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Wildflecken
Bundeswehr reagiert nach Drohnen-Sichtung über dem Truppenübungsplatz in Wildflecken
Die Meldungen von Flügen über dem Gelände im Landkreis Bad Kissingen sind abgerissen. Die Bundeswehr spricht von "speziellen Maßnahmen". Was sie jetzt noch bestätigt.
Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt nach Drohnenflügen in Wildflecken wegen des 'Verdachts des sicherheitsgefährdenden Abbildens'.
Foto: Getty Images (Symbolbild) | Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt nach Drohnenflügen in Wildflecken wegen des "Verdachts des sicherheitsgefährdenden Abbildens".
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:19 Uhr

Mehrmals sind in den vergangenen Wochen Drohnen über dem Bundeswehr-Truppenübungsplatz im unterfränkischen Wildflecken (Lkr. Bad Kissingen) gemeldet worden. Erste nächtliche Sichtungen von Flugobjekten hatte das Bundesverteidigungsministerium Anfang Oktober bestätigt. Nun scheint die Reihe der Vorfälle vorüber zu sein.

Zuletzt wurden den Angaben zufolge in der Nacht auf 8. Oktober Drohnen über dem militärischen Gelände gesichtet. "Seither wurden keine weiteren Sichtungen gemeldet", bestätigte ein Sprecher des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr am Dienstag auf Anfrage der Redaktion. Um Drohnen abzuwehren, habe die Bundeswehr "anlässlich der Sichtungen spezielle Maßnahmen ergriffen", so der Sprecher. Zu Details wollte er aus Sicherheitsgründen keine Angaben machen.

"Die Generalstaatsanwaltschaft München hat in der Sache umfangreiche Ermittlungen veranlasst, die noch nicht abgeschlossen werden konnten", teilte Oberstaatsanwalt Florian Weinzierl am Dienstag mit. Die Ermittlungen gegen unbekannt dauerten derzeit noch an.

Spionierende Drohnenflüge können bis zu fünf Jahre Haft bringen

Wer von einer militärischen Einrichtung oder militärischen Vorgang eine Abbildung anfertigt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

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Bundeswehr bildet in Wildflecken auch ukrainische Soldaten aus

Die Bundeswehr bildet auf dem Truppenübungsplatz in Wildflecken ukrainische Soldaten aus. Dies bestätigte ein Sprecher der Bundeswehr jetzt auf Anfrage. Worin genau die Soldaten am Standort in Unterfranken geschult werden und um wie viel es sich handelt, beantwortete er nicht.

Die Europäische Union (EU) steht aktuell vor dem Start des wohl größten militärischen Ausbildungseinsatzes ihrer Geschichte. In Deutschland, Polen und anderen Mitgliedstaaten sollen nach einem Beschluss der Außenminister und Außenministerinnen vom Montag für bis zu 15.000 ukrainische Soldaten Ausbildungs- und Trainingsprogramme angeboten werden. Das Ziel: Die ukrainischen Truppen sollen sich noch besser als bislang gegen die Angreifer aus Russland verteidigen können.

Rund 5000 ukrainischen Soldatinnen und Soldaten könnten demnach in Deutschland ausgebildet werden. Ob auch militärische Einrichtungen in Unterfranken beteiligt werden, steht dem Sprecher der Bundeswehr zufolge noch nicht fest. Details sollen in den kommenden Wochen geklärt werden.

 
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  • hessi58
    Man muss ja nicht gleich einen Gepard aufstellen, aber wenn die Bundeswehr nicht in der Lage ist,dem ein Ende zu setzen,dann soll sie Innventar und Waffen verschenken oder verkaufen und den Laden zumachen!! Spart sehr viel Geld.
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  • friedrich.angene@t-online.de
    @hugo70, dass sind die "Speziellen Maßnahmen"!
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  • robertkremling@web.de
    Warum schießt die niemand ab?
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  • Eos123456
    So kann auch nur jemand fragen, der noch nie eine Waffe in der Hand hatte, die Regeln für den Waffeneinsatz bei der Bundeswehr nicht kennt und sein "militärisches Wissen" aus Hollywood-Filmen bezieht.
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Hallo Eos1.., dann klären Sie mich mal auf über Waffe in der Hand haben, milit. Wissen und Regeln des Waffengebrauchs in der BW! An jedem umzäunten Gelände der BW hängen Schilder, die bei "unbefugtem Betreten" den Schußwaffengebrauch androhen! Ich kenne die Wachbestimmungen und des Waffengebrauchs in der BW nicht. Mein Empfinden sagt aber, daß in solch heiklem Bereich, wie der Truppenübungsplatz/Ausbildung einer ukr. Kampfeinheit, einer ist, diese Drohne wegen Spionageverdacht abzuschießen ist! Ich nehme doch an, daß dieser Tiefflug einer Drohne in deren Wachvorschriften als Betreten gleichgesetzt wurde!?
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  • Eos123456
    Die Zentralrichtlinie zur Schießsicherheit der Bw gibt hier Aufschluß.

    https://www.bundeswehr.de/resource/blob/46354/6662a740730849593c6e6c899c73d1f6/pdf-schiesssicherheit-data.pdf

    Für Laien eine Anmerkung: Eine Pistole 9mm hat eine "Reichweite" (nicht Kampfentfernung) von bis zu 2000 Metern. Das auf dem MG42 der Wehrmacht beruhende MG3 der Bundeswehr verfügt leider über keine Vorrichtung, die die Waffenwirkung auf den Bereich des Truppenübungsplatzes begrenzt.

    Das heißt: Es schießt oft übers Ziel hinaus. Bei einer Schußweite von rund 4 Kilometern könnte da leicht in einiger Entfernung ein fröhlich pflügender Bauersmann oder ein harmloser Cabriofahrer von dem Segen von oben getroffen werden. Jedes Projektil, das in die Luft geschossen wird, fällt den Gesetzen der Schwerkraft zufolge auch wieder runter. Die Fallbeschleunigung g beträgt auf der Erde 9,81m/s².

    Unter diesen Umständen kann ein verirrtes Projektil töten. Auch Jäger dürfen nicht einfach so in die Botanik ballern.
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