LESERANWALT
Zu schön, um wahr zu sein
Es war eine Meldung ohne Tragweite. In den Titeln der gedruckten Main-Post war sie zum Schmunzeln veröffentlicht.
Zur Erinnerung: Es war von einem Lkw-Fahrer berichtet, der eine Pistenraupe statt ins österreichische Seefeld nach Schleswig-Holstein geliefert hatte, dort in den Stadtteil Seefeld, der zu Bad Oldesloe gehört. Diese Kuriosität, dass das Gerät ins Flachland statt in den Tiroler Wintersportort gebracht worden war, wurde in der Main-Post nur kurz und pointiert angesprochen. Aber das Medien-Echo war insgesamt weitreichender. In Österreich wie in Deutschland stiegen Sender und Zeitungen schnell darauf ein. Die Kuriosität mochte sich niemand entgehen lassen.
Immerhin war auch die deutsche Presseagentur (DPA) eine der Quellen. Und die musste zurückrudern: Kunden wurden am Sonntag gewarnt, die Meldung nicht mehr zu verbreiten. Zu spät. Die meisten hatten längst unters Volk gebracht, was wie ein Irrtum des Lkw-Fahrers aussah. Und das war der wirkliche Irrtum.
Recherchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) ergaben, dass es ein PR-Gag des Tourismusverbandes (TVB) aus dem österreichischen Seefeld gewesen ist. Der hatte die „Irr-Fahrt“ für einen Film inszeniert. Der Lkw-Fahrer - auch das noch - war ein Schauspieler. Verfahren hatten sich - im übertragenen Sinne - viele Medien.
Hier der Bericht des NDR.
Und die DPA versichert ebenfalls, dass sie kontinuierlich ihre Abläufe auf den Prüfstand stelle und ihr Regelwerk nachjustiere. Sie kennt nun eine journalistische Weisheit aus eigener Erfahrung und zitiert sie: „Ist eine Geschichte zu schön um wahr zu sein, ist sie oftmals nicht wahr“.
Berlin (dpa) - Die Deutsche Presse-Agentur ist Ende vergangener Woche wie einige andere Medien auf eine inszenierte PR-Aktion hereingefallen. Die Nachrichtenagentur berichtete am Donnerstag, ein Lkw-Fahrer habe versehentlich eine sogenannte Pistenraupe nach Seefeld in Schleswig-Holstein statt nach Seefeld in den österreichischen Alpen geliefert. Der Transport fand tatsächlich statt, jedoch war dies keine Irrfahrt: Am Sonntagabend räumte der
Geschäftsführer des Tourismusverbandes in Seefeld (Österreich), Elias Walser, ein, dass er gelogen hat, als er am Donnerstag und noch einmal am Freitag einem dpa-Redakteur die vermeintliche Odyssee auf Anfrage ausdrücklich bestätigte. Tatsächlich habe es sich um eine PR-Aktion gehandelt. Die dpa zog ihre Berichte daraufhin zurück.
Spezialfahrzeug werde dringend in Seefeld erwartet. Walser schickte sogar ein Foto an die dpa, das die Raupe auf einem Lkw in Oldesloe in Deutschlands nördlichstem Bundesland zeigte. Auf Grundlage dieser Bestätigung und des Bildes berichtete dpa in mehreren Diensten über die angebliche Irrfahrt. Die Agentur verbreitete auch das Foto.
Am Donnerstagnachmittag äußerte ein anderer Journalist im Gespräch mit dem dpa-Redakteur jedoch Zweifel an der Geschichte. Die Aufschrift an dem Lkw legte die Vermutung nahe, dass das Fahrzeug aus Österreich kam. Das warf die Frage auf, ob sich der Fahrer wirklich bis nach Schleswig-Holstein verirrt haben konnte. Der dpa-Redakteur
kontaktierte deshalb noch am selben Tag per E-Mail die österreichische Spedition, deren Firmenlogo er auf dem abgebildeten Lkw zu erkennen glaubte. Am Freitag erhielt er vom Geschäftsführer des Unternehmens die telefonische Auskunft, dass dieser nichts von dem Vorfall wisse und er Elias Walser nicht kenne. Er könne aber auch nicht ausschließen, dass seine Spedition eine Pistenraupe transportiert habe, er sei zuletzt stark beschäftigt gewesen.
Auch den Tourismusverband in Seefeld rief der dpa-Redakteur noch einmal an - und fragte explizit, ob er verschaukelt worden sei. Geschäftsführer Walser wies dies zurück. Er sagte: «So was kann man nicht planen.» Er verwies auf ein angeblich defektes Navigationsgerät. Erst zwei Tage später, am Sonntag, räumte Walser in einem Telefonat mit dem dpa-Nachrichtenchef ein, dass er die Unwahrheit gesagt hatte und die Fahrt nach Schleswig-Holstein ein PR-Gag sein sollte.
aufgekommen waren, hätte die dpa eine Bestätigung aus einer zweiten Quelle haben müssen oder die Geschichte bereits zu diesem Zeitpunkt zurückziehen sollen.
Der Obmann des Verbandes, Alois Seyrling, sagte der dpa am Montag, das Ganze sei keine offizielle Pressemitteilung gewesen, sondern Walser habe privat auf Facebook gepostet. Zielgruppe waren demnach der Freundeskreis und Stammgäste. Walser selbst sagte der österreichischen Nachrichtenagentur APA, er übernehme die Verantwortung. Und: «Es ist ja niemand zu Schaden gekommen.»
Der österreichische Ethik-Rat für Public Relations in Wien leitete nach Beschwerden aus Deutschland ein Verfahren gegen den Tourismusverband ein, wie die APA berichtete. Der Fall sei - auch wenn er auf den ersten Blick witzig anmute - kein Ruhmesblatt für seriöse PR, teilte der Rat in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Er verstoße gleich in mehreren Punkten gegen den Ehrenkodex der Branche. So heiße es dort etwa in Absatz 14: «PR-Fachleute verbreiten nur Informationen, die sie im guten Glauben erhalten und nach bestem Wissen und Gewissen geprüft haben. Es ist
nicht zulässig, bewusst Falschinformationen in Umlauf zu bringen.»
ENDE DER DPA-MITTEILUNG
Anton Sahlender, Leseranwalt
„Verirrte Pistenraupe“ lautete Freitag, 25. November, eine Überschrift auf der Titelseite (siehe Abbildung). Dass sie zur Serie „Auch das noch!“ gehört hat, war in diesem Fall fast wörtlich zu nehmen. Aber das erschloss sich erst später.
Die Kuriosität
Zur Erinnerung: Es war von einem Lkw-Fahrer berichtet, der eine Pistenraupe statt ins österreichische Seefeld nach Schleswig-Holstein geliefert hatte, dort in den Stadtteil Seefeld, der zu Bad Oldesloe gehört. Diese Kuriosität, dass das Gerät ins Flachland statt in den Tiroler Wintersportort gebracht worden war, wurde in der Main-Post nur kurz und pointiert angesprochen. Aber das Medien-Echo war insgesamt weitreichender. In Österreich wie in Deutschland stiegen Sender und Zeitungen schnell darauf ein. Die Kuriosität mochte sich niemand entgehen lassen.
Der wirkliche Irrtum
Immerhin war auch die deutsche Presseagentur (DPA) eine der Quellen. Und die musste zurückrudern: Kunden wurden am Sonntag gewarnt, die Meldung nicht mehr zu verbreiten. Zu spät. Die meisten hatten längst unters Volk gebracht, was wie ein Irrtum des Lkw-Fahrers aussah. Und das war der wirkliche Irrtum.Recherchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) ergaben, dass es ein PR-Gag des Tourismusverbandes (TVB) aus dem österreichischen Seefeld gewesen ist. Der hatte die „Irr-Fahrt“ für einen Film inszeniert. Der Lkw-Fahrer - auch das noch - war ein Schauspieler. Verfahren hatten sich - im übertragenen Sinne - viele Medien.
Hier der Bericht des NDR.
Die DPA als privilegierte Quelle
Danach darf man schon fragen, könnte das der wichtigen Agentur auch passieren, wenn es um eine Nachricht von Tragweite und Bedeutung geht? Dass DPA-Redakteure gewissenhaft arbeiten, darauf müssen sich die Kollegen in Medien unbedingt verlassen können. Die DPA ist für sie eine Quelle, deren Nachrichten, wenn sie aus anderen Regionen kommen, nicht mehr nachrecherchiert werden können. Und sie müssen es nicht: Die DPA gilt als sogenannte privilegierte Quelle.Die zweite Quelle hat gefehlt
Die DPA selbst erklärt nach dem ärgerlichen Fauxpass, der TVB-Geschäftsführer habe einem Redakteur bei zwei Anrufen jeweils die Irrfahrt des Lkw-Fahrers bestätigt. Sie gibt aber zu, dass es besser gewesen wäre, sich nicht alleine darauf zu verlassen, selbst wenn man erwarte, dass ein Manager in dieser Verantwortung nicht lüge. Spätestens Freitag, als Zweifel aufkamen, hätte man bei einer zweiten Quelle nachfragen oder die Meldung stoppen müssen.Auf dem Prüfstand
Der österreichische Ethik-Rat für Public-Relations (PR) habe mitgeteilt – erklärt die DPA weiter – dass Seefelds Tourismusverband gegen den Ehrenkodex der eigenen Branche verstoßen habe: Der verbiete, Falschinformationen in Umlauf zu bringen. Vom Ethik-Rat werde ein Verfahren gegen den TVB eingeleitet. Der TVB-Direktor hat inzwischen die Lügen bedauert. Er lerne daraus. Das werde sich nicht wiederholen. Mit einer medialen Reaktion in diesem Ausmaß habe man nicht gerechnet.Und die DPA versichert ebenfalls, dass sie kontinuierlich ihre Abläufe auf den Prüfstand stelle und ihr Regelwerk nachjustiere. Sie kennt nun eine journalistische Weisheit aus eigener Erfahrung und zitiert sie: „Ist eine Geschichte zu schön um wahr zu sein, ist sie oftmals nicht wahr“.
Mehr über die Deutsche Presseagentur lesen Sie hier: Ein Buch mit sieben Siegeln
Hier die komplette Mitteilung der Deutschen Presseagentur an die Medien zur Entstehung ihrer Nachricht über die Pistenraupe:
#Pistenraupe - wie dpa auf eine Lügengeschichte hereinfiel
Im Journalismus gilt die Regel: Ist eine Geschichte zu schön, um wahr zu sein, ist sie oftmals auch nicht wahr. Das bestätigte sich am Wochenende erneut.Berlin (dpa) - Die Deutsche Presse-Agentur ist Ende vergangener Woche wie einige andere Medien auf eine inszenierte PR-Aktion hereingefallen. Die Nachrichtenagentur berichtete am Donnerstag, ein Lkw-Fahrer habe versehentlich eine sogenannte Pistenraupe nach Seefeld in Schleswig-Holstein statt nach Seefeld in den österreichischen Alpen geliefert. Der Transport fand tatsächlich statt, jedoch war dies keine Irrfahrt: Am Sonntagabend räumte der
Geschäftsführer des Tourismusverbandes in Seefeld (Österreich), Elias Walser, ein, dass er gelogen hat, als er am Donnerstag und noch einmal am Freitag einem dpa-Redakteur die vermeintliche Odyssee auf Anfrage ausdrücklich bestätigte. Tatsächlich habe es sich um eine PR-Aktion gehandelt. Die dpa zog ihre Berichte daraufhin zurück.
Wie kam es zu dem Fehler?
Die dpa ist durch zwei Medienberichte auf die Geschichte aufmerksam geworden. Ein dpa-Redakteur aus Schleswig-Holstein rief daraufhin beim Tourismusverband im österreichischen Seefeld an, der angeblich auf die Lieferung der Schneeraupe wartete. Geschäftsführer Walser bestätigte ausdrücklich, dass die Geschichte wahr sei. Er sagte, dasSpezialfahrzeug werde dringend in Seefeld erwartet. Walser schickte sogar ein Foto an die dpa, das die Raupe auf einem Lkw in Oldesloe in Deutschlands nördlichstem Bundesland zeigte. Auf Grundlage dieser Bestätigung und des Bildes berichtete dpa in mehreren Diensten über die angebliche Irrfahrt. Die Agentur verbreitete auch das Foto.
Am Donnerstagnachmittag äußerte ein anderer Journalist im Gespräch mit dem dpa-Redakteur jedoch Zweifel an der Geschichte. Die Aufschrift an dem Lkw legte die Vermutung nahe, dass das Fahrzeug aus Österreich kam. Das warf die Frage auf, ob sich der Fahrer wirklich bis nach Schleswig-Holstein verirrt haben konnte. Der dpa-Redakteur
kontaktierte deshalb noch am selben Tag per E-Mail die österreichische Spedition, deren Firmenlogo er auf dem abgebildeten Lkw zu erkennen glaubte. Am Freitag erhielt er vom Geschäftsführer des Unternehmens die telefonische Auskunft, dass dieser nichts von dem Vorfall wisse und er Elias Walser nicht kenne. Er könne aber auch nicht ausschließen, dass seine Spedition eine Pistenraupe transportiert habe, er sei zuletzt stark beschäftigt gewesen.
Auch den Tourismusverband in Seefeld rief der dpa-Redakteur noch einmal an - und fragte explizit, ob er verschaukelt worden sei. Geschäftsführer Walser wies dies zurück. Er sagte: «So was kann man nicht planen.» Er verwies auf ein angeblich defektes Navigationsgerät. Erst zwei Tage später, am Sonntag, räumte Walser in einem Telefonat mit dem dpa-Nachrichtenchef ein, dass er die Unwahrheit gesagt hatte und die Fahrt nach Schleswig-Holstein ein PR-Gag sein sollte.
Wäre der Fehler zu vermeiden gewesen?
Ja. Im Journalismus gilt die Regel: Ist eine Geschichte zu schön, um wahr zu sein, ist sie oftmals auch nicht wahr. Dies gilt sicher auch in diesem Fall. Deshalb wäre es von vornherein besser gewesen, sich nicht allein auf die Aussagen des Geschäftsführers Walser zu verlassen - auch wenn nicht zu erwarten war, dass eine Person in dieser verantwortlichen Position auf derart konkrete Fragen bewusst die Unwahrheit sagt. Spätestens am Freitagmorgen, nachdem Zweifelaufgekommen waren, hätte die dpa eine Bestätigung aus einer zweiten Quelle haben müssen oder die Geschichte bereits zu diesem Zeitpunkt zurückziehen sollen.
Was sagen die Verantwortlichen der Aktion?
Auf seiner Facebook-Seite freute sich der Tourismusverband über das von ihm inszenierte «große Märchen der kleinen Seefelder Pistenraupe». Was als Social-Media-Geschichte zum Schmunzeln geplant gewesen sei, habe sich zu einem unglaublichen Medienhit entwickelt.Der Obmann des Verbandes, Alois Seyrling, sagte der dpa am Montag, das Ganze sei keine offizielle Pressemitteilung gewesen, sondern Walser habe privat auf Facebook gepostet. Zielgruppe waren demnach der Freundeskreis und Stammgäste. Walser selbst sagte der österreichischen Nachrichtenagentur APA, er übernehme die Verantwortung. Und: «Es ist ja niemand zu Schaden gekommen.»
Der österreichische Ethik-Rat für Public Relations in Wien leitete nach Beschwerden aus Deutschland ein Verfahren gegen den Tourismusverband ein, wie die APA berichtete. Der Fall sei - auch wenn er auf den ersten Blick witzig anmute - kein Ruhmesblatt für seriöse PR, teilte der Rat in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Er verstoße gleich in mehreren Punkten gegen den Ehrenkodex der Branche. So heiße es dort etwa in Absatz 14: «PR-Fachleute verbreiten nur Informationen, die sie im guten Glauben erhalten und nach bestem Wissen und Gewissen geprüft haben. Es ist
nicht zulässig, bewusst Falschinformationen in Umlauf zu bringen.»
Passiert so etwas häufig?
Gefälschte Mitteilungen, ob früher per Fax oder später per Mail oder über soziale Netzwerke, gehen öfter bei Nachrichtenagenturen wie der Deutschen Presse-Agentur ein. Die weitaus meisten werden enttarnt, aber leider nicht alle.Was tut die dpa, um solche Fehler zu verhindern?
Die dpa stellt kontinuierlich ihre Abläufe auf den Prüfstand und justiert ihr Regelwerk nach. In den vergangenen Jahren wurden die Regeln unter anderem für den Umgang mit angeblich exklusiven Informationen, für die Tiefe der Recherche und die Prüfung von Websites und E-Mails verschärft. Auch für die Nutzung von Twitter-Accounts oder Facebook-Profilen als Quellen gibt es strenge Vorgaben zur Verifizierung. Bei völlig unerwarteten oder unplausiblen Aussagen gilt die Pflicht zur Rückversicherung, um nicht auf Fälschungen oder gehackte Accounts hereinzufallen."ENDE DER DPA-MITTEILUNG
Anton Sahlender, Leseranwalt
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