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Wildflecken
Schon wieder Drohnen in der Nacht? Weitere Flugobjekte über Bundeswehrgelände in Wildflecken gesichtet
Die Meldungen von nächtlichen Flügen über dem Truppenübungsplatz im Landkreis Bad Kissingen mehren sich. Was die Ermittlungen zu möglichen Drohnen bislang ergaben.
Von sechs Drohnenüberflügen über das Bundeswehrgelände in Wildflecken (Lkr. Bad Kissingen) geht die Generalstaatsanwaltschaft München derzeit aus.
Foto: Getty Images (Symbolbild) | Von sechs Drohnenüberflügen über das Bundeswehrgelände in Wildflecken (Lkr. Bad Kissingen) geht die Generalstaatsanwaltschaft München derzeit aus.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 11.02.2024 15:59 Uhr

Über dem Bundeswehr-Truppenübungsplatz im unterfränkischen Wildflecken (Lkr. Bad Kissingen) sind offenbar erneut Drohnen geflogen. Erste Sichtungen von nächtlichen Flugobjekten hatte das Verteidigungsministerium Anfang Oktober bestätigt. In mehreren Nächten darauf wurden dann weitere Drohnen am Nachthimmel über dem Gelände entdeckt, wie ein Sprecher des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr auf Anfrage der Redaktion damals bestätigte. In der Nacht auf den vergangenen Samstag kam es jetzt ihm zufolge wieder "vereinzelt zu neuen Sichtungen".

Ob Abwehrmaßnahmen ergriffen wurden, teilte der Sprecher auf Nachfrage nicht mit. Er verwies auf andauernde polizeiliche Ermittlungen, aus Gründen der operativen Sicherheit könne die Bundeswehr keine weiteren Angaben machen. Die Kriminalpolizei ermittelt aktuell unter Leitung der Generalstaatsanwaltschaft München, teilt das Polizeipräsidium Unterfranken dazu mit.

Ermittlung gegen Unbekannt: Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich

Die Generalstaatsanwaltschaft München, Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, hat eigenen Angaben zufolge ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des "Verdachts des sicherheitsgefährdenden Abbildens" (§ 109g StGB) eingeleitet. Wer von einer militärischen Einrichtung oder militärischen Vorgang eine Abbildung anfertigt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

"Derzeit gehen wir von sechs Drohnenüberflügen aus, die jeweils zur Nachtzeit stattfanden", so der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Ruhland, am Donnerstag. Die Sichtungen seien jeweils von Bundeswehrangehörigen berichtet worden. "Dass vereinzelt andere Phänomene fälschlich als Drohnensichtung interpretiert wurden, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden", teilt Ruhland mit.

Keine ähnlichen Vorfälle an anderen Bundeswehr-Standorten bekannt

Wann die laufenden Ermittlungen abgeschlossen sind, kann der Generalstaatsanwaltschaft zufolge noch nicht beurteilt werden. Informationen darüber, ob in den vergangenen Wochen auch über anderen Standorten der Bundeswehr in Deutschland Drohnen gesichtet wurden, liegen dem Territorialen Führungskommando der Bundeswehr nicht vor, teilt dessen Sprecher mit.

Nach Angaben des Online-Mediums "Business Insider" bildet die Bundeswehr auf dem Übungsplatz in Wildflecken ukrainische Soldaten an gepanzerten Fahrzeugen vom Typ Dingo aus. Das Verteidigungsministerium selbst macht dazu keine Angaben. Die Bundesregierung hatte Mitte September angekündigt, der Ukraine 50 Radtransporter zu liefern.

 
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  • forstnig
    Tja leider wurde mein Kommentar gesperrt, Redefreiheit O
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  • TLW-tu_W
    Redefreiheit heißt nicht, das Sie auf jeder Privaten Webseite sämtliche Gedanken mit aller Welt teilen können.

    Redfreiheit heißt, das Sie sich auf den örtlichen Marktplatz stellen können und dort aller Welt Ihre Meinung kund tun können, ohne das Sie eine Bestrafung durch die Staatsgewalt befürchten müssen.
    Sie müssen allerdings damit rechnen Widespruch zu erfahren. Denn auch jeder der vorbei kommt, hat die Freiheit Ihnen zu sagen, was er denn so denkt.
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  • rasputin32
    Das waren noch Zeiten, als vor 30,40 Jahren die Russen noch mit dem Fernglas Wildflecken beobachten konnten.
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  • jebusara@web.de
    Zitat: "Dass vereinzelt andere Phänomene fälschlich als Drohnensichtung interpretiert wurden, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden", teilt Ruhland mit.

    Ernsthaft? Stellen sich die Drohnen jetzt als Fledermäuse heraus? Oder Eulen? Oder als ein anderes nachtaktives Tier.

    Zitat: Wer von einer militärischen Einrichtung oder militärischen Vorgang eine Abbildung anfertigt

    Wurde denn eine Abbildung angefertigt? Man weiss offenbar nicht einmal genau was da flog, wie will man somit wissen ob eine Abbildung angefertigt wurde?
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @winnem: Glühwurm!
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  • stefan.behringer@web.de
    Flugabwehr.
    Das müssen dir Ukrainer eh üben.
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  • ra.kellermann@gmx.de
    warum kann man nicht selbst Drohnen einsetzen um die verbotswidrig fliegenden Drohnen runterzuholen? Vollständig zerstört sollten sie allerdings nicht werden, um evtl. Daten und Spuren sichern zu können.
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  • HeilHK
    Vielleicht ist es ganz anders...und die Ukrainer üben mit Drohnen im Übungsplatz.
    Bei uns weiß doch eh die eine Hand nicht...was die andere tut. Das wäre eine Erklärung, denn die Polizei....die hat dort gar nix verloren! Denen sagt man auch nicht alles!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @Heil: Der neue Nationalpark wird vermessen!!!
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  • HeilHK
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  • HeilHK
    Die Ukrainer üben das Vermessen hier und machen den NP dann aber dort! Da gibts dann auch was zu beschützen und wer NP will, der kann mitkommen
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @Heil: Ein Nationalpark für die Rhön - wie schön!!! 👏💪👍👍👍
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  • HeilHK
    Ja...Aber daraus wird zum Glück ja nix... Grins...
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @heil: Ihre Nachkommen hätten sich aber über einen NP gefreut, Waldfix!🤣
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  • HeilHK
    Auch die suchen einen Job um ihr Brot zu verdienen.. NP ist genau das Gegenteil
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @Heil: Studien sagen da aber ganz was anderes! Sie haben halt Angst um Ihr verwurmtes Brennholz!
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  • HeilHK
    Glaub keiner Statistik die du nicht selbst verbogen hast..
    Und schluss jetzt... Kein NP in der Rhön
    ..aber Ihr könnt gerne einen um Bad Kissingen machen!
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • fheilgenthal@t-online.de
    Im Ernstfall - und im weitesten Sinne haben wir den auch - lachen sich die Täter ins Fäustchen, wenn der Generalstaatsanwalt wochenlang ermittelt, ob vielleicht "der Verdacht des sicherheitsgefährdenden Abbildens... (§ 109g StGB)" zutrifft. Kein Wunder, dass die Profis die da aktiv sind, lustig weiter machen. Unverständlich, warum die Bundeswehr und ihre Dienste nicht unverzüglich handeln. Es wird doch hoffentlich nicht am Personal dafür und an der Munition fehlen?
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  • Funkenstern
    Wenn die nicht in der Lage sind, das runter zuholen, dann können wir auch das bezahlen für diese Schwätzer einstellen.
    Was soll das bitte, es geht um landessicherheit!
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