Ein Foto, zeitgeschichtlich und emotional bewegend, ist in dieser Zeitung zum Artikel "An der Grenze des Grauens" (27.6.) erschienen. Es war im Artikel dazu darauf hingewiesen, dass das Foto von der US-Grenze zu Mexiko schockiert. Deshalb zeigten andere Blätter das Bild ihrer Leserschaft lieber nicht. Insgesamt ging es um unmenschliche Zustände in US-Auffanglagern für Flüchtlinge aus Mittelamerika, die jenes Foto mit einem grausamen Schicksal illustrierte.
Mit aller Grausamkeit dokumentiert
Ich zitiere die Unterzeile unter dem Foto, das gedruckt in der Main-Post erschien. Es ist zu lesen, was zu sehen ist: „Die Leichen eines Mannes aus El Salvador und seiner fast zweijährigen Tochter liegen am Ufer des Rio Grande im Mexikanischen Matamoros. Vater und Kind sind beim Versuch ertrunken, den Fluss zu überqueren, der sie noch von den USA trennte.“ Und erklärend: „Die Redaktion hat entschieden, das Bild zu veröffentlichen, weil es die Situation von Migranten an der Grenze zu den Vereinigten Staaten mit aller Grausamkeit dokumentiert.“
Entscheidung den Nutzern überlassen
Was gegen die Veröffentlichung des Bildes sprechen kann, entnehme ich beispielhaft zwei Zeitungen: Die Aachener Zeitung ersparte nach einer ganzseitigen Erklärung des Für und Wider aus „Pietätsgründen“ der Leserschaft die „realistische Abbildung der schockierenden Wirklichkeit“. Nur wer die wollte, konnte sich das Foto über einen Internet-Link holen. Eine elegante Lösung. Vielsagend die Überschrift von Thomas Thelen über ein in eigener Sache: "Wir müssen das Grauen nicht sehen, um es zu begreifen" (hinter paywall).
So überlässt auch die Main-Post - anders als bei ihren Zeitungslesern - ihren Online-Nutzern die Entscheidung ob sie das Bild sehen wollen, ebenfalls selbst. Ihre Warnung zum hinführenden Link: Vorsicht, verstörender Inhalt: Hier sehen Sie die Bilder der Ertrunkenen.
Hier können Sie online nachlesen und erneut entscheiden ob Sie das Bild sehen möchten: Siehe Online-Fassung: "Vater und Tochter im Grenzfluss zu USA ertrunken".
"Förderung voyeuristischer Interessen"
Die Oberpfalzmedien verzichteten ganz auf das Foto. Deren Leseranwalt Jürgen Kandziora erklärte es über den Medienethiker Christian Schicha, der in der „Förderung voyeuristischer Interessen“ einen Grund dafür sehe, solche „Schockbilder“ nicht zu zeigen. Außerdem wolle man sich nicht dem „Vorwurf des Sensationsjournalismus“ aussetzen. Kandziora fügt hinzu: "Natürlich haben Medien eine Informations- und Aufklärungspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Ethisches Handeln könne und dürfe nicht reales Leid ausblenden." Hier zu seiner Erklärung in den Oberpfalzmedien: "Dieses Foto wollten wir nicht zeigen".
Erinnerung an Aylan
Das Foto vom Rio Grande erinnert an jenes, das im Spätsommer 2015 durch die Welt ging: Es zeigt den auf der Flucht ertrunkenen vierjährigen syrischen Aylan (auf der Seite liegend), angespült an einen türkischen Strand. Damals wies der Presserat Beschwerden gegen die Verbreitung des Fotos zurück. Es sei Dokument der Zeitgeschichte, stehe symbolisch für das Leid und die Gefahren, denen sich die Flüchtlinge auf ihrem beschwerlichen Weg nach Europa aussetzen. An der Aufnahme bestehe öffentliches Interesse.
Das Gesicht ist nicht zu sehen
Der Presserat fügte damals seiner Aylan-Entscheidung etwas hinzu, das zeigt, was man auch für entscheidend hält. Und das könnte für das Foto vom Rio Grande gleichermaßen gelten: Das Gesicht des Jungen ist nicht zu sehen. Deshalb ist es für das Opfer nicht herabwürdigend. Schon deshalb sei es nicht unangemessen sensationell, „weil der Fokus der Berichterstattung auf den Hintergründen des Todes liegt“ (Stichwort "Aylan Kundi"/Akt.0804/15/1). Das zeigt, dass für die Botschaft des Fotos auch der Kontext zur gesamten Veröffentlichung wichtig ist. Sensationslust darf nicht erkennbar werden. Das Bild sollte sich folglich mit der Nachricht ergänzen.
So schließe ich mich einer Bewertung des Aachener Kollegen Thomas Thelen an: „Vermutlich gibt es hier kein richtig oder falsch.“
Ähnliche Leseranwalt-Kolumnen:
"Wenn die Darstellung von menschlichem Leid im Bild Zeigeschichte ist" (2010)
"Über den journalistischen Bauchnabel hinaus auf die Wirklichkeit blicken" (2015 zu Aylan)
Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch www.vdmo.de