeibeamte bei einer Kontrolle in Eltmann nochmals 1,62 Gramm des Stoffs im Rucksack des 19-jährigen Arbeiters aus dem Steigerwald. Das Haßfurter Jugendgericht verurteilte den Heranwachsenden zu einer vergleichsweise milden Geldauflage von 1700 Euro sowie einem umfassenden Drogenkonsumverbot.
Marihuana als Mittel gegen ADHS
Das Besondere an diesem Fall liegt darin, dass der junge Mann unter einer medizinisch festgestellten Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) leidet. Nach seiner Darstellung hätten die verschriebenen Tabletten wie Ritalin bei ihm zu Appetitlosigkeit und zur Apathie geführt. Da ihm sein Hausarzt aber kein medizinisches Cannabis auf Rezept ausstellen wollte, griff er zur Selbsthilfe. Das aber ist nach deutschem Recht strafbar.
Wie die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ausführte, wuchs der Teenager in intakten Familienverhältnissen auf. Der Tod seines Großvaters vor vier Jahren habe ihn schwer getroffen. Als Kind sei der Angeklagte schon sehr lebhaft und neugierig gewesen. Der Umgang mit ihm sei auch für die Lehrkräfte in der Grundschule anstrengend und herausfordernd gewesen.
Probleme in der Lehre
Nach der für den Angeklagten stressigen Schulzeit habe er eine Ausbildung zum Maler und Verputzer absolviert. Die Arbeit sei ihm leicht von der Hand gegangen, aber in der Berufsschule habe ihm seine Rechenschwäche und mangelhafte Konzentration größte Probleme bereitet. Deshalb habe er die Lehre vorzeitig abgebrochen, allerdings einen Betrieb gefunden, der ihn aufgrund seiner praktischen Fähigkeiten auch als ungelernten Arbeiter eingestellt habe. In seiner Freizeit betätige er sich erfolgreich als Sportkegler.
Und als "Gärtner". Das wurde ihm vor gut zwei Jahren schon mal zum Verhängnis, als die Polizei das erste Mal Cannabispflanzen bei ihm fand. Der junge Mann sagte vor Gericht aus, dass auch sein bisheriger Freundeskreis dazu beigetragen habe, Rauschgift zu konsumieren. Deshalb wolle er sich aus dieser Clique lösen. Sein Ziel sei es, einen Arzt seines Vertrauens zu finden, der ihm dabei helfen soll, die ADHS-Problematik eventuell mit medizinisch verordnetem Cannabis in den Griff zu bekommen.
Geldstrafe geht an gemeinnützigen Verein
Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot setzte als Geldstrafe mit 1700 Euro einen Monatslohn fest. Diesen Betrag muss der Heranwachsende an den gemeinnützigen Verein für Bewährungshilfe in Coburg bezahlen. Zusätzlich verhängte er ein Drogenkonsumverbot. Die Einhaltung des Verbots wird durch jährlich zweimalige Urinuntersuchungen beziehungsweise durch Haaranalysen kontrolliert.
Von dem Verbot ausgenommen sind allerdings ärztlich verordnete Mittel. Wenn er also einen Mediziner findet, der ihm qualitativ hochwertiges Cannabis verschreibt, fällt dies nicht unter das Verbot. Da sich sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger Andreas Achatz mit dem Urteil zufrieden zeigten, wurde es sofort rechtskräftig.
Wenn man einen Mediziner, eine Medizinerin im Landkreis Haßberge auf das Medikament Cannabis anspricht, dann wird man angeschaut, als ob man den Arzt, die Ärztin aufgefordert hätte, eine tote Maus zu verspeisen!
Die Ahnungslosigkeit dieses Berufsstandes zum Heilmittel Hanf ist erschreckend.
Opiate wie Tillidin oder auch Codein werden meist ohne Skrupel verschrieben, trotz nicht zu vernachlassigender Gefahren.
Aber Hanf... das geht ja gar nicht.
Von Juristen und Juristinnen, speziell am Gericht in Haßfurt, ist ja keinerlei Vernunft zu erwarten, aber der (Fort-)bildungsstand der Medizinerinnen und Mediziner ist erschreckender Weise bei Null.
Scheinbar hat das Golfclub- Geklüngel von Jus und Med zur Folge, daß das Recht auf Behandlung bei Krankheit beim Thema Cannabis als Medizin außer Kraft gesetzt ist.
Falls irgendein Arzt, eine Ärztin im Haßbergkreis mir widersprechen möchte, dann freue ich mich sehr über einen entsprechenden Kommentar.
Ich hoffe die Ampel in Berlin macht diesem Unsinn bald ein Ende. Freuen würde ich mich, wenn künftig auch ein begrenzter Eigenanbau möglih wäre. A Hausstöckla Wein hat schließlich auch fast jeder Hausbesitzer.