Bei länger Untergebrachten komme mindestens einmal im Jahr, bei Drogenabhängigen einmal im Halbjahr, ein externer Gutachter, und zwar jedes Mal ein anderer. Die Entscheidung, ob ein psychisch kranker Straftäter wieder auf freien Fuß kommt, hat große Tragweite. Auf der einen Seite steht die Gesellschaft und ihr berechtigtes Bedürfnis nach Sicherheit, auf der anderen Seite die persönlichen Rechte des Patienten. Wieviel Restrisiko muss und darf man eingehen?
Der „63er“ aus der Gärtnerei hat nach drei Jahren in Werneck die Lockerungsstufe C, er darf also auch alleine hinaus. Das nutze er fast jeden Tag, sagt er. „Es ist die einzige Zeit, wo ich mal alleine bin.“ Er wohnt in einem Drei-Mann-Zimmer. Im Park hört er Musik oder benutzt das Handy, das außerhalb des Zaunes nicht nur erlaubt, sondern zwecks Erreichbarkeit sogar erwünscht ist. Manchmal geht er in die Kneipe, Alkohol ist den Patienten allerdings verboten. Wenn er wieder zurück ist, ist er meist eher in sich gekehrt, liest, schaut TV oder löst Kreuzworträtsel.