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LESERANWALT
Die Maus im Brot und der Horror einer Leserin
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 27.04.2023 05:10 Uhr
"Was für mich, entschuldigen Sie den Ausdruck, der Horror war und ich sehe es noch vor meinen Augen: Eine lebensgroße Maus eingebacken in einer Brotstolle.“ Das hat mir erst kürzlich Leserin E.B. geschrieben, weil sie das Bild zum Artikel „Mäusekot im Brot“ („Das Thema“/18. August) noch immer bewege. Die sei ihr in ihrem Urlaubsort im Internet fast entgegen gesprungen.
Hier den Online-Artikel "Ekel-Skandal: Mäusekot im Brot" anklicken.
 

Es geht um Ekel-Skandale

Leserin E.B. kritisiert: „Sie wollen eine seriöse Tageszeitung sein und haben eigentlich so große Bilder nicht nötig. (…) Die meisten Leute haben Ekel/Angst vor einer Spinne oder eben vor einer Maus.“
Bei allem Respekt vor ihrem Problem könnte es so erscheinen, als mache Frau E.B. aus einer Maus einen Elefanten. Denn es gibt außer dem ihren keinen weiteren Hinweis darauf, dass das große Foto in der Leserschaft Horror hervorgerufen hat. Es illustriert ein recht aufschlussreiches Interview mit einem Lebensmittelhygieniker. Der erklärt bekannte Ekel-Skandale in Großbäckereien. Vor diesem Hintergrund erscheint die Maus im Bild angemessen. Denn um die Nager geht es dabei auch.

Das Thema vom 18. August 2017       -  Hier die ganze Seite 'Das Thema' vom 18. August 2017. Ein Schwerpunktthema wird magazinartig präsentiert und mit einem Symbolbild illustriert. Allerdings fehlt dessen Kennzeichnung.
| Hier die ganze Seite "Das Thema" vom 18. August 2017. Ein Schwerpunktthema wird magazinartig präsentiert und mit einem Symbolbild illustriert. Allerdings fehlt dessen Kennzeichnung.





 


Ein gravierender Mangel

Die Bild-Präsentation weist allerdings einen anderen gravierenden Mangel auf, den die Leserin nicht anspricht: Es fehlt der Hinweis darauf, dass es sich um ein Symbolbild (mutmaßlich eine Montage) handelt. Und das muss immer deutlich wahrnehmbar mitgeteilt werden, den Zeitungslesern und Internet-Nutzern. Das fordert der Pressekodex des Deuschen Presserates. Die Mitteilung fehlt aber. Zu lesen ist nur „Foto: thinkstock“. Dabei ist es unwahrscheinlich, dass die Maus vom Fotografen in flagranti erwischt worden ist, genau in dem Moment, in dem sie durch das Loch in einer Brotscheibe schlüpfte.
Hier die Richtlinie 2 des Presserates zur Sorgfaltspflicht anklicken.

 

Schwerpunktthemen, auffällig präsentiert

Es mag ja sein, dass sich vielen Lesern die Symbolfunktion der Illustration auch ohne Hinweis erschlossen hat. Dennoch ist deren Kennzeichnung unverzichtbar - das nicht nur, weil das zur Transparenz und Glaubwürdigkeit redaktioneller Arbeit gehört. Ich betone das auch deshalb besonders, weil Symbolfotos zunehmend wichtig werden. Das liegt an der Tendenz der Tageszeitung, die wegführt von der Masse, hin zu ausführlich dargestellten Schwerpunktthemen. Die werden dann auffällig, magazinartig und oft ganzseitig präsentiert. Dazu bedarf es starker und großer Bilder. Durch sie muss das Thema unverkennbar sein. Sie werden zum Blickfang, wenn man – wie im vorliegenden Fall – das Problem visuell auch noch etwas zuspitzt.
 

Ohne Hinweis entsteht ein Fake

Weil dafür notwendige Illustrationen nur selten aktuell vorliegen, greifen Redaktionen zu nachgestellten oder zu zusammenmontierten Bildern. Die werden, wenn nicht im Archiv vorhanden, von Mediendiensten genommen (so wie es bei der Maus der Fall war). Die Nutzung von Symbolbildern, die gestellt oder montiert sind, ist zulässig. Doch eine symbolische Illustration muss als solche von Redaktionen immer erkennbar gemacht werden. Andernfalls täuscht das Bild einen Moment vor, den es tatsächlich so nicht gegeben hat. Es wird damit zum Fake. Genau das ist unbedingt zu vermeiden.

Frühere Leseranwalt-Kolumnen zu Symbolfotos oder zu großen Bildern in der Zeitung:
"Das fotografische Missverständnis mit den armen Kindern aus Schweinfurt" (2016)
"Größe mach schlechte Fotos nicht besser" (2014)
"Große Bilder dürfen in der Zeitung keine Platzverschwendung sein" (2009)

Anton Sahlender, Leseranwalt
Siehe auch www.vdmo.de
 
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