Heiko Maas (SPD) legte am Dienstag in Berlin den Entwurf für ein striktes Regelwerk vor. Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun, der den Syrer Anas Modamani im Verfahren vor dem Landgericht in Würzburg gegen Facebook vertrat, freut sich über das geplante Gesetz.
In ihrer Entscheidung vor einer Woche sahen die Richter keine Verpflichtung für Facebook, unstrittige Verleumdungen des Syrers aktiv zu suchen und zu löschen. Das könnte mit dem nun geplanten Gesetz anders werden.
„Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße“, so Maas in Berlin. Den Unternehmen soll auferlegt werden, offensichtliche Rechtsverstöße innerhalb von 24 Stunden nach dem Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Diese Verpflichtung bezieht sich ausdrücklich auf „sämtliche Kopien“ des strafbaren Inhalts.
Unternehmen müssen Ansprechpartner nennen
Facebook und Co. müssen zudem alle drei Monate einen Bericht zum Umgang mit Beschwerden vorlegen. Der Gesetzentwurf sieht Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro vor, wenn die Netzwerke die Verleumdungen oder Volksverhetzungen nicht konsequent löschen oder ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen. Neu auch: Alle Unternehmen müssen, unabhängig vom Firmensitz, zur Rechtsdurchsetzung einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland benennen.