
Restschuldbefreiung
Durch die Restschuldbefreiung ist der Klient nach sechs Jahren schuldenfrei, ausgenommen sind allerdings Schulden aus unerlaubter Handlung wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung, und aus Geldstrafen und Geldbußen.
Zinsen und Zinseszinsen – eben die sieht der Gefangene F. (Name der Redaktion bekannt), knapp 40, als sein Problem an. Als Subunternehmer eines anderen hatte er Kurierdienste übernommen und seine eigene kleine Firma betrieben. Sein Auftraggeber zahlte jedoch nicht und bis er realisierte, dass da offenbar kein einziger Euro kommen würde, hatte er schon ordentlich Schulden.
Dann heuerte er als Kraftfahrer bei der nächsten Firma an, aber auch hier sei er nicht bezahlt worden, berichtet er. Sein Auftraggeber habe statt dessen die Firma geschlossen und Insolvenz angemeldet. F. ging auch hier leer aus. Weil er Unternehmer war, gab es nun kein Arbeitslosengeld. Mit vielen Unterlagen kann er seine Geschichte dokumentieren.