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Würzburg
Laubrente: So bekommen Sie sogar Geld von Ihrem Nachbarn, wenn die Blätter fallen
Laubbäume werfen nun massiv ihre bunten Blätter ab. Doch wer muss das Laub des Nachbarn beseitigen? Und was ist die Laubrente? Das sagt eine Expertin.
Nun werfen viele Laubbäume massiv ihre Blätter ab. Die Laubbeseitigung im eigenen Garten kann zeitintensiv sein. 
Foto: Florian Schuh, dpa | Nun werfen viele Laubbäume massiv ihre Blätter ab. Die Laubbeseitigung im eigenen Garten kann zeitintensiv sein. 
Julia Graber       -  Julia Graber ist im Landkreis Würzburg aufgewachsen. Sie studierte Politik und Geschichte in Würzburg und Jena. Seit 2022 arbeitet Julia Graber für die Mediengruppe Main-Post, zunächst als Praktikantin in der Stadtredaktion Würzburg, dann als Werkstudentin und schließlich als Vollzeitkraft im Bereich Custom Content, Sonderpublikationen. Julia Graber ist seit April 2024 Volontärin bei der Main-Post.
Julia Graber
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:44 Uhr

Bereits im trockenen Sommer regnete es Blätter der Nachbarbäume in den eigenen Garten. Nun ist Herbst und spätestens nach dem ersten Frost wird der Laubfall noch stärker. Höchste Zeit, den Rechen zu holen. Wessen Aufgabe ist es, das Laub zu entsorgen, das von den Nachbarbäumen in den Garten gerät? Und was ist die Laubrente?

Laubbeseitigung Nachbarbaum: ortsübliche Beeinträchtigung muss hingenommen werden

Generell gilt, dass Grundstückbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer einen ortsüblichen Laubfall hinnehmen müssen, auch wenn er von dem Nachbargrundstück verursacht wurde. Das umfasst Blätter, Nadeln, Samen sowie Blüten. Gibt es ortstypisch viele Bäume in der Umgebung, ist der Laubfall im zumutbaren Rahmen.

Laubbeseitigung: Was ist die Laubrente?

Eine Ausnahme entsteht, wenn das Laub das eigene Grundstück und dessen Nutzbarkeit stark negativ beeinträchtigt. "Eine Laubrente ist eine Ausgleichszahlung. Sie kann von einem Grundstückseigentümer im Ausgangspunkt verlangt werden, wenn von den Nachbarbäumen und ihr herabfallendes Laub eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks erfolgt, dass die ortsübliche Benutzung des Grundstücks oder dessen Ertrag übermäßig beeinträchtigt ist", erklärt Ines Heck, Rechtsanwältin für Sozial- und Mietrecht in Würzburg.

Wichtig sei, dass “die Laubrente nur gefordert werden kann, wenn eine Verletzung der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen gegeben ist”, unterstreicht Heck. Voraussetzung für die Laubrente ist, dass die Laubmenge nicht mehr ortsüblich ist. “Nicht jedes Blatt, das vom Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück fällt, rechtfertigt die Laubrente”, sagt Heck, die in der Kanzlei Steinbock & Partner in Würzburg arbeitet.

Laubbeseitigung: Wann erhalte ich die Laubrente?

“Wird das eigene Grundstück über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt, kommt eine Laubrente in Betracht, wenn die Bäume, von denen die Beeinträchtigung ausgeht, vom Nachbarn unter Verletzung der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere zu den Grenzabständen (z. B. hoher Baum direkt an der Grundstücksgrenze) unterhalten werden und sich die Nutzung des Nachbargrundstücks nicht mehr im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hält”, erklärt die juristische Expertin.

Um die Laubrente zu erhalten, ist ein gerichtliches Verfahren nicht zwingend notwendig. “Wenn der Nachbar nach entsprechender Aufforderung und Fristsetzung nicht bereit ist, freiwillig eine Laubrente zu zahlen, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind oder Uneinigkeit über den Betrag besteht, muss gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren angestrengt werden, um den Anspruch durchzusetzen”, sagt Heck.

Darf ich den Nachbarn zwingen, den Baum zu fällen?

Starker Laubfall ist kein Grund, den Nachbarbaum zu fällen. Ein triftiger Grund, der für das Fällen spricht, ist Astbruch. Könnte das eigene Haus beschädigt werden, ist das ein guter Grund, den Baum zumindest zurückzuschneiden. Die Juristin nennt einen weiteren Grund, der für das Fällen spricht. “Verstößt der Nachbarbaum gegen einschlägige Grenzabstandsvorschriften für Bepflanzungen, kommt ebenfalls eine Fällung des Baumes auf dem Nachbargrundstück in Betracht”, so Heck.

Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht sind Eigentümerinnen und Eigentümer für die gefahrenfreie Nutzung des Gehwegs vor dem Grundstück verantwortlich (Symbolbild).
Foto: Getty Images | Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht sind Eigentümerinnen und Eigentümer für die gefahrenfreie Nutzung des Gehwegs vor dem Grundstück verantwortlich (Symbolbild).

Gilt die Laubbeseitigung auch für Gehwege?

Wirft der Nachbarbaum vor dem eigenen Haus viel Laub ab, ist man durch die Verkehrssicherungspflicht für die Beseitigung verantwortlich. Führt das rutschige Herbstlaub zum Sturz einer Passantin oder eines Passanten, muss die Grundstücksbesitzerin oder der Grundstücksbesitzer haften.

Geschädigte haben die Möglichkeit, Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen. Generell sind Eigentümerinnen und Eigentümer für die gefahrenfreie Nutzung des Gehwegs vor dem Grundstück verantwortlich. “Diese Räumpflicht übertragen Gemeinden meist per Verordnung auf die Grundstückseigentümer”, sagt Heck.

Muss der Mieter oder der Vermieter das Laub beseitigen?

Die Räum- und Streupflicht kann ein Vermieter auf die Mieterinnen und Mieter eines Hauses übertragen. Dies muss jedoch im Mietvertrag festgehalten sein. Obliegt die Gehwegräumung einem Unternehmen, hat dieses die Verkehrssicherungspflicht inne. Generell sollten Gehwege wochentags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Wochenenden zwischen 9 und 20 Uhr ohne Verletzungsrisiko passierbar sein.

Laubbeseitigung Fazit: Wann die Laubrente möglich ist

Beeinträchtigt das Laub des Nachbarbaums das eigene Anwesen im enormen Ausmaß, besteht der Anspruch auf Laubrente. Die Laubrente kann nur gefordert werden, wenn eine Verletzung der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen (z. B. hoher Baum direkt an der Grundstücksgrenze) gegeben ist. Zunächst sollte das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. Kann man sich über den Betrag der Laubrente mit dem Nachbarn nicht einigen, gibt es die Möglichkeit der juristischen Klärung.

 
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