Wenn im Herbst die Bäume ihre Blätter abwerfen, sind Gärten, Wege und Straßen mit Laub bedeckt. Früher griff man zum Rechen, um dem Laub Herr zu werden. Einfacher wurde es mit der Erfindung des Laubbläsers, der mit einem Luftstrom mit über 400 km/h die Blätter von Flächen bläst. Sie müssen dann nur noch an einem Ort aufgesammelt und entsorgt werden.
Doch Laubbläser arbeiten nicht geräuschlos, im Gegenteil, sie dröhnen teilweise ordentlich. Und das so laut, dass sich Anwohner oder Nachbarn massiv von den Geräten gestört fühlen. Bis zu 110 Dezibel können da zusammenkommen, das ist etwa so laut wie eine Motorsäge und kommt fast an den Lärm eines Presslufthammers heran.
Verbote und Regeln beim Gebrauch von Laubbläsern
Deshalb tragen die Anwender eines Laubbläsers meist einen Gehörschutz. Wer allerdings in der Nähe eines Laubbläsers wohnt oder vorbeigeht, ist dem Lärm ausgeliefert. Wen der Lärm nervt, der muss ihn bis zu einem gewissen Grad aushalten, denn ein Verbot ist aus europarechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Richtlinien nicht möglich.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz gibt vor, dass Laubbläser von Montag bis Samstag von 9 bis 13 Uhr und dann wieder von 15 bis 17 Uhr benutzt werden dürfen, am Sonntag überhaupt nicht. Allerdings können Kommunen oder Länder in Deutschland eigene Gesetze erlassen, die den Gebrauch der Geräte regeln. Wer sich nicht an diese Zeiten hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Im Internet sind dazu Summen wie "bis zu 50.000 Euro" zu finden. Das ist aber pauschal nicht so. "Jede Kommune kann durch Satzungsregeln bestimmen, wann Laubbläser verwendet werden dürfen und welche Strafe fällig ist, wenn sich jemand nicht daran hält", so Jörg Naumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Würzburg.
In der Sicherheitsverordnung hat die Stadt Würzburg etwa festgelegt, dass "ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten" nur montags bis samstags von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht, durchgeführt werden dürfen. Dazu zählen auch Arbeiten mit Laubbläsern.
Bei den Strafen wird in der Verordnung auf das bayerische Immissionsschutzgesetz verwiesen, bei Nichteinhaltung der Zeiten ist ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro vorgesehen. Die Stadt stellt in so einem Fall einen Bußgeldbescheid zu. Wenn Einspruch dagegen eingelegt wird, wird der Fall beim Strafgericht verhandelt.
"Allerdings wird bei einem Erstverstoß wohl eine erheblich geringere Summe gefordert, wer allerdings öfter gegen die Regelung verstößt, kann durchaus auch einen Bescheid über 2.500 Euro erhalten", so Jörg Naumann. Da die Kommunen und Bundesländer hier aber unterschiedliche Verordnungen haben, kann durchaus auch eine Summe von 50.000 Euro als Höchststrafe möglich sein.
Feinstaub, Abgase und Gefahren für Tiere
Doch nicht nur der Lärm stört einige Menschen, wenn ein Laubbläser benutzt wird. Wer mit einem Laubbläser arbeitet, statt einen Besen oder Rechen zu benutzen, wirbelt bis zu zehnmal mehr Feinstaub auf, sogar Tierkot oder Pilze, die sich auf dem Boden befinden, werden in die Luft gewirbelt. Wer ein Modell mit Verbrennungsmotor benutzt, der fabriziert zusätzlich stinkende Abgase.
Und auch Tiere leiden unter den Geräten: Wer sie im Garten verwendet, schädigt nicht nur Spinnen, Asseln, Würmer und andere kleine Lebewesen, die mitsamt dem Laub weggeblasen und unter Umständen getötet werden. Auch Vögel nehmen Schaden, denn ihnen dienen diese kleinen Tiere, die so verschwinden, als Nahrung.
Laubbläser: Diese Regeln müssen Sie einhalten
Wer absolut nicht auf einen Laubbläser verzichten kann, etwa weil das Laub viel und die von Blättern bedeckte Fläche groß ist, sollte ihn sinnvoll so einsetzen, dass er weder groß die Nachbarn stört noch in der Natur zu großen Schaden anrichtet. Ein Gerät, das mit einem Akku betrieben wird, ist wesentlich leiser als eines mit Verbrennungsmotor.
Zusätzlich wird dabei auf die Abgase verzichtet. Trotzdem ist es wichtig, die erlaubten Zeiten einzuhalten und die Nachbarn weder am frühen Morgen noch beim Mittagsschlaf zu stören. Zu warten, bis das Laub einigermaßen trocken ist, ist empfehlenswert, denn nasses Laub lässt sich nicht so einfach wegblasen und benötigt so mehr Kraftstoff und Strom und verursacht auch unnötig lange Lärm.
Oft verrichten Stadt- oder Gemeindearbeiter ihre Arbeit im Herbst mit einem Laubbläser. Dies spart ihnen Arbeitszeit und Kraft, denn viele große Straßen mitsamt Gehwegen sind mit einem Besen kaum von Laub zu säubern. Hier sollten die Anwohner einsichtig sein. Wenn die Störung wirklich zu extrem ist, ist ein ruhiges Gespräch mit der Stadt, der Gemeinde oder den Arbeitern bestimmt ein guter Weg, eine Einigung zu finden.
Egal ob mit Besen oder Laubbläser zusammengefegt- die Blätter dann einfach auf den Kompost zu werfen, ist nicht immer eine gute Idee. Denn nicht alle eignen sich zum Kompostieren. Hier zeigen wir Ihnen viele Möglichkeiten, das Herbstlaub sinnvoller zu verwenden.