In den vergangenen Tagen hat es zwischen dem Gastgewerbe und der Versicherungsbranche mächtig geknirscht. Der Grund sind sogenannte Betriebsschließungsversicherungen. Viele Gastronomen und Hoteliers dachten, sie seien damit auch in der Corona-Krise geschützt. Doch das Gros der Versicherer wollte zunächst nicht zahlen.
Wie viel die Versicherungen übernehmen
Am Freitag teilte das bayerische Wirtschaftsministerium nun mit, dass sich Branchenverbände und einige der großen Versicherungskonzerne auf eine gemeinsame Lösung geeinigt hätten. Demnach sieht die Empfehlung vor, dass die Versicherungen zwischen 10 bis 15 Prozent der in den individuellen Versicherungsverträgen vereinbarten Tagessätze übernehmen. Der Betriebe könnten sich so einen langen Rechtsstreit ersparen und schnell an Geld kommen.
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Prinzipiell können sich mit einer Betriebsschließungsversicherung beispielsweise Metzgereien, Restaurants, Supermärkte und Arztpraxen absichern, wenn eine Behörde ihren Betrieb auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes schließt – so wie momentan wegen des Coronavirus.
Noch haben nicht alle Versicherer unterzeichnet
Den Kompromiss haben bisher jedoch nur die Versicherungskammer Bayern, die Allianz und die Haftplichtkasse VVaG unterzeichnet. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums hätten jedoch noch weitere Versicherungsunternehmen ihre Zustimmung signalisiert.
Grundlage des Kompromisses ist laut der Mitteilung eine statistische Durchschnittsrechnung: Demnach würde der wirtschaftliche Schaden im Gastgewerbe durch Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld und Soforthilfen von Bund und Ländern sowie – weil der Betrieb stillsteht – niedrigere Materialkosten schon deutlich reduziert. Von den verbleibenden Einbußen – durchschnittlich etwa 30 Prozent – würden die Versicherer freiwillig einen Teil übernehmen. Die Frage, ob ein Gastronom seinen individuellen Versicherungsanspruch verliert, wenn er auf das Angebot eingeht, blieb zunächst unbeantwortet.
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