
Eigentlich wäre jetzt Schluss gewesen: Der 31. Oktober war ursprünglich Stichtag für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. Doch Mitte Oktober wurde die Frist bis 31. Januar 2023 verlängert. Grund war der bis dahin schleppende Rücklauf in Bayern und anderen Bundesländern. So waren damals bayernweit seit 1. Juli, dem Start der Kampagne, nur rund ein Drittel der abzugebenden Erklärungen abgegeben worden. Und jetzt? Lehnen sich die Steuerpflichtigen aufgrund der Fristverlängerung nun erst recht zurück?

Zahlen des Bayerischen Landesamts für Steuern deuten nicht darauf hin. Demnach liegt die Quote der abzugebenden Grundsteuererklärungen inzwischen bei rund 37,5 Prozent. Zuletzt stieg die Zahl der abgegeben Erklärungen um etwa 300.000. Konkret: zwischen dem 12. und 30. Oktober von 2,1 auf nun rund 2,4 Millionen. Damit sind bei den Behörden sowohl vor als auch nach der Fristverlängerung pro Woche im Schnitt zwischen 140.000 und 150.000 Erklärungen eingegangen.
Folgen für die Kommunen sieht man nun gelassen
Gut 25 Prozent der Grundsteuererklärungen seien auf Papier, knapp 75 Prozent elektronisch abgegebenen worden, heißt es auf Nachfrage der Redaktion weiter. Der hohe Anteil an elektronisch eingereichten Daten spielt für die Staatsregierung eine wichtige Rolle: In München hatte man lange mit dem Argument gegen eine Fristverlängerung argumentiert, dass die Finanzverwaltung "zeitnah die Grundsteuermessbeträge festsetzen" müsse, da die Kommunen diese Zahlen "möglichst frühzeitig" bräuchten, "um die ab 2025 geltenden Hebesätze festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können".

Nun sieht man die Lage entspannt: Die elektronisch eingereichten Erklärungen seien "bereits auf Vollständigkeit und Plausibilität vorgeprüft", erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums. "Das erleichtert die Weiterverarbeitung der abgegebenen Daten. Nach jetzigem Stand können daher den Kommunen trotz der Fristverlängerung die notwendigen Grundsteuerwerte rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden."
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden – doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.