zurück
Augsburg
So können Sie in einer Mietwohnung Heizkosten sparen
Die Energiepreise steigen und steigen. Doch für manche Sparmaßnahmen muss man Eigentümer sein. Mit einigen Tricks jedoch können Mieterinnen und Mieter die Nebenkostenabrechnung senken.
Dämmung hilft, um Energie zu sparen und Kosten zu senken. Aber Vorsicht: Nicht alle Umbauten dürfen Mieterinnen und Mieter ohne Absprache vornehmen.
Foto: Fabian Gebert (Symbolbild) | Dämmung hilft, um Energie zu sparen und Kosten zu senken. Aber Vorsicht: Nicht alle Umbauten dürfen Mieterinnen und Mieter ohne Absprache vornehmen.
PHILIPP WEHRMANN
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:42 Uhr

Mieterinnen und Mieter stehen im nahenden Winter vor einem Problem: Die Energiekosten – besonders beim Gas – steigen rasant, doch die Heizungsanlage wechseln, das können nur Vermieterinnen und Vermieter. Wir haben die wichtigsten Fragen dazu beantwortet, wie in Mietwohnungen trotzdem Energie gespart werden kann.

Darf ich meine Wohnung umbauen, um Geld zu sparen?

Das hängt davon ab, wie stark der Umbau die Wohnung verändert. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sind Mieterumbauten und Investitionen erlaubt, die vom „vertragsgemäßen Gebrauch“ gedeckt sind, keinen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz des Gebäudes mit sich bringen und am Ende des Mietverhältnisses leicht wieder beseitigt werden können.

Maurerarbeiten sind demnach ohne Einverständnis des Vermieters verboten. Entsprechend dürfen Mieterinnen und Mieter keine aufwendige energetische Sanierung vornehmen, um Energie zu sparen, wenn der Vermieter oder die Vermieterin nicht zustimmt.

Kleinere Veränderungen dagegen sind im Regelfall erlaubt – Mieterinnen und Mieter können etwa undichte Fenster und Türen mit Dichtungsbändern aus dem Baumarkt auf Vordermann bringen. Ganze Fenster auszutauschen ist hingegen laut dem Mieterbund verboten.

Kann ich meinen Vermieter verpflichten, Umbauten zuzustimmen, um Energie zu sparen?

Mieterinnen und Mieter haben in der Regel keinen Anspruch darauf, dass Vermieterinnen und Vermieter energetischen Sanierungen zustimmen oder sie vornehmen. Sie müssen nach Angaben des Mieterbundes immer dann zustimmen, wenn es darum geht, eine Wohnung behindertengerecht oder barrierefrei umzubauen. Für Umbauten der Heizung oder Dämmung gilt das nicht.

Muss ich kleinere Umbauten rückgängig machen, wenn ich ausziehe?

Ja, nach dem Gesetz hat der Vermieter Anspruch auf Rückgabe der Wohnung im ursprünglichen Zustand, wenn nichts anderes vereinbart ist, wie der Mieterbund warnt. Auch kleinere Modernisierungen müssen daher in solchen Fällen auf Wunsch der Vermieterin oder des Vermieters rückgängig gemacht werden.

Wie kann ich meine Heizkosten durch mein Verhalten senken?

Der Mieterbund rät, Fenster nicht auf „Dauerkipp“ zu stellen, vor dem Lüften die Heizung abzustellen und nicht erst zu stark zu heizen, um dann die Temperatur wieder mit Frischluft zu senken. Darüber hinaus sollten keine Möbel und Gardinen vor der Heizung positioniert werden.

Welche kleineren Umbauten lohnen sich für Mieterinnen und Mieter, um Energie zu sparen?

Mieterinnen und Mieter sollten Ritzen an Fenstern und Türen mit selbstklebenden Streifen schließen. Außerdem raten die Expertinnen und Experten, programmierbare Heizkörperthermostate anzubringen. Damit kann beispielsweise die Temperatur gesenkt werden, wenn sich niemand im Raum befindet. Der Preis derartiger Thermostate ist allerdings in den vergangenen Monaten bereits deutlich gestiegen. Darüber hinaus rät der Mieterbund, Dämmplatten oder flexible Dämmfolien in den Nischen hinter Heizungen anzubringen. Außerdem können veraltete Duschköpfe und Wasserhähne durch moderne, wassersparende Modelle ersetzt werden.

Wie kann ich die Heizkosten einschätzen, wenn ich eine neue Wohnung suche?

Mieterinnen und Mieter können sich am sogenannten Energieausweis orientieren, wie die Verbraucherzentrale rät. Ein solcher ist für Vermieterinnen und Vermieter vorgeschrieben. Er muss den Energiebedarf- oder verbrauch sowie die genutzten Energieträger und die Art der Heizung benennen. Nach 1. Mai 2014 ausgestellte Ausweise enthalten Effizienzklassen von A+ bis H, wie sie etwa auch bei Haushaltsgeräten vorgeschrieben sind. Nach Angaben der Verbraucherzentrale liegen Mehrparteienhäuser durchschnittlich in Klasse D, Ein- und Zweifamilienhäuser in Klasse E. Eine Prognose des zukünftigen Heizenergieverbrauchs ist anhand des Energieausweises allerdings nicht unmittelbar möglich, warnen die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer.

Worauf kann ich sonst achten, wenn ich eine neue Wohnung suche?

Die Verbraucherzentrale rät, bei einer Besichtigung auf die Dämmung zu achten. Optimal sei eine Dämmung aller Außenwände, der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke beziehungsweise des Dachstuhls. Fenster sollten mindestens über eine Wärmeschutzverglasung, bestehend aus zwei Scheiben inklusive einer Wärmeschutzbeschichtung, verfügen und winddicht sein. Außerdem ist die Lage einer Wohnung im Gebäude entscheidend. Verfügt sie über große Außenflächen, steigt tendenziell die benötigte Heizenergie.

Die Verbraucherzentrale rät, sich nach früheren Heizkostenabrechnungen und nach der Art der Heizung zu erkundigen. Entscheidend ist auch die Wasserversorgung: Bei häufigem und hohem Warmwasserverbrauch ist eine zentrale Erwärmung günstiger. Bei niedrigem Bedarf kann eine elektrische Erwärmung durch moderne Durchlauferhitzer weniger kosten.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Deutscher Mieterbund
Energie und Heizen
Heizkosten
Heizkostenrechnungen
Heizungsanlagen
Wohnungen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top