Fünf Mark Strafe für ein uneheliches Kind
Da dieses Kind augenscheinlich keine Frühgeburt war, sprach der Kirchenvorstand ein „entsprechendes Zuchtverfahren“ aus. Dem Ehemann wurde eine Rüge erteilt: Er musste fünf Mark in den Kirchbaufonds einzahlen – wie alle nach ihm, die nachweislich nicht jungfräulich in die Ehe gingen.
1946 kommt Hans Rotter zunächst als Aushilfe, ab 1948 als Pfarrer nach Schwebheim und er packt das Ziel Kirchenerweiterung an. Dramatisch beschreibt er dem Landeskirchenrat in München deren Notwendigkeit: Der Aufenthalt in der stets überfüllten, sehr niedrigen Kirche sei „unerträglich“ geworden, beschreibt er. „Ohnmachtsanfälle kommen häufig vor, selbst im Winter müssen die Türen offengelassen werden, weil sonst für viele Gemeindemitglieder – es leiden viele an Asthma und Schilddrüsenerkrankungen – der Aufenthalt in der überfüllten Kirche unmöglich wäre.“