zurück
München
Corona-Schäden: Gastgewerbe und Versicherer einigen sich
Seit Tagen diskutieren das Gastgewerbe und die Versicherungsbranche über sogenannte Betriebschließungsversicherungen. Es geht um Millionen. Jetzt ist eine Einigung da.
Einige Gastronomen und Hoteliers zahlen seit Jahren teure Prämien für sogenannte Betriebsschließungsversicherungen. 
Foto: Getty Images | Einige Gastronomen und Hoteliers zahlen seit Jahren teure Prämien für sogenannte Betriebsschließungsversicherungen. 
Moritz Baumann
Moritz Baumann
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:43 Uhr

In den vergangenen Tagen hat es zwischen dem Gastgewerbe und der Versicherungsbranche mächtig geknirscht. Der Grund sind sogenannte Betriebsschließungsversicherungen. Viele Gastronomen und Hoteliers dachten, sie seien damit auch in der Corona-Krise geschützt. Doch das Gros der Versicherer wollte zunächst nicht zahlen.

Wie viel die Versicherungen übernehmen

Am Freitag teilte das bayerische Wirtschaftsministerium nun mit, dass sich Branchenverbände und einige der großen Versicherungskonzerne auf eine gemeinsame Lösung geeinigt hätten. Demnach sieht die Empfehlung vor, dass die Versicherungen zwischen 10 bis 15 Prozent der in den individuellen Versicherungsverträgen vereinbarten Tagessätze übernehmen. Der Betriebe könnten sich so einen langen Rechtsstreit ersparen und schnell an Geld kommen.

Prinzipiell können sich mit einer Betriebsschließungsversicherung beispielsweise Metzgereien, Restaurants, Supermärkte und Arztpraxen absichern, wenn eine Behörde ihren Betrieb auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes schließt – so wie momentan wegen des Coronavirus.

Noch haben nicht alle Versicherer unterzeichnet

Den Kompromiss haben bisher jedoch nur die Versicherungskammer Bayern, die Allianz und die Haftplichtkasse VVaG unterzeichnet. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums hätten jedoch noch weitere Versicherungsunternehmen ihre Zustimmung signalisiert.

Grundlage des Kompromisses ist laut der Mitteilung eine statistische Durchschnittsrechnung: Demnach würde der wirtschaftliche Schaden im Gastgewerbe durch Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld und Soforthilfen von Bund und Ländern sowie – weil der Betrieb stillsteht – niedrigere Materialkosten schon deutlich reduziert. Von den verbleibenden Einbußen – durchschnittlich etwa 30 Prozent – würden die Versicherer freiwillig einen Teil übernehmen. Die Frage, ob ein Gastronom seinen individuellen Versicherungsanspruch verliert, wenn er auf das Angebot eingeht, blieb zunächst unbeantwortet.

Lesen Sie auch:

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Moritz Baumann
Coronavirus
Gastronominnen und Gastronomen
Hotel- und Gastronomiegewerbe
Hoteliers
Unternehmen
Versicherungen
Versicherungskammer Bayern
Versicherungskonzerne
Versicherungsunternehmen
Wirtschaftsministerien
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen