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Würzburg
Leseranwalt: Was bei Leserbrief-Kürzungen entscheidend ist
Ein Leserbrief-Schreiber kritisiert, dass sein Brief "verfälscht" veröffentlicht wurde. Welche verbindlichen Regeln für die Bearbeitung von Leserbriefen in der Redaktion gelten.
Wer einen Leserbrief für die Zeitung schreibt, hat sich in der Regel jedes Wort gut überlegt. Wenn die Redaktion dann etwas kürzt, kann das beim Verfasser zu Unmut führen.
Foto: Carmen Ramos | Wer einen Leserbrief für die Zeitung schreibt, hat sich in der Regel jedes Wort gut überlegt. Wenn die Redaktion dann etwas kürzt, kann das beim Verfasser zu Unmut führen.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 10.02.2024 03:53 Uhr

Gekürzte Leserbriefe in der Zeitung sorgen regelmäßig für Unmut bei den Verfassern. Verständnis habe ich dabei für Leserinnen oder Leser, die kritische Briefe zu Artikeln verfasst haben und sich ärgern, wenn diese in gekürzter Form veröffentlicht werden. Das ist nachvollziehbar: Denn wer sich einmal entschließt, seine Meinung in der Zeitung öffentlich kundzutun, hat sich in der Regel jeden Satz reiflich überlegt. Dann schmerzt es, wenn auch nur eine Satz in der Veröffentlichung fehlt.

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