Der Verkauf und das Konsumieren von CBD-haltigen Stoffen ist legal - aber nur dann, wenn das Produkt ausschließlich Cannabidiol (also CBD) enthält und kein Tetrahydrocannabinol (THC). Denn beim THC, das ebenfalls ein Bestandteil der Hanfpflanze ist, handelt es sich um eine psychoaktive Substanz, deren Konsum in Deutschland illegal ist. So weit, so gut. Rechtlich kompliziert wird es, wenn in CBD-Produkten noch geringe Spuren von THC enthalten sind. Manchmal kann dies vorkommen, zum Beispiel wenn in der Produktion unsauber gearbeitet wird.
Für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte stellt der offene Verkauf von CBD-Produkten, die kleine Spuren von THC enthalten, ein schwieriges Rechtsgebiet dar. Das Betäubungsmittelgesetz erlaubt nämlich den Besitz und den Handel mit Hanfprodukten ausnahmsweise unter den Bedingungen, dass es sich um bereits weiterverarbeitete Produkte (wie Kosmetika oder Snacks) handelt, dass diese Produkte weniger als 0,2 Prozent vom psychoaktiven THC enthalten und dass der Verkauf eines solchen Produkts einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt.
Diese Ausnahmeregeln gelten jedoch nicht für noch unverarbeitete Produkte, die dem Konsum dienen. Wer also beispielsweise unverarbeitete CBD-haltige Blüten besitzt, kann sich nach aktuellem Stand strafbar machen, wenn die Blüten auch Spuren von THC enthalten - selbst wenn der Gehalt sogar unter 0,2 Prozent liegen sollte.
CBD-Automaten wurden abgehängt
Vor ziemlich genau einem Jahr wurden in Würzburg neun CBD-Automaten der Höchberger Firma "The Flying Dutchman" von der Polizei abgehängt, weil dort auch Teile von Hanfpflanzen (mit angeblich weniger als 0,2 Prozent THC) angeboten worden waren. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hält den Verkauf von Cannabis-Pflanzenteile an Privatpersonen für prinzipiell nicht zulässig, auch wenn der THC-Grenzwert nicht überschritten wird, weil man den Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausschließen könne. Zwar müsste man erhebliche Mengen Hanf mit 0,2 Prozent THC konsumieren, um überhaupt auf ein Rauscherlebnis zu kommen, doch dies zählt für die Staatsanwaltschaft nicht.
Das Ermittlungsverfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, allerdings hängen in der Zwischenzeit in Würzburg schon neue CBD-Automaten. Jetzt werden dort aber nur noch Produkte angeboten, die überhaupt keine Teile der Cannabispflanze enthalten. Man ist nun auf die Position eingeschwenkt, die beispielsweise das Gerolzhöfer Unternehmen WVS GmbH schon von Anfang an vertritt.
Gericht verhängt Geldstrafen
Für Aufsehen hatten im November 2019 auch Razzien in drei Hanf-Läden in Würzburg und Schweinfurt gesorgt. Vier Staatsanwälte und 49 Polizistinnen und Polizisten waren damals im Einsatz, um in den "Cannameleon"-Läden Beweise für den Handel mit Drogen zu finden. Zu dieser Zeit gab es in Gerolzhofen in einem Floristik-Laden in der Rügshöfer Straße auch CBD-Produkte zu kaufen.
In den durchsuchten Geschäften wurde unter anderem CBD-Tee aus EU-zertifizierten Nutzhanfpflanzen verkauft. Im Labor stellte sich dann heraus, dass in den von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Tees sich mitunter eine zu starke Spur - bis 0,3 Prozent - des psychoaktiven THC befand. Es kam zum Prozess. Das Amtsgericht Würzburg erkannte vor drei Wochen nun keinen Vorsatz, sondern Fahrlässigkeit. Die beiden Geschäftsführer wurden nur zu Geldstrafen verurteilt - während die Staatsanwaltschaft Haftstrafen gefordert hatte.
Automaten beschlagnahmt
Auch die Gerolzhöfer WVS GmbH hatte bereits mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Im Landkreis Bamberg wurden zwei CBD-Automaten der WVS GmbH wenige Tage nach ihrer Inbetriebnahme auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bamberg beschlagnahmt. Die Gerolzhöfer kooperierten und bauten die Automaten umgehend ab.
Die darin enthaltene Ware wird derzeit von den Behörden einer chemischen Prüfung unterzogen. "Wir gehen davon aus, dass alles in Ordnung ist", sagt Anika Streit von WVS. Ein Ergebnis liege aber noch nicht vor.