zurück
Würzburg
Volksbegehren Artenvielfalt: Was Sie dazu wissen müssen
Das zweiwöchige Volksbegehren ist gestartet. Dabei sind die Bienen nur Symbol. Tatsächlich geht es um Arten- und Naturschutz. Hier die Fakten, Argumente und Service.
Bienen kehren vor der tief stehenden Sonne auf dem Lohrberg in ihren Korb zurück. Am Donnerstag startete das bayernweite Volksbegehren 'Artenvielfalt - Rettet die Bienen'.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa | Bienen kehren vor der tief stehenden Sonne auf dem Lohrberg in ihren Korb zurück. Am Donnerstag startete das bayernweite Volksbegehren "Artenvielfalt - Rettet die Bienen".
Elena Köne (dpa) und Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 27.04.2023 08:10 Uhr

„Rettet die Bienen“: Unter diesem Motto ist am Donnerstag die zweiwöchige Eintragungsfrist für ein Volksbegehren in Bayern gestartet. Die Initiatoren wollen damit den Natur- und Artenschutz verbessern und den Öko-Landbau ausweiten. CSU und Bauernverband dagegen warnen vor einer Gefahr vor allem für Kleinbauern. Damit es zu einem Volksentscheid kommt, müssen sich bis zum 13. Februar bayernweit zehn Prozent aller Stimmberechtigten in ihren Rathäusern in die entsprechenden Listen eintragen – das wären knapp eine Million Unterzeichner.

Worum geht es inhaltlich?

Auch wenn das Volksbegehren unter dem Schlagwort „Rettet die Bienen“ läuft, geht es neben den fleißigen Tierchen noch um jede Menge andere Arten und umweltrelevante Themen. Die Initiatoren wollen, dass das Bayerische Naturschutzgesetz geändert wird. Dabei sollen unter anderem Biotope besser vernetzt werden, Uferrandstreifen stärker geschützt und der ökologische Anbau in Bayern gezielt ausgebaut werden. Beispielsweise wird gefordert, von 2030 an mindestens 30 Prozent der Anbauflächen in Bayern ökologisch zu bewirtschaften – bisher sind es acht bis neun Prozent.

Schauspieler Udo Wachtveitl unterstützte am Donnerstag das Volksbegehren 'Rettet die Bienen' mit einer Teilnahme in München.
Foto: Lino Mirgeler, dpa | Schauspieler Udo Wachtveitl unterstützte am Donnerstag das Volksbegehren "Rettet die Bienen" mit einer Teilnahme in München.

Wer hat das Begehren angestoßen?

Initiatorin des Volksgebehrens ist die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei). Sie hat Anfang 2018 damit begonnen, Unterschriften für die Gesetzesänderung zu sammeln. Damit eine solche Initiative als Volksbegehren zugelassen wird, müssen dem Innenministerium mindestens 25 000 Unterschriften vorlegt werden – die Initiatoren schafften das Vierfache.

Wer unterstützt das Volksbegehren?

Die Liste der Unterstützer und Bündnispartner ist mittlerweile lang: Neben den Verbänden des Öko-Landbaus, dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern und den Grünen reihen sich unter anderem der Bund Naturschutz und der Imkerverband ein. Auch Bioläden, Veranstalter und Banken bekunden ihre Unterstützung, von den Parteien die SPD, Linke, Bayernpartei und Piraten. Auch prominente Fürsprecher hat das Vorhaben, etwa die Schauspieler Florian David Fitz, Jutta Speidel und Udo Wachtveitl, die Moderatorin Nina Eichinger, den Regisseur Marcus H. Rosenmüller und die Musiker von La Brass Banda.

Was entgegnen die Kritiker?

Das deutlichste Nein zum Volksbegehren kommt vom Bayerischen Bauernverband, der von einem „Bauernbashing“ spricht. Besonders in der Kritik: die geforderten Mindestflächen für den ökologischen Anbau von 20 bis 30 Prozent. Der Bauerverband bezweifelt die erforderliche Nachfrage nach Bio-Artikeln. Der Verband prüft mittlerweile intern, inwieweit gegen das Volksbegehren rechtlich vorgegangen werden kann.

Michaela May, Schauspielerin, unterschreibt während der Kundgebung vom Volksbegehren 'Rettet die Bienen' das Volksbegehren. 
Foto: Lino Mirgeler, dpa | Michaela May, Schauspielerin, unterschreibt während der Kundgebung vom Volksbegehren "Rettet die Bienen" das Volksbegehren. 

Plebiszite: Wie steht Bayern da?

Trotz manch gescheiterter Initiative und hoher Hürden stuft der Verein „Mehr Demokratie“ den Freistaat bei der Volks-Mitbestimmung im Bundesvergleich seit Jahren als Spitzenreiter ein. Mit sechs Volksentscheiden, die durch Unterschriftensammlungen eingeleitet wurden, liegt Bayern im bundesweiten Vergleich knapp hinter Hamburg auf Platz zwei – dort gab es bisher sieben Entscheide. Wie der Volksbegehrensbericht 2017 des Verbands zeigt, gab es überhaupt erst in sieben Bundesländern Volksentscheide „von unten“, in den meisten wurde das Instrument erst in den 90er Jahren eingeführt.

Vom Volksbegehren zum Volksentscheid?

Mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Bayern müssen sich innerhalb von zwei Wochen – zwischen dem 31. Januar und 13. Februar – in den Rathäusern in Listen eintragen. Benötigt werden also fast eine Million Stimmen. Kommen diese zusammen, ist der Landtag am Zug und hat mehrere Optionen: Er kann zum Beispiel den Vorschlag zur Gesetzesänderung – so wie er ist – annehmen oder das Begehren ablehnen. In letztem Fall sind die Bürger wieder am Zug: Bei einem Volksentscheid dürfen dann alle Stimmberechtigten mit Ja oder Nein über den Vorschlag abstimmen, die Politik könnte nicht mehr daran rütteln. Der Landtag hat aber auch die Möglichkeit, dabei auch über einen alternativen Gesetzentwurf zum selben Thema abstimmen zu lassen. Darauf dürfte es im Fall der Fälle, das zeigen die Äußerungen von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, auch hinauslaufen.

Wer kann sich wo am Begehren beteiligen?

Unterschreiben können alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Bayern gemeldet und nicht anderweitig vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eintragen müssen sie sich dabei in den Rathäusern ihres ersten Wohnsitzes oder in Zweigstellen. Diese sind im Internet in einem "Rathausfinder"zu finden. Wer an einem anderen Ort in Bayern unterschreiben möchte, kann online einen Eintragungsschein bei seiner Gemeinde herunterladen und mit diesem auch in anderen Rathäusern seine Signatur abgeben.

Was ist beim Eintragen zu beachten?

Viele Rathäuser haben für das Volksbegehren Sonderöffnungszeiten an Abenden und auch am Wochenenden. Sie sind in den jeweiligen Wohnorten zu erfragen. Benachrichtigungskarten wie bei Wahlen werden nicht zugeschickt. Wer unterschreiben will, muss seinen Personalausweis dabeihaben.

Volksbegehren in Bayern
Seit 100 Jahren ist die direkte Mitbestimmung in der Bayerischen Verfassung vorgesehen, zu Volksbegehren und Volksentscheiden kam es aber erst seit 1946.
Für die Zulassung eines Volksbegehrens müssen 25 000 Unterschriften von Wahlberechtigten vorgelegt werden. Das Innenministerium entscheidet dann, ob der Vorschlag gesetzeskonform ist. Bei Zweifeln wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof eingeschaltet. Von 19 Anträgen hat er in der Vergangenheit 15 kassiert, unter anderem die Legalisierung von Cannabis. Begründung: Der Antrag betreffe Bundes-, nicht Landesrecht.
Gibt es keine rechtlichen Bedenken, findet wie aktuell das eigentliche Volksbegehren statt: Innerhalb von zwei Wochen müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten in Listen eintragen. Diese liegen in den Rathäusern aus, beim laufenden Volksbegehren pro Artenvielfalt noch bis 13. Februar. Bürger müssen grundsätzlich im Rathaus ihres Erstwohnsitzes unterschreiben. Knackt das Volksbegehren die Eintragungshürde, ist zunächst der Landtag dran. Er kann den Vorschlag zur Gesetzesänderung einfach annehmen. Eingetreten ist dieser Fall bisher nur einmal: Als 2013 der Landtag dem Nein zu Studiengebühren zugestimmt hat.
Lehnt der Landtag das Begehren ab, sind die Bürger am Zug – es kommt zum Volksentscheid und alle Stimmberechtigten dürfen mit Ja oder Nein über den Vorschlag abstimmen. Eine einfache Mehrheit für Ja reicht aus, damit das Gesetz geändert wird. Doch der Landtag kann auch einen Gegen- oder leicht veränderten Vorschlag bei der Abstimmung vorlegen.
Seit 1946 kam es in Bayern zu 19 Volksentscheiden, wobei sie in 13 Fällen nicht vom Volk initiiert wurden: Die Bürger sollten Verfassungsänderungen zustimmen. Diese Entscheide finden in der Regel in Verbindung mit Wahlen statt. Sechs Entscheide stammten tatsächlich aus dem Volk, erfolgreich waren drei: die Einführung kommunaler Bürgerentscheide (1995), die Abschaffung des Senats (1998) und das strenge Rauchverbot in Gaststätten (2010). Für Simon Strohmenger, Sprecher des bayerischen Landesverbandes von „Mehr Demokratie“ war die Entscheidung von 1995 am spektakulärsten: „Damals hat das Volk ganz klar gegen den Landtag rebelliert, der ebenfalls eine Vorlage zur Abstimmung gestellt hatte.“ Zwischen 1995 und 2017 fanden auf kommunaler Ebene mittlerweile fast 3000 Bürgerentscheide statt.
Am emotionalsten wurde laut Strohmenger der Volksentscheid um das Rauchverbot geführt. Initiator Sebastian Frankenberger bekommt bis heute die Wut der Raucher zu spüren – bis hin zu Morddrohungen.
Auch die drei vermeintlich erfolglosen Volksentscheide haben es ins Gesetzbuch geschafft: beim Begehren zur Schulreform 1968, der Rundfunkfreiheit 1973 und bei der Neuorganisation des Abfallrechts 1991 wurde jeweils der Kompromiss des Landtags angenommen.            (dpa)
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Artenvielfalt
Bayerischer Bauernverband
Bayernpartei
Bienen
Bürgerentscheide
CSU
Florian David Fitz
Gesetzesänderungen
Landtage der deutschen Bundesländer
Markus Söder
SPD
Sebastian Frankenberger
Stimmberechtigte
Volksbegehren
Volksentscheide
Ökologisch-Demokratische Partei
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen