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WÜRZBURG
Medizin 4.0: Manchmal fehlen Antworten auf sensible Fragen
Pflegeroboter für Schlaganfall-Patienten       -  Die „Augen“ eines Pflegeroboters für Schlaganfall-Patienten: Der Roboter, entwickelt in einem Pilotprojekt in Ilmenau, soll helfen, wieder Laufen zu lernen.
Foto: Martin Schutt, Dpa | Die „Augen“ eines Pflegeroboters für Schlaganfall-Patienten: Der Roboter, entwickelt in einem Pilotprojekt in Ilmenau, soll helfen, wieder Laufen zu lernen.
Jürgen Haug-Peichl
 |  aktualisiert: 22.06.2022 09:33 Uhr

Beispiel: Bei alten und dementen Menschen wird ein Roboter eingesetzt, der wie eine niedliche Robbe aussieht. Sie dient als Ansprechpartner und kann bei Alltagsdingen helfen. Einige Patienten bauten mit der Zeit eine enge Bindung zu der Robbe auf – ohne zu erkennen, dass es sich um eine Maschine handelt. Geht das rechtlich und ethisch in Ordnung?

Für den Philosophen Birnbacher stellt sich eine solche Frage nicht nur in der Pflege, sondern auch in der Medizin. Gerade ältere Menschen seien in ihrer Entscheidungskompetenz eingeschränkt, wenn es um Diagnose und Therapie gehe. Sie brauchten dann auf jeden Fall noch einen Arzt an ihrer Seite. „Doch die Vermeidung von Gesprächen wird von vielen Ärzten oft nicht gerade bedauert“, behauptete Birnbacher auf dem Kongress Net.Law.S in Nürnberg. Hinzu komme, dass der Einsatz von Medizintechnik günstiger sei als der Einsatz von Personal – der Kostendruck gerade an Kliniken tue da sein Übriges. Bei der auf Gesundheitstechnik spezialisierten Siemens-Tochter Healthcare in München sieht man das so: „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll (. . .) zu einer merklichen Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen“, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Wird es in Zukunft eine Medizin ganz ohne Arzt geben?

Ideen in diese Richtung gebe es, weiß Philosoph und Ethik-Fachmann Birnbacher. Das könne dann bedeuten, dass nicht mehr der Arzt, sondern der Patient selbst über die Indikation entscheide – auf der Grundlage eben, was der Medizincomputer herausgefunden hat. Damit werde die Rolle des Kranken deutlich verändert, wie Birnbacher auf dem Kongress Net.Law.S sagte. Ob jedoch jeder Patient damit klarkomme, sei fraglich. Was Pflegebedürftige angeht, bringt der Regensburger Rechtsanwalt Florian Münch ein weiteres Thema ins Spiel: Er regt an, dass eine Art Datenverfügung – als Pendant zur gängigen Patientenverfügung – eingeführt wird. Münch arbeitete jahrelang für die Forschungsstelle RobotRecht von Eric Hilgendorf in Würzburg.

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