Wer bezahlt eigentlich die Betriebskosten einer Kita? Und wer genau ist dafür verantwortlich, dass genügend Kita-Plätze angeboten werden? Wie nutzt Bayern die Milliardenhilfe durch das Gute-Kita-Gesetz des Bundes? Und wie viel Personal fehlt voraussichtlich in den nächsten Jahren?
Es gibt viele Fragen zur Kita-Krise in Bayern – hier gibt es die wichtigsten Antworten.
Wer bezahlt eigentlich die Kitas in Bayern – Freistaat, Kommunen, Träger oder Eltern?
Wer eine Kita betreibt, muss zunächst die laufenden Betriebskosten, also etwa Miete, Nebenkosten und Personalkosten, selbst aufbringen. Der Freistaat fördert jedoch die kommunalen, kirchlichen oder gemeinnützigen Träger: Laut aktuellem Staatshaushalt plant der Freistaat hier für 2023 mit Förderkosten von rund 2,1 Milliarden Euro.
Doch damit werden nur rund zwei Drittel der Betriebskosten gedeckt. Der Rest wird in aller Regel durch freiwillige Zuschüsse der Kommunen sowie durch die Elternbeiträge und Zuschüsse der Kita-Träger ausgeglichen.
Welche staatlichen Leistungen können Eltern bei einem Kita-Besuch ihrer Kinder nutzen?
Einen Großteil der Bundesförderung aus dem "Gute-Kita-Gesetz" investiert der Freistaat in einen "Beitragszuschuss" von hundert Euro je Kind und Monat ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung – zuletzt rund 195 Millionen Euro in 2022. Die Auszahlung erfolgt über die staatliche Förderung direkt an die Träger, die den Elternbeitrag entsprechend reduzieren müssen.
Bereits ab dem ersten Geburtstag des Kindes ist auf Antrag ein "Krippengeld" von hundert Euro pro Monat und Kind bei Nutzung einer staatlich geförderten Kita oder Kindertagespflege möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Diese liegt derzeit etwa bei einem Einzelkind bei einem Familieneinkommen von 60.000 Euro im Jahr.
Zudem bekommen alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern in Bayern pro Kind und Monat 250 Euro "Familiengeld". Diese Förderung wird unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit oder der Art und Nutzung der Kinderbetreuung direkt an die Eltern ausgezahlt.
Warum sind Kitas in Bayern nicht für alle Eltern kostenlos?
Die Forderung, auch Kitas als Bildungseinrichtungen zu sehen und deshalb wie Schulen kostenlos zu machen, gibt es immer wieder. Griffigstes Gegenargument: Schon heute müssen Kitas für diejenigen Familien kostenfrei sein, für die der Elternbeitrag finanziell unzumutbar wäre. Viele Kommunen bieten zudem Beitragszuschüsse für Familien mit niedrigen Einkommen.
Eine komplette Kostenfreiheit würde damit vor allem Besserverdiener finanziell entlasten, warnen die Gegner. Die dafür nötigen Summen im dreistelligen Millionenbereich sollten deshalb aus ihrer Sicht besser in den Ausbau des Kita-Angebots, bessere Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher sowie die Betreuungsqualität investiert werden.
Wie viele Kinder werden in Unterfranken und Bayern in Kitas betreut?
In Unterfranken gibt es laut Sozialministerium derzeit (Stand 1. April 2023) exakt 1.013 Einrichtungen zur Kinderberteuung. Dort werden aktuell 16.123 Kinder unter drei Jahren sowie 39.137 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut. Bayern weit gibt es 10.572 Betreuungseinrichtungen für 131.117 Kinder unter drei Jahren und 401.527 Kinder zwischen drei und sechs Jahren.
Mit 34,5 Prozent wird gut ein Drittel der Unter-Dreijährigen in Bayern in Einrichtungen betreut – vor zehn Jahren lag diese Quote bei gut 25 Prozent. Der Landkreis Würzburg hat übrigens laut Statistik mit rund 44 Prozent eine der höchsten Betreuungsquoten in Bayern. Einen Kindergarten besuchen seit Jahren stabil gut 93 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen.
Wie viele Erzieherinnen und Erzieher gibt es derzeit in Bayern und Unterfranken?
Aktuell gibt es in Bayerns Kitas laut Sozialministerium 58.453 Fachkräfte und 43.263 Ergänzungskräfte – in Unterfranken 5.899 Fachkräfte und 4.255 Ergänzungskräfte. In Krippen ist laut Bertelsmann-Stiftung in Bayern eine Vollzeitkraft statistisch für 3,7 Kinder zuständig, in Kindergärten für 8,2 Kinder – rund 1,5 Kinder mehr als etwa in Baden-Württemberg.
Und wie viele Erzieherinnen und Erzieher fehlen in Bayern für eine kindgerechte Betreuung?
Bei einem erwarteten Anstieg der Betreuungsquote auf gut fünfzig Prozent rechnet die Bertelsmann-Stiftung bis 2030 mit einer Personallücke von mindestens 11.000 Fachkräften. Bei Umsetzung eines "kindgerechten Personalschlüssels" würde diese Lücke auf bis zu 46.000 Stellen anwachsen. Nach einer Studie der Gewerkschaft Verdi fehlten in Bayerns Kitas bereits 2021 rund 6.000 Fachkräfte.
Wer ist zuständig für eine ausreichende Bereitstellung von Kita-Plätzen?
Ein Grund für die Kita-Krise liegt wohl in den unklaren Zuständigkeiten: Der Bund zahlt den Ländern derzeit über das "Gute-Kita-Gesetz" rund vier Milliarden Euro im Jahr für die Verbesserung von Qualität und Angebot in Kitas. Die Länder entscheiden jedoch über die Mittelverwendung selbst. Bayern nutzt seinen Anteil von rund 350 Millionen Euro vor allem für den 100-Euro-Zuschuss an die Eltern (195 Millionen Euro) sowie für einen "Leitungsbonus", der die Kita-Leitungen entlasten soll (129 Millionen Euro).
Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Betreuungsplätzen ist zudem Aufgabe der Kommunen. Der Freistaat Bayern ist hier über die kindbezogene Förderung sowie über die Investitionsförderung etwa für Neu- und Ausbau von Kitas jedoch beteiligt.
So wurden 2022 vom Freistaat rund 1.300 Baumaßnahmen an Kitas staatlich gefördert. Seit 2010 sind laut Sozialministerium rund 1,9 Milliarden Euro in den Ausbau von gut 140.000 neuen Kita-Plätzen geflossen. Auch künftig stehe genug Geld vom Freistaat bereit, damit die Kommunen in Bayern Kitas "im bedarfsnotwendigen Umfang bereit stellen" können, verspricht das Ministerium.
Erzieher-Mangel: Warum bezahlt der Freistaat das Kita-Personal nicht besser?
Der Freistaat Bayern betreibt selbst keine Kindertageseinrichtungen und ist somit auch nicht Arbeitgeber des Kita-Personals – anders als etwa bei Lehrerinnen und Lehrern. Verantwortlich für die Bezahlung des Personals sind die Träger der Einrichtungen, also etwa Kommunen, Kirchen oder Sozialverbände.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist für kommunale Träger dabei bindend, die sonstigen Träger orientieren sich meist daran. Die Kirchen haben eigene Tarifverträge. Verantwortlich für bessere Bezahlung in den Kitas sind deshalb die Tarifparteien und nicht der Staat. Die staatliche Refinanzierung der Betriebskosten erhöht sich jedoch automatisch mit dem Tarifvertrag.
Was genau heißt eigentlich "Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz"?
Im Sozialgesetz ist der Rechtsanspruch für alle Kinder unter drei Jahren auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung festgeschrieben. Das Angebot muss dabei bedarfsgerecht und zumutbar sein. Dies gilt sowohl für die Betreuungszeit (Ganztags/Halbtags), als auch etwa für die Entfernung der Einrichtung vom Wohnort. Die Festsetzung von Kostenbeiträgen ist ausdrücklich möglich. Es besteht also kein Anspruch auf ein kostenfreies Angebot.
Und was passiert, wenn aus Personalmangel keine "bedarfsgerechte Betreuung" möglich ist?
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat 2022 entschieden, dass der Rechtsanspruch auch bei Personalmangel "nicht unter Kapazitätsvorbehalt" steht. Die zuständige Kommune ist deshalb unter Umständen zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze verpflichtet – doch das kann dauern. Eine Überbelegung etwa durch Verteilung der Kinder auf andere Kita-Gruppen wird deshalb zumindest zeitlich begrenzt nicht ausgeschlossen.
Das Sozialministerium in Bayern verweist hier jedoch auf die Verantwortung der Kommunen: Die Entscheidung über eine "mögliche Überbelegung treffen die Träger der Kindertageseinrichtung in Absprache mit der jeweiligen Betriebserlaubnisbehörde im Einzelfall", heißt es dort.