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München
Folgen der Fristverlängerung: Läuft die Abgabe der Grundsteuererklärungen in Bayern jetzt noch schleppender?
Mitte Oktober wurde die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bis Ende Januar 2023 verlängert. Lehnen sich die Steuerpflichtigen jetzt erst recht zurück?
Die Grundsteuererklärungen sind nicht wie ursprünglich geplant am 31. Oktober, sondern erst am 31. Januar fällig.
Foto: Jens Büttner, dpa | Die Grundsteuererklärungen sind nicht wie ursprünglich geplant am 31. Oktober, sondern erst am 31. Januar fällig.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 08.02.2024 14:08 Uhr

Eigentlich wäre jetzt Schluss gewesen: Der 31. Oktober war ursprünglich Stichtag für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. Doch Mitte Oktober wurde die Frist bis 31. Januar 2023 verlängert. Grund war der bis dahin schleppende Rücklauf in Bayern und anderen Bundesländern. So waren damals bayernweit seit 1. Juli, dem Start der Kampagne, nur rund ein Drittel der abzugebenden Erklärungen abgegeben worden. Und jetzt? Lehnen sich die Steuerpflichtigen aufgrund der Fristverlängerung nun erst recht zurück?

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