Beispiel: Ein Pflegeroboter hat gelernt, dass Schnarchen ein harmloses Geräusch ist. Was aber, wenn eines Tages das Schnarchen eines Patienten mit einem Erstickungsanfall zusammenhängt und der Pflegeroboter das nicht erkennt?
Eine Maschine könne strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, erklärt der Würzburger RobotRecht-Experte Hilgendorf. Andererseits sei es problematisch, den Entwickler der Pflegeroboter-Software zu belangen. Solche Fälle werfen für Hilgendorf auch die Frage auf, inwieweit die Programmierer in der Pflicht seien, dem Computer beizubringen, was sie nicht lernen sollten. „Das ist noch nicht ausdiskutiert“, so der Strafrechtler gegenüber dieser Redaktion. Er spricht sich dafür aus, für Roboter dieser Art eine Gefährdungshaftung einzuführen – also eine Haftung für erlaubte Handlungen, von denen allerdings eine Gefahr ausgehen kann. Die Heime und Kliniken mit solchen Robotern müssten sich dann entsprechend versichern, sagte Hilgendorf kürzlich in einem Radiointerview.