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Wildflecken/Würzburg
Nach Drohnen-Sichtungen in Wildflecken: Darf man eine Drohne über dem eigenen Grundstück abschießen?
Über dem Bundeswehrgelände in Unterfranken wurden immer wieder Drohnen gesichtet. Was ist erlaubt? Und wie kann man sich als Privatperson gegen die Flugobjekte wehren?
Wer sich von einer Drohne gestört fühlt, muss sich nicht alles gefallen lassen.
Foto: Getty Images (Symbolbild) | Wer sich von einer Drohne gestört fühlt, muss sich nicht alles gefallen lassen.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:30 Uhr

Für Aufsehen haben die Drohnen gesorgt, die in den vergangenen Wochen in mehreren Nächten über dem Bundeswehr-Truppenübungsplatz im unterfränkischen Wildflecken (Lkr. Bad Kissingen) gesichtet worden waren. Ein Sprecher der Bundeswehr teilte in dieser Woche mit, man habe seit 8. Oktober keine weiteren Drohnenflüge wahrgenommen und "spezielle Maßnahmen" zur Abwehr ergriffen.

Doch was gilt für Privatpersonen? Darf man unliebsame Flugobjekte vom Himmel holen? Wo darf man selbst Drohnen fliegen lassen? Sogenannte unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS), zu denen auch Drohnen gehören, unterliegen dem EU-Recht und nationalen Regelungen. Antworten im Überblick:

Darf man mit Drohnen über militärische Einrichtungen fliegen?

Nicht ohne Erlaubnis. In der Luftverkehrsordnung ist geregelt, dass über militärischen Anlagen in Deutschland nur mit Zustimmung der Bundeswehr Drohnenflüge stattfinden dürfen. Auch ein seitlicher Abstand von mindestens 100 Meter zu den Begrenzungen der militärischen Einrichtungen muss eingehalten werden, sofern man keine Genehmigung hat.

Darf man nachts Drohnen fliegen lassen?

Nachts dürfen Drohnen geflogen werden, wenn sie so mit Lichtern ausgestattet sind, dass der Pilot oder die Pilotin am Boden durchgängig Sichtkontakt halten kann. Seit dem 1. Juli 2022 darf das Gerät außerdem nur dann betrieben werden, wenn zusätzlich ein grünes Blinklicht eingeschaltet ist. Dies dient dazu, dass Piloten und Pilotinnen von bemannten Flugzeugen Drohnen im Dunkeln als solche erkennen können, wie das Luftamt Nordbayern mitteilt.

Dürfen Drohnen in Wohngebieten fliegen?

Grundsätzlich schon. Über Grundstücken in Wohngebieten dürfen UAS mit einer Masse bis 250 Gramm betrieben werden, wenn diese nicht über eine Kamera oder andere Aufzeichnungsgerät verfügen. Ansonsten muss entweder die Zustimmung des Grundstückseigentümers (oder des Mieters) eingeholt werden.

Wenn die Drohne mindestens 100 Meter hoch über das Grundstück fliegt, ist keine Zustimmung notwendig, wenn eine Vielzahl detaillierter Vorschriften eingehalten wird. "Eine generell einzuhaltende Mindestflughöhe ist für UAS nicht vorgeschrieben", teilt ein Sprecher der Regierung von Mittelfranken mit. Bei möglichen Verstößen über Grundstücken in Unterfranken können sich Betroffene an das Luftamt Nordbayern in Nürnberg wenden.

Welche rechtlichen Mittel können gegen Drohnen ergriffen werden?

Laut Holger Loos, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Würzburg, kann man sich "zivilrechtlich durch eine Abmahnung beziehungsweise eine Klage" gegen störende Drohnen wehren. Wer sich aber zum Beispiel vom Brummen einer Drohne gestört fühlt, habe kaum eine Chance zur Gegenwehr, sagt der Anwalt. Ruhestörung sei ohnehin eher weniger das Problem, weil die wenigsten Drohnen laut sind.

Anders ist es bei den Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte durch Drohnen, zum Beispiel durch Filmen oder Verfolgen von Menschen. Auch das bloße Verfolgen und die Angst gefilmt zu werden, könnte "schnell belästigend werden, bis hin zum Nachstellen bei mehreren fortwährenden Eingriffen", so Loos. Halten sich Drohnenflieger aber an die (immer komplexer werdenden) Vorgaben und Persönlichkeitsrechte Dritter, können sie in der Regel nicht strafrechtlich belangt werden, ordnet der Anwalt ein.

Ist es Privatpersonen erlaubt, störende Drohnen abzuschießen?

"In krassen Ausnahmefällen könnte man die Drohne sogar abschießen", sagt Anwalt Holger Loos. In einem Fall vor dem Amtsgericht Riesa (Sachsen) wurde ein Mann von dem Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen, nachdem er mit dem Luftgewehr eine Kameradrohne abgeschossen hatte. Die Drohne war längere Zeit über sein Grundstück geflogen und hatte, so der Mann, seine Familie verängstigt – das gilt als Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich.

Das Abschießen werde aber auch bei Überflug von fremden Grundstücken normalerweise nur in wirklichen Ausnahmefällen erlaubt sein, so Loos. Denkbar seien aber auch "mildere Mittel", wie zum Beispiel einfangen.

 
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  • ra.kellermann@gmx.de
    Kampf der Drohnen - klingt wie ein SciFi-Film oder wie ein PC-Game...
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  • ba.stark@web.de
    Auf dem Dorf läuft das anders. da hat auch immer einer seine Drohne über Nachbars Gärten steigen lassen. Die hat keiner runtergeholt, stattdessen waren die Nachbarn halt vor der Haustür des Piloten gestanden.....
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Mit einer Abfangdrohne die ein Lasso wirft. Das ist jetzt eine Anregung für Edelbastler.
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  • Oreus
    Eine der ersten solcher Drohnen war die "Parrot AR-Drone".
    Mich, als Technik-Freak, hat das sofort begeistert, und ich habe mir die als Spielzeug zugelegt.
    Mir ging es darum, dieses Fluggerät zu beherrschen, und nicht darum andere Menschen zu bespitzeln, oder gar den Luftverkehr zu stören.
    Letzteres scheidet bei der sowieso aus, weil die gar nicht hoch genug fliegen kann.
    Doch mittlerweile wurden diese Dinger so stark kriminalisiert, und auch reglementiert, dass ich meine Drohne nicht mehr fliegen lassen will. Wer will sie? Ich würde sie verschenken, bevor ich sie wegwerfe!
    Doch diese Dinger haben einiges verändert: Wo früher in Filmproduktionen superteure Hubschrauber eingesetzt wurden, machen das heute hochwertige Drohnen mit HD-Kameras.
    Kaum eine Fernsehproduktion, in der man nicht eine Luftansicht sieht die von so einer Drohne gefilmt wurde...
    Doch die werden halt auch zunehmend kriminell, oder zumindest unangemessen, genutzt...
    Daher mussten hier Regeln her...
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  • Eos123456
    Ich würde niemandem raten, von der vorgeblichen Schießerlaubnis allzu leichtfertig Gebrauch zu machen.

    Wenn dabei Unbeteiligte zu Schaden kommen, kann die Sache für den wackeren Selbsthilfe-Scharfschützen übel ins Auge gehen.
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  • bobmannschaft@t-online.de
    Herr Loos, wie soll das denn funktionieren:
    „… Denkbar seien aber auch "mildere Mittel", wie zum Beispiel einfangen.…“

    Wie soll man denn bitte eine fliegende Drohne einfangen?
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  • terrain
    Gute Fangfrage zwinkern
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  • Mit dem Kescher wild hüpfend aus der Luft fischen... 🤣
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  • ctrs@gmx.net
    Ich denke mir so einem Netz mit Gewichten an der Seite. Wenn man das richtig werfen und damit treffen kann blockiert es die Rotoren und dann gewinnt die Erdanziehung...
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Das mit dem Netz ist gut - @ DonaldDuck -

    ich vermute aber beinahe, Sie werden eine Abfangdrohne brauchen, die "obendrüber fliegt" und dann das Netz abwirft grinsen
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  • hansi07
    Ich kenne da ein Video aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine. Da hat die angreifende Drohne mit ihren starren Bauteilen einen der Propeller der anderen behindert, und die damit zum Absturz gebracht.

    Funktioniert aber vermutlich nur, wenn der andere Pilot den Angriff nicht rechtzeitig bemerkt. Also bei Flug auf Sicht, was ja bei uns grundsätzlich vorgeschrieben ist, sind da Chance und Risiko des Verlustes der eigenen etwa ähnlich, bzw. hängen vom Geschick und Erfahrung der Piloten ab.
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