Weil eine Lockerung riskant sein kann, wird darüber ausführlich beraten. Nicht der behandelnde Therapeut alleine entscheidet, sondern ein Gremium, in dem zum Beispiel auch Ärzte, Pfleger, Psychologen und Sozialarbeiter beteiligt sind. Mindestens fünf Personen müssen sich einig sein, dass ein Patient für eine Lockerung bereit ist. „So ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sich täuscht, einfach geringer“, sagt Schaumann. Der Vorschlag geht dann an den Maßregelvollzugsleiter, bei bestimmten Delikten auch an Staatsanwaltschaft und die Polizei.
Länger in der Forensik als man ins Gefängnis gemusst hätte
Es gibt keinen Zeitplan, alleine der Therapiefortschritt entscheidet. Überhaupt ist die Unterbringung psychisch kranker Straftäter zeitlich nicht begrenzt. Oft bleiben diese Patienten weit länger in der Forensik, als sie als „Gesunde“ im Gefängnis gesessen hätten. Laut Oberarzt Schaumann sind es bei den 63ern bundesweit im Schnitt gut sechs Jahre. Allerdings, das betont er auch mit Blick auf den Fall Gustl Mollath, würde die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung regelmäßig überprüft.