
Julius Echter drangsalierte in seinem Herrschaftsgebiet nämlich nicht nur Andersgläubige, Juden und Protestanten (das mit dem „Hexenbrenner“ scheint übertrieben). Der Bischof war vor allem Jurist, der ebenso gerne Advokaten wie Waffenknechte schickte. Dies machte Stefan Menz deutlich beim Vortrag im randvollen Bürgerhaus.
Karriere war vorbestimmt
Am 18. März 1545 wurde das zweite von acht Kindern eines Mainzer Amtmanns geboren, im malerischen Spessartschloss Mespelbrunn. Vater Peter, der zu Lebzeiten den barschen Fürstbischof bremste, verschaffte ihm eine juristische Spitzenausbildung an europäischen Top-Unis und der Wiener Reichskanzlei. Dem Zweitgeborenen war ohnehin eine klerikale Karriere bestimmt.
Priester wurde der Edelmann erst zwei Tage vor der Bischofsweihe 1575. Gewählt worden war er bereits 1573, denkbar knapp mit elf von 22 Stimmen aus dem mächtigen Domkapitel. Da war er bereits Domdekan, aber formal noch zu jung fürs höchste Amt. Die „Wahlkapitulationen“, eine Art Koalitionsvertrag, den ein Fürstbischof mit seinen Unterstützern aushandeln musste, hatte der Rechtsgelehrte zuvor selbst formuliert.