
Das Branntweinmonopol
Verbrauchsabgaben auf Branntwein gibt es in Deutschland seit dem 16. Jahrhundert. Das Branntweinmonopol wurde im Jahr 1919 eingeführt und später von der Bundesrepublik Deutschland als sogenanntes Finanzmonopol beibehalten. Das Monopolgesetz war im April 1922 verkündet worden, um das Brennen zu regulieren.
Letztmals verlängert wurde das Gesetz im Jahr 2010, dann drängte die EU: Im März 2013 schaffte der Bundestag das Branntweinmonopol für die rund 20 000 Klein- und Obstbrennereien mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 ab. Die letzten Ausgleichszahlungen laufen also Ende 2017 aus.
Das Branntweinmonopol umfasste das Recht, allen im Inland erzeugten Branntwein einzufordern (Bezugsmonopol), diesen Alkohol reinigen und verkaufen zu dürfen (Reinigungs- und Handelsmonopol) sowie die Herstellung von Alkohol aus besonderen Stoffen wie etwa Holz oder Kalziumkarbid (Herstellungsmonopol). Bis 1976 gehörte auch das Einfuhrmonopol dazu, also das Recht, alleinig Branntwein aus anderen Ländern zu importieren. Dieses wurde durch die Europäische Union aufgehoben.
Investiert wurden vom Staat vor dem Jahr 2013 jährlich insgesamt 80 Millionen Euro für das Monopol. dar