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Würzburg/Schweinfurt
Sport, Kita, Musik: Muss man zahlen, wenn alles ausfällt?
Geschlossene Fitnessstudios, leere Kitas, kein Fußballtraining, keine Musikstunden mehr: Was passiert mit Verträgen, die wegen der Corona-Krise nicht erfüllt werden können?
Verwaiste Fitnesstudios: Müssen Mitglieder trotz Schließung aufgrund der Coronakrise weiter bezahlen? Die Rechtslage ist noch unklar, auch Anwälte in Unterfranken arbeiten an Lösungen. 
Foto: Jonas Walzberg, dpa | Verwaiste Fitnesstudios: Müssen Mitglieder trotz Schließung aufgrund der Coronakrise weiter bezahlen? Die Rechtslage ist noch unklar, auch Anwälte in Unterfranken arbeiten an Lösungen. 
Melanie Jäger
Melanie Jäger
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:41 Uhr

Fürs Fitnesstudio zahlen, das wegen der Corona-Krise geschlossen bleiben muss? Dem Musikschullehrer weiter Geld überweisen, wenn er das Kind in diesen Tagen gar nicht unterrichten kann? Warum weiter Kita-Gebühren überweisen, wenn man seine Kinder nun selbst zuhause betreuen muss – womöglich im unbezahlten Urlaub?

Eine allgemeingültige rechtliche Aussage dazu, welche Beiträge und Gebühren trotz der behördlich angeordneten Schließung von Einrichtungen derzeit gezahlt werden müssen, gibt es nicht: Rechtsanwälte in der Region erklären jedenfalls gegenüber dieser Redaktion, dass die Rechtslage in Details noch unklar sei. Mit verbindlichen Auskünften halte man sich deshalb noch zurück. Wie gehen unterfränkische Einrichtungen mit der Situation um?

Beispiel Fitnesscenter

Bei der in Würzburg gegründeten Fitnesskette McFit, die europaweit 250 Studios betreibt, darunter in Unterfranken in Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg, bemüht man sich um Lösungen. Wie Unternehmenssprecher Pierre Geisensetter auf Anfrage erklärte, wolle man nicht, dass Mitglieder einen Nachteil hätten. "Deswegen wird ihnen die Zeit am Ende ihrer Mitgliedschaft beitragsfrei ersetzt." Zudem biete man das sonst kostenpflichtige Onlineprogramm "Cyberobics" für ein Workout zuhause kostenfrei an. Im therapeutisch angelegten Kiesertaining in Würzburg heißt es, für den Zeitraum der verfügten Schließung werde man den Kunden eine angemessene Zeitgutschrift gewähren.

Beispiel Musikunterricht

Die Sing- und Musikschule in Würzburg versucht, über Online-Unterricht den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Gebühren zahlen die Schüler als Jahresbeitrag. Geschäftsleiter Jürgen Semmel spricht von Einzelfällen, in denen man nach der Krise nach finanziellen Lösungen suchen müsse. "Im Großen und Ganzen bekommen wir viel Zuspruch für den Online-Unterricht. Die Lehrkräfte zeigen sich sehr flexibel, denn Musikunterricht zuhause ist für die Eltern, die dort Homeoffice machen, schwierig zu kombinieren." Die Musikschule in Schweinfurt erklärt, dass für den Zeitraum der Schließung bis zum 19. April Unterrichtsgebühren erstattet, beziehungsweise nicht erhoben werden. Auch Berufsmusiker Florian Meierott, der mit Konzerten und seiner Geigenschule in Kitzingen den Lebensunterhalt für seine Familie verdient, kann den Unterricht via Skype aufrechterhalten. In der Musikschule Hofheim (Lkr. Haßberge) müssen unterdessen grundsätzlich nur geleistete Stunden bezahlt werden. Für die freiberuflichen Musiker der Schule bedeutet das derzeit allerdings einen Einkommensausfall. Es gehe um die Existenznöte der Musiklehrer und um die Existenz der Musikschule, heißt es. Zahlreiche Eltern hätten bereits großzügig angeboten, auf die Erstattung ihrer bereits gezahlten Unterrichtsgebühren zu verzichten.

Beispiel Kita und Kindergarten

Daniel Sherman aus Karlstadt (Lkr. Main-Spessart) ärgert sich: "Ich habe beim Träger des Kindergartens, der Stadt Karlstadt, angefragt, von dort kam aber nur die lapidare Antwort, dass eine Rückzahlung der Gebühren nicht geplant sei", so der  Familienvater. Seit Tagen fordert die Bundeselterngemeinschaft Kita (BEVKi) für alle Eltern bundesweit eine Befreiung von Kita-Gebühren. Derzeit regelt das jedes Bundesland anders, in einigen Ländern und Kommunen ist der Kindergarten je nach Alter des Kindes schon vor Corona gebührenfrei gewesen. In Bayern hat das neue Kita-Gesetz mit der Zahlung von 100 Euro im Monat die Eltern schon erheblich entlastet. Nun spricht sich die familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Doris Rauscher, in einem Brief an Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) dafür aus, Eltern von den Gebühren zu befreien. Entlastet werden sollen auch Eltern, deren Kinder einen Hort oder eine Tagespflege besuchen. Die Staatsregierung, so der Vorschlag,  könne die Träger und Kommunen, die für die Gebühren zuständig sind, über einen Sonderfonds entlasten. Für Michael Deckert, Fachbereichsleiter Kinderhilfe und Katholische Kindergärten der Caritas in Unterfranken, die rund 500 Kitas bei Bedaf auch wirtschaftlich berät, gehören Anfragen zu Kostenübenahme oder  Rückerstattung indes noch ins "Reich der Spekulationen".

Nur noch Notfallbetreuung: Die Kitas sind geschlossen, Eltern müssen ihre Kinder zuhause betreuen.
Foto: Uwe Zucchi, dpa | Nur noch Notfallbetreuung: Die Kitas sind geschlossen, Eltern müssen ihre Kinder zuhause betreuen.
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Beispiel Vereine

Vereine erwarten derzeit noch keinen Einbruch an Mitgliederzahlen. In kleinen Vereinen wie dem ETSV Würzburg setzt man auf die Solidarität der Mitglieder. Roland Löhr, seit Geburt Mitglied, hofft nun, dass die zirka 500 Mitglieder ihren Beitrag von etwa 120 Euro im Jahr weiter zahlen – egal, wie lange die Krise andauert. "Das ist eine überschaubarer Beitrag und der Verein braucht das Geld dringend." Walter Haun, fränkischer Bezirksvorsitzender im Bayerischen Tennis-Verband, glaubt nicht, dass in den Vereinen nun Mitglieder um Beiträge für die Zeit der Schließungen der Anlagen streiten werden. Mitgliedschaften seien langfristig angelegt. Genau deshalb, so heißt es beim Bayerischen Fußballverband (bfv), sei es auch nicht so einfach, mal eben die Mitgliedschaft zu kündigen. "Werden Einrichtungen eines Vereins vorübergehend geschlossen und können Mitglieder die sportlichen Angebote des Vereins nicht wahrnehmen, bedeutet das nicht zwingend, dass die Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen entfällt", erklärt bfv-Pressesprecher Fabian Frühwirth. Mit einer Mitgliedschaft seien weitere Rechte verbunden als nur die Benutzung von Einrichtungen, oder die Inanspruchnahme von Angeboten. Zudem habe der Verein die Einstellung des Betriebs nicht zu verantworten, insofern dürfte die Einstellung des Sportbetriebes für einen zunächst überschaubaren Zeitraum grundsätzlich auch noch nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen. Anderes könnte für Kurs- oder spezielle Zeitmitgliedschaften gelten. Der Bayerische Landessportverband (BLSV) hat einen Leitfaden erstellt, an dem sich Vereine und Mitglieder orientieren können. Der Verband verweist darauf, dass Vereine in finanzielle Nöte kommen, wenn alle Mitglieder plötzlich ihren Beitrag zurückfordern. Mit den Einnahmen seien neben dem Trainigsbetrieb auch laufende Kosten wie Verbandsabgaben oder Versicherungbeiträge abgedeckt. Wegen des Katastophenfalles müsse ein Verein den Beitrag nicht mindern oder zurückzahlen. Allerdings könne letztlich nur ein Gericht über die rechtliche Situation entscheiden.   

 
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  • rene.wiebusch@t-online.de
    Es ist auch eine Sacher Loyalität dem Verein, dem Fitnessstudio oder der KiTa gegenüber, die Beiträge nicht zurück zu verlangen. Ich lasse alle meine Beiträge unverändert weiterlaufen ...
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  • ich bin mal gespannt, wann wir, die Würzburger Bürger, das Geld für die nicht erbrachte Dienstleistung (leeren der Biotonne) zurückerstattet bekommen. Höhere Gewalt liegt bestimmt nicht vor. In anderen bayerischern Großstädten läuft das reibungslos weiter wie ich der MP entnehmen konnte.
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  • Werner12
    Die im Moment angeordneten Schließungen bedeuten eine "Vertragsstörung" d.h. beide Seiten müssen keine Leistungen erbringen.
    Es muss kein Beitrag gezahlt werden.
    Kann man überall nachlesen.
    Dieser Fall (angeordnete Schließung) ist in den meisten Verträgen nicht vorgesehen, d.h. die Pflichten für die Vertragspartner entfallen für die Dauer der angeordneten Schließung.
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  • daniel.englbauer@churchsol.de
    Und wenn es so einfach wäre, dann würden (fast) alle RAs im Chor Ihnen zustimmen. Warum sie das nicht tun? Ganz einfach: weil es ja nicht wie bei einer Reise oder einem Konzert um einen einzelnen, fest umrissenen Zeitpunkt geht, sondern um Verträge, die auf Dauer angelegt sind und durchaus auch Unterbrechungen aufweisen können und dennoch weiter zu bezahlen sind. Kindergarten- und Hortbeiträge sowie alle Vereinsbeiträge müssen auch während normalen Schließ- und Urlaubszeiten weiter bezahlt werden, wenn das Studio seine Öffnungszeiten ändert (vielleicht sogar Tage wegfallen) muss das nicht zwingend Auswirkungen auf den monatlichen Beitrag haben. Sie müssen ja auch weiterzahlen, wenn Sie in Urlaub fahren und auf Grund der Distanz nicht auf's Laufband können.
    Bei uns laufen auch die Kinderbetreuungskosten und Vereinsgebühren weiter auf, ich bin aber noch nicht auf die Idee gekommen, da mal nachzufragen. Meine Kinder sollen nach dem Lockdown da wieder hinkönnen.
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  • Werner12
    Die dürfen auch weiter dahin, auch wenn sie nicht zahlen.
    Ich spreche aber eher von Fitnessstudios usw.
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