LESERANWALT
Leseranwalt: Ein bundesweit beachteter kurzer Sargtransport
Tod und Trauer in Bildern: Mal sind sie Zeitgeschichte, mal Verletzung von Menschenwürde. Zwei ganz unterschiedliche Fälle, entschieden von Richtern und von Presseräten.
Trauer zählt grundsätzlich zur Privatsphäre. Trauernde sollten auch an Novembertagen möglichst nicht, etwa in Tränen, öffentlich gezeigt werden. Rechtsprechung und Medienethik bieten Schutz. Manche Fälle können sogar zur unantastbaren menschlichen Intimsphäre gehören, der Juristen neben Krankheit, Sexualität, innerer Gedanken- und Gefühlswelt auch den Tod zurechnen.
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