Industrie 4.0 ist die gängige Umschreibung dafür geworden, dass die Digitalisierung Einzug in Werkhallen und Büros hält. Doch Big Data sowie alle mit dieser Datensammelei und Datenauswertung zusammenhängenden Aspekte sind längst auch anderswo ein Riesenthema. Zum Beispiel beim autonomen Fahren, beim Einsatz von Robotern am Fließband, in der Logistik oder in der Landwirtschaft. Verständlicherweise wird die Digitalisierung in der Medizin und der Pflege als besonders heikel angesehen. Der Umgang mit diesen sensiblen Daten stellt Experten vor besondere Herausforderungen. Recht und Gesetz hinken stellenweise hinterher, was die Sache nicht einfacher macht.
Woran erkennt man Medizin 4.0 überhaupt? Was tut sich da?
Einsatz von Robotern in der Chirurgie, intelligente Armbänder zur Überwachung der eigenen Gesundheit („Wearables“), datenvernetzte Operationssäle, Gesundheitskarte und digitalisierte Patientenakten – das sind nach Darstellung von Eric Hilgendorf Beispiele für E-Health, wie die Digitalisierung in der Medizin auch bezeichnet wird. Der Strafrechtler Hilgendorf ist Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg und dort Leiter der Forschungsstelle RobotRecht, die bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Beurteilung von rechtlichen Aspekten rund um die Digitalisierung hat. Roboter in der Medizin: Da hat sich auch das Rhön-Klinikum hervorgetan. Der Konzern will in naher Zukunft „IBM Watson“ einsetzen. Dieser Computer versteht Arzt-Patienten-Gespräche und kann auf dieser Grundlage genauere Diagnosen und Therapievorschläge machen als mancher Arzt aus Fleisch und Blut. Watson wertet dabei Millionen von Patientendaten aus aller Welt aus. Zu E-Health zählt Hilgendorf auch die Tatsache, dass ich Kranke vermehrt in Internet-Gemeinschaften zusammentun, um sich dort auszutauschen.