
Zwei Drittel des Alkohols waren so über den Staat abzuführen. Den Rest, den „Überbrand“, durften die Brenner selbst vermarkten. Die Subventionen sind 2013 bereits eingestellt worden, bis Ende des Jahres laufen noch weiter Ausgleichszahlungen, insbesondere für kleine Obstbrennereien.
Dann ist Schluss mit dem Monopol. Für die fränkischen Obstbrennereien gibt es ab 2018 dann zwei Möglichkeiten, weiterzumachen: „Man kann auch weiterhin den Rohstoff Branntwein verkaufen, dafür gibt es jetzt Ankäufer, die den Alkohol zum Marktpreis abnehmen“, sagt Fröhlich. Man könne aber auch in die Direktvermarktung gehen, also trinkbaren Schnaps aus dem Branntwein herstellen. Das sei aufwendiger, da man das Produkt selbst an den Kunden bringen müsse. Dafür erzielt der Brenner für veredelten Alkohol, für Brände und Geiste, mehr Gewinn, das rentiere sich also, so der Verbandsvorsitzende.