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Medizin 4.0: Manchmal fehlen Antworten auf sensible Fragen
Pflegeroboter für Schlaganfall-Patienten       -  Die „Augen“ eines Pflegeroboters für Schlaganfall-Patienten: Der Roboter, entwickelt in einem Pilotprojekt in Ilmenau, soll helfen, wieder Laufen zu lernen.
Foto: Martin Schutt, Dpa | Die „Augen“ eines Pflegeroboters für Schlaganfall-Patienten: Der Roboter, entwickelt in einem Pilotprojekt in Ilmenau, soll helfen, wieder Laufen zu lernen.
Jürgen Haug-Peichl
 |  aktualisiert: 22.06.2022 09:33 Uhr

Oder Temp Traq: Das Pflaster misst permanent die Körpertemperatur eines kranken Kindes und schickt die Daten ebenfalls auf eine App. Es geht noch viel mehr: Schon vor zwei Jahren wurde auf der Consumer Electronic Show in Las Vegas eine smarte Trinkflasche vorgestellt, die misst, ob die Eltern die Flasche im richtigen Winkel halten und ob sich störende Milchklumpen im Gefäß gebildet haben. Für die Rechtsexperten Jan-Philipp Günther und Julia Kaufmann (Rechtsanwälte Baker & McKenzie, München) stellt sich bei diesen Geräten die Frage, was davon eigentlich Gesundheitsdaten sind und wo deshalb der Datenschutz beginnt. Ähnlich denken andere Rechtsexperten: Personenbezogene Daten seien durch den gesetzlichen Datenschutz abgedeckt. Doch was ist mit nicht personenbezogenen Daten wie etwa dem Füllstand in jener Baby-Trinkflasche oder den nicht personalisierten Daten auf einer Wellness-App? Wem gehören diese Daten? Wer haftet im Fall der Fälle? Wie dürfen diese Daten weitergegeben werden? Oft gehörter Tenor unter Juristen: „Da wissen wir im Moment oft nicht wirklich weiter.“

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