
Wenn er um 11 Uhr die Gärtnerei verlässt, um zum Mittagessen zu gehen, hat er genau zehn Minuten Zeit, dann muss er sich wieder auf Station gemeldet haben. Andernfalls würde eine Fahndungsmeldung rausgehen. Nach dem Essen gibt es noch einmal drei Stunden Therapie, entweder wieder in Form von Arbeit, oder auch bei Gesprächen oder Sport.
Ob und wie ein Patient das umzäunte Gelände verlassen darf, wird durch seine „Lockerungsstufe“ geregelt. In Bayern sind diese Stufen mit den Buchstaben A bis D bezeichnet. Wer keine Lockerungsstufe hat, darf nur innerhalb des Zauns an die frische Luft. Wie in einem „normalen“ Gefängnis hat auch hier jeder das Recht auf eine Stunde Hofgang am Tag.
Ausgang gibt es erst nur in Begleitung
Oberarzt Schaumann erklärt die Stufen so: A steht am Anfang, hier gibt es Ausgang nur in Begleitung eines Mitarbeiters, zum Beispiel dem Therapeuten. Bei B gilt: Ausgang auch alleine, aber nur kurz und nur innerhalb der Mauern des Wernecker Schlossparks. Stufe C bedeutet, dass der Patient stundenweise alleine in den Ort gehen darf. Und bei D, dann ist es meist nicht mehr weit bis zur Entlassung, sind schließlich mehrere Tage Urlaub mit Übernachtung draußen erlaubt.