Rund zwei Monate vor Ablauf der Abgabefrist sind in Bayern bislang nur 14 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden eingegangen. Die Zahl der sogenannten wirtschaftlichen Einheiten betrage im Freistaat 6,5 Millionen, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums auf Anfrage der Redaktion mit. Bis Anfang dieser Woche seien aber nur rund 908.000 Grundsteuererklärungen abgegeben worden.
Dennoch ist man optimistisch: "Es ist damit zu rechnen, dass gegen Ende der Abgabefrist, Ende Oktober, die Zahl der abgegebenen Erklärungen stark ansteigt", so der Sprecher weiter. Vielleicht denkt das Ministerium auch deshalb noch nicht über eine Fristverlängerung nach, wie sie Expertinnen und Experten fordern und der auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nicht abgeneigt zu sein scheint.
Finanzverwaltung braucht die Daten frühzeitig
Lindner hatte erst am Samstag eingeräumt: "Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft." Er fügte hinzu: "Möglicherweise muss man da sich vorbehalten, noch einmal an den Fristen etwas zu machen."
Am Montag forderte der Bund der Steuerzahler eine Verlängerung der Frist "auf jeden Fall bis Ende Januar 2023". Verbandspräsident Reiner Holznagel sprach mit Blick auf das Zeitfenster zur Abgabe von 1. Juli bis 31. Oktober von einem "viel zu kurzen Zeitraum".
Die Finanzverwaltung müsse "zeitnah die Grundsteuermessbeträge festsetzen", argumentiert dagegen das Finanzministerium in München, da die Kommunen "die Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig" bräuchten, "um die ab 2025 geltenden Hebesätze festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können". "Die Angemessenheit" des vereinbarten Abgabezeitraums "werde im Lichte von Abgabeverhalten bzw. Erklärungseingängen fortlaufend überprüft." Unterdessen könnten in Einzelfällen die Finanzämter Fristverlängerungen gewähren.
Kein rein bayerisches Problem
Ähnlich sieht das der Deutsche Städtetag. "Die Erklärungsfrist ist nicht einmal zur Hälfte abgelaufen", erinnert der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Helmut Dedy, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Falls sich im Oktober abzeichnen sollte, dass viele Feststellungserklärungen nach wie vor fehlten, wäre das eine andere Situation.
Der schleppende Rücklauf an Grundsteuererklärungen ist kein rein bayerisches Problem. Laut einer Umfrage des "Handelsblatts" unter den 16 Länderfinanzministerien sind bis Mitte August lediglich 3,3 Millionen Steuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Das entspreche einer bundesweiten Quote von 10,3 Prozent – allerdings fehlten die Zahlen aus Nordrhein-Westfalen, da das Land keine Angaben machte.
Ärger mit Steuer-Portal Elster im Juli
Insgesamt müssen in Deutschland knapp 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümerinnen und Eigentümer einreichen müssen. Doch genau das sorgte zuletzt für Ärger: Tagelang war das Steuer-Portal Elster im Juli nicht erreichbar. "Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit", hieß es damals auf der Seite.
In Bayern erreichten das Finanzministerium unterschiedliche Fragestellungen von Bürgerinnen und Bürger zur Grundsteuererklärung. "Die Fragen reichen von den richtigen Anlagen zur Grundsteuererklärung, über das Informationsangebot bis hin zum BayernAtlas", so der Sprecher.
Finanzministerium: "Transparentes und nachvollziehbares Flächenmodell"
Grundsätzlich ist das Ministerium von Albert Füracker (CSU) der Meinung, Bayern habe mit seinem Grundsteuergesetz "ein transparentes und nachvollziehbares Flächenmodell umgesetzt". Die notwendigen Daten seien den Steuerpflichtigen "in der Regel bekannt, können aus vorhandenen Unterlagen entnommen werden oder lassen sich zumeist leicht und kostenlos ermitteln".
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Grundsteuer: Hilfestellungen der Staatsregierung
- Die zentrale Website www.grundsteuer.bayern.de fasst alle wichtigen Informationen, Kontaktmöglichkeiten und Serviceangebote zusammen. Unter anderem finden sich dort Erklärvideos, in denen anhand typischer Konstellationen Schritt für Schritt eine Beispielserklärung ausgefüllt wird.
- In Bayern gibt es eine Hotline zur Grundsteuer: Tel. (089) 30 70 00 77; erreichbar montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr.
- Auf www.elster.de stehen Grundsteuerpflichtigen neben Hilfetexten und Erklärvideos unter dem Menüpunkt "Wie finde ich Hilfe?" ein Chatbot zur Verfügung.
- Ferner sollen den Bürgerinnen und Bürgern die Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken bei der Erklärungsabgabe helfen.
Wie wäre es denn, wenn für zukünftige Online-Erklärungen (die ich übrigens grundsätzlich sehr begrüße) nicht nur auf die fachlich korrekte Umsetzung geachtet würde …
Sondern sich verflixt nochmal irgendjemand, der Ahnung davon hat, mit der Vereinfachung der Formulare befasst?
Die Grundsteuererklärung ist ja nun wirklich nicht übermäßig komplex und/oder kompliziert. Aber trotzdem hat man teilweise seitenlange Erläuterungen zu Eingaben? Zum Beispiel finde ich gerade bei Teileigentum die Eingaben alles andere als intuitiv …
Aber das ist halt deutsche Leitkultur: Man baut eine sündteure Online-Lösung für die BEHÖRDEN … aber leider nicht für den BÜRGER!
Da ginge schon wesentlich mehr, das ginge wesentlich besser (nicht nur bei der Grundsteuer) – und vielleicht würde das auch die Akzeptanz erhöhen …
Einfach mal aus „Kundensicht“ denken und konzipieren - aber ja, ich weiß, deutsches Behördentum ...
Da würde Bayern noch ein Plus machen.
Dieser Staat, diese Leute, diese Presse,?
Meine Fresse!
Auslöser des Ganzen war ein Urteil des Bundesverfassungsgericht 2018 mit dem die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt wurde.
Hauptgrund war, dass die Einheitswerte (= Grundlage für die Grundsteuer) auf den Wertverhältnissen 1964 (im Westen) und 1935 (im Osten) berechnet waren.
Im Urteil des BVerG stand, dass die Gemeinden auf dieser Grundlage nur noch bis 2024 Grundsteuer erheben dürfen. Ohne diese Großaktion jetzt bricht den Gemeinden ab 2025 die Einnahme weg.
Die Grundsteuer ist auch einziger Zweck dieser Steuererklärung. Die Finanzämter sind hier nur Dienstleister, die Gemeinden Nutznießer.
Die Grundstücksflächen sind bekannt, richtig. Nicht vorrätig sind die Wohnflächen. Und selbst wenn Wohnflächen vorhanden wären, wären die idR veraltet.
Resümee: Problem war seit Jahren bekannt, wurde vom Gesetzgeber nicht angepackt. Das BVerfG konnte eigentlich nicht anders. Die Finanzämter müssens ausbaden.
Wahrscheinlich wird es aber doch wohl wieder auf eine weitere Steuererhöhung hinauslaufen.
Langsam denke ich darüber nach, meine Immobilien und meinen sonstigen Besitz zu veräußern und meinen Lebensabend stress- und bürokratiefreier in einem Land mit besserem Klima und mehr Lebensfreude zu verbringen.
Europa ist auf dem absteigenden Ast. Das einst "reiche Land" verarmt zusehends und die Winter könnten kalt und dunkel werden. Die Flucht ins Licht und in die Sonne ist da ein Ausweg.