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Bad Kissingen
BRK-Kreisverband Bad Kissingen: Was die Landesleitung zur Kündigung von Margit Schmaus schreibt
Im Kreisverband kursieren Mitteilungen, die für Unruhe sorgten. Die Ex-Kreisgeschäftsführerin schrieb einen Brief nach München, was der Landesverband bestätigte.
Das Deutsche Rote Kreuz ist mit etwa 5200 Notarzt-Einsatz-Fahrzeugen sowie Rettungs- und Krankentransportwagen jeden Tag für die Menschen im Bundesgebiet im Einsatz.
Foto: Symbolfoto René Ruprecht | Das Deutsche Rote Kreuz ist mit etwa 5200 Notarzt-Einsatz-Fahrzeugen sowie Rettungs- und Krankentransportwagen jeden Tag für die Menschen im Bundesgebiet im Einsatz.
Isolde Krapf
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:31 Uhr

Die Wogen im BRK-Kreisverband sind nach der am 4. August 2023 vom Kreisverbandsvorstand ausgesprochenen Kündigung an Geschäftsführerin Margit Schmaus längst nicht geglättet. Denn es existieren nach wie vor unterschiedliche Strömungen innerhalb der Mitarbeiterschaft, ja vielleicht auch unter den Ehrenamtlichen, deren Anhängerinnen und Anhänger offenbar miteinander im Dauer-Clinch liegen. Dies kann man mehreren Mitteilungen und Dokumenten entnehmen, die dieser Redaktion vorliegen.

Aus diesen Unterlagen ist zum Beispiel ersichtlich, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anfang August mittels einer Unterschriftenliste dafür eingesetzt hatten, dass Margit Schmaus wieder als Geschäftsführerin eingesetzt wird. Berichtet wird in einem anderen Schreiben von zwei Mitarbeitern, die jetzt kündigten, weil die Geschäftsführerin nicht mehr im Amt ist.

Eine Unterschriftenliste und Briefe machten die Runde

Der Redaktion liegt auch ein an die bayerische BRK-Präsidentin Angelika Schorer (Jengen, Allgäu) und an Landesgeschäftsführerin Elke Frank (München) gerichteter Brief vor, der zwar keine Unterschriften trägt. Zu Beginn des Briefs wird aber der Anschein erweckt, dass diese Zeilen aus den Reihen derer stammen würden, die die bereits erwähnte Unterschriftenliste zu Gunsten des Verbleibs von Margit Schmaus auf den Weg gebracht hatten.

Der Inhalt des Schreibens ist allerdings stellenweise recht hässlich, da unter anderem auch Personen aus Mitarbeiterschaft und Vorstand des Kreisverbands beim Landesverband auf üble Weise in Misskredit gebracht werden. Man fragt sich, ob diejenigen, die ursprünglich auf einer eigenen Liste ihre Unterschriften für den Verbleib von Schmaus hergaben, tatsächlich über den Inhalt dieses Briefes Bescheid wussten  - und diesen für gut befanden?

BRK-Landesverband will Inhalt des Briefs nicht kommentieren

Margit Schmaus selbst hat, nach Informationen dieser Redaktion, auch ein Schreiben an den BRK-Landesverband gerichtet, in dem sie darlegte, dass die Kündigung durch den BRK-Kreisvorstand Bad Kissingen nicht gerechtfertigt sei. Auf eine E-Mail-Anfrage dieser Redaktion an Margit Schmaus vom 23. August, zu diesem Brief an den BRK-Landesverband und zu Fragen bezüglich der Kündigung durch den Kreisvorstand, antwortete Schmaus nicht.

„Wir kommentieren Schreiben an die Verbandsspitze grundsätzlich nicht öffentlich.“
Pressesprecher Sohrab Taheri-Sohi

Der BRK-Landesverband hingegen bestätigte inzwischen den Eingang von Schmaus‘ Brief: "Es ist richtig, dass sowohl Frau Präsidentin Angelika Schorer als auch Frau Landesgeschäftsführerin Dr. Elke Frank am späten Mittwochabend, den 16. August 2023, eine E-Mail von Frau Schmaus erhalten haben", teilt Pressesprecher Sohrab Taheri-Sohi auf Anfrage dieser Redaktion schriftlich mit. "Beide Damen haben dieses Schreiben zur Kenntnis genommen und werden dieses selbstverständlich bearbeiten." Und weiter: "Wir kommentieren Schreiben an die Verbandsspitze grundsätzlich nicht öffentlich."

BRK-Landesleitung bestätigt satzungsgemäße Kündigung

Der Landesverband bestätigt in seiner Presseantwort, dass die Kündigung der Geschäftsführerin vom Kreisvorstand Bad Kissingen satzungsgemäß erfolgt sei: "Die BRK-Landesgeschäftsstelle wurde durch den Kreisvorstand und den Bezirksgeschäftsführer über die Personalentscheidung im Kreisverband Bad Kissingen in Kenntnis gesetzt", teilt Taheri-Sohi mit.

Gemäß BRK-Satzung sei die Einstellung und Entlassung des Kreisgeschäftsführers, beziehungsweise der Kreisgeschäftsführerin alleinige Aufgabe des Kreisvorstandes, so der BRK-Sprecher. "Daher ist es sachrichtig, dass die Landesgeschäftsstelle diesen Vorgang weder bewertet noch kommentiert."

Landesverbandsspitze bedauert, dass im Kreisverband keine Ruhe eingekehrt ist

Für die satzungsgemäße Einstellung und Entlassung eines Geschäftsführers, beziehungsweise einer Geschäftsführerin ist, nach Taheri-Sohis Angaben, stets eine Zweidrittelmehrheit innerhalb des Kreisvorstandes notwendig, die im Bad Kissinger Fall erreicht wurde. "Die Landesgeschäftsstelle würde dann eingreifen, wenn ein satzungsrechtlicher Verstoß vorliegen würde." Im Bad Kissinger Fall gebe es hierfür keine Anzeichen, so Taheri-Sohi.

"Wir hatten uns als Landesgeschäftsstelle sehr gewünscht, dass nach einer langen Zeit der Unruhe mit der Neubesetzung der Kreisgeschäftsführung Ruhe einkehrt", teilt der BRK-Sprecher mit. "Dass dies nicht gelungen ist, bedauern wir als Verbandsspitze ausdrücklich."

Die Führung eines Kreisverbandes im Bayerischen Roten Kreuz funktioniere immer durch einen "funktionierenden Zweiklang zwischen Ehren- und Hauptamt", so der BRK-Sprecher weiter. "Der ehrenamtliche Kreisvorstand und die hauptamtliche Kreisgeschäftsführung müssen vertrauensvoll, aber auch im gegenseitigen Verständnis über die jeweiligen Zuständigkeiten, Hand in Hand zusammenarbeiten."

 
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