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München/Würzburg
Schleppender Rücklauf bei Grundsteuererklärungen: In Bayern fehlen noch mehr als 5,5 Millionen
Bis 31. Oktober sollen bei den Finanzbehörden in Bayern 6,5 Millionen Grundsteuererklärungen eingehen. Bislang kam nur ein Bruchteil an. Wird die Frist verlängert?
Die Finanzämter warten noch auf Millionen Grundsteuererklärungen.
Foto: Michael Reichel, dpa | Die Finanzämter warten noch auf Millionen Grundsteuererklärungen.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:15 Uhr

Rund zwei Monate vor Ablauf der Abgabefrist sind in Bayern bislang nur 14 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden eingegangen. Die Zahl der sogenannten wirtschaftlichen Einheiten betrage im Freistaat 6,5 Millionen, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums auf Anfrage der Redaktion mit. Bis Anfang dieser Woche seien aber nur rund 908.000 Grundsteuererklärungen abgegeben worden.

Dennoch ist man optimistisch: "Es ist damit zu rechnen, dass gegen Ende der Abgabefrist, Ende Oktober, die Zahl der abgegebenen Erklärungen stark ansteigt", so der Sprecher weiter. Vielleicht denkt das Ministerium auch deshalb noch nicht über eine Fristverlängerung nach, wie sie Expertinnen und Experten fordern und der auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nicht abgeneigt zu sein scheint.

Finanzverwaltung braucht die Daten frühzeitig

Lindner hatte erst am Samstag eingeräumt: "Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft." Er fügte hinzu: "Möglicherweise muss man da sich vorbehalten, noch einmal an den Fristen etwas zu machen."

Am Montag forderte der Bund der Steuerzahler eine Verlängerung der Frist "auf jeden Fall bis Ende Januar 2023". Verbandspräsident Reiner Holznagel sprach mit Blick auf das Zeitfenster zur Abgabe von 1. Juli bis 31. Oktober von einem "viel zu kurzen Zeitraum".

Die Finanzverwaltung müsse "zeitnah die Grundsteuermessbeträge festsetzen", argumentiert dagegen das Finanzministerium in München, da die Kommunen "die Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig" bräuchten, "um die ab 2025 geltenden Hebesätze festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können". "Die Angemessenheit" des vereinbarten Abgabezeitraums "werde im Lichte von Abgabeverhalten bzw. Erklärungseingängen fortlaufend überprüft." Unterdessen könnten in Einzelfällen die Finanzämter Fristverlängerungen gewähren.

Kein rein bayerisches Problem

Ähnlich sieht das der Deutsche Städtetag. "Die Erklärungsfrist ist nicht einmal zur Hälfte abgelaufen", erinnert der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Helmut Dedy, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Falls sich im Oktober abzeichnen sollte, dass viele Feststellungserklärungen nach wie vor fehlten, wäre das eine andere Situation.

Der schleppende Rücklauf an Grundsteuererklärungen ist kein rein bayerisches Problem. Laut einer Umfrage des "Handelsblatts" unter den 16 Länderfinanzministerien sind bis Mitte August lediglich 3,3 Millionen Steuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Das entspreche einer bundesweiten Quote von 10,3 Prozent – allerdings fehlten die Zahlen aus Nordrhein-Westfalen, da das Land keine Angaben machte.

Ärger mit Steuer-Portal Elster im Juli

Insgesamt müssen in Deutschland knapp 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümerinnen und Eigentümer einreichen müssen. Doch genau das sorgte zuletzt für Ärger: Tagelang war das Steuer-Portal Elster im Juli nicht erreichbar. "Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit", hieß es damals auf der Seite.

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In Bayern erreichten das Finanzministerium unterschiedliche Fragestellungen von Bürgerinnen und Bürger zur Grundsteuererklärung. "Die Fragen reichen von den richtigen Anlagen zur Grundsteuererklärung, über das Informationsangebot bis hin zum BayernAtlas", so der Sprecher.

Finanzministerium: "Transparentes und nachvollziehbares Flächenmodell"

Grundsätzlich ist das Ministerium von Albert Füracker (CSU) der Meinung, Bayern habe mit seinem Grundsteuergesetz "ein transparentes und nachvollziehbares Flächenmodell umgesetzt". Die notwendigen Daten seien den Steuerpflichtigen "in der Regel bekannt, können aus vorhandenen Unterlagen entnommen werden oder lassen sich zumeist leicht und kostenlos ermitteln".

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Grundsteuer: Hilfestellungen der Staatsregierung

Das Finanzministerium weist auf eine Reihe von Angeboten hin, die Bürgerinnen und Bürgern bei der Erstellung der Grundsteuer helfen sollen:
  • Die zentrale Website www.grundsteuer.bayern.de fasst alle wichtigen Informationen, Kontaktmöglichkeiten und Serviceangebote zusammen. Unter anderem finden sich dort Erklärvideos, in denen anhand typischer Konstellationen Schritt für Schritt eine Beispielserklärung ausgefüllt wird.
  • In Bayern gibt es eine Hotline zur Grundsteuer: Tel. (089) 30 70 00 77; erreichbar montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr.
  • Auf www.elster.de stehen Grundsteuerpflichtigen neben Hilfetexten und Erklärvideos unter dem Menüpunkt "Wie finde ich Hilfe?" ein Chatbot zur Verfügung.
  • Ferner sollen den Bürgerinnen und Bürgern die Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken bei der Erklärungsabgabe helfen.
 
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  • G. K.
    Ein ebenso gut- wie ernstgemeinter Vorschlag, liebe Finanzbehörden …

    Wie wäre es denn, wenn für zukünftige Online-Erklärungen (die ich übrigens grundsätzlich sehr begrüße) nicht nur auf die fachlich korrekte Umsetzung geachtet würde …

    Sondern sich verflixt nochmal irgendjemand, der Ahnung davon hat, mit der Vereinfachung der Formulare befasst?

    Die Grundsteuererklärung ist ja nun wirklich nicht übermäßig komplex und/oder kompliziert. Aber trotzdem hat man teilweise seitenlange Erläuterungen zu Eingaben? Zum Beispiel finde ich gerade bei Teileigentum die Eingaben alles andere als intuitiv …

    Aber das ist halt deutsche Leitkultur: Man baut eine sündteure Online-Lösung für die BEHÖRDEN … aber leider nicht für den BÜRGER!

    Da ginge schon wesentlich mehr, das ginge wesentlich besser (nicht nur bei der Grundsteuer) – und vielleicht würde das auch die Akzeptanz erhöhen …

    Einfach mal aus „Kundensicht“ denken und konzipieren - aber ja, ich weiß, deutsches Behördentum ... zwinkern
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  • G. Z.
    Die Finanzverwaltung müsse "zeitnah die Grundsteuermessbeträge festsetzen", da die Kommunen "die Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig" bräuchten, "um die ab 2025 geltenden Hebesätze festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können". So ein Quatsch, wegen der offensichtlichen Verfassungwidrigkeit des bayerischen Grundsteuermodels werden wohl alle Steuerberater Einspruch einlegen. Kann sich keiner erlauben, offensichtlich überhöhte oder falsche Wertfeststellungen zu Lasten des Mandanten bestandskräftig werden zu lassen. Dann gehts eh nur vorläufig und später wird die Arbeit neu und "gerechter = den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend" NOCHMAL gemacht werden müssen. Gespart hat man da nix. Nur der Münchner sollte keinen Einspruch einlegen. Billiger gehts für die nicht. Der Hebesatz in Fladungen/Rhön liegt um 400% in München um 550% - Abweichung gerade mal 37 % - Der Wert der gleich großen Wohnung München weicht aber um das 10fache ab!
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  • K. K.
    Wer es rechtzeitig abgibt sollte 50,- € Gutschrift beim nächsten mal bekommen, wer zu spät dran ist zahlt 50,- mehr.
    Da würde Bayern noch ein Plus machen.
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  • K. K.
    Habe meine Grundsteuererklärung schon am 1.7. gemacht, über Elster. 10 Minuten und fertig. Hab schon den Bescheid. Keinerlei Probleme. Hab am selben Tag eine Grundsteuererklärung für 10 Mini-Waldstücke gemacht, Erbengemeinschaft mit 4 Miteigentümer. Hat ca. 20 Minuten gedauert. Also: Klagt nicht immer nur, befasst euch mit der Materie und handelt. Dann klappts auch (mit dem Nachbarn).
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  • I. R.
    @Unterfrank: haben wir auch ziemlich schnel probiert. Allerdings brach der ELSTER-Server frühzeitig zusammen, weil das viel zu viele gleichzeitig versuchen. Sie hatten Glück!
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  • K. K.
    Bin öfter in Elster. Komme seit Wochen problemlos rein. Auf den Anfangsproblemen der ersten Tage rum zu reiten bringt doch nichts.
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  • G. Z.
    steht denn überhaupt auf jedes der 10 Wald-Minigrundstücke ein Baum drauf? Ich hab da auch so eines...da steht kein Baum drauf...ist daher kein Wald, sondern eine Hutung = Unland = NULL wert. Gleiches gilt für die Borkenkäfergrundstücke, die zwangsweise gerodet werden mussten. Sind nicht wenige. Steht nix drauf = kein Wald = Unland = NULL . Wer da dem Kataster vertraut geht fehl und zahlt zuviel!
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  • K. K.
    Es stehen Bäume drauf, ist aber wurscht - Ertragswert null. Wir zahlen derzeit für die Waldstücke incl. einer Streuobstwiese im Jahr 1,06 Euro Grundsteuer. Wollte die Steuer schon für die nächsten 10 oder 20 Jahre in voraus bezahlen - geht nicht. Ich möchte gar nicht wissen, was die Verbuchung bzw. Verwaltung dieser 1,06 Euro der Gemeinde jährlich kostet. Ein Verzicht auf solche Minimaleinnahmen ist offenbar auch im neuen Grundsteuergesetz nicht vorgesehen. Muss ja alles gerecht sein.
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  • G. Z.
    ein transparentes und nachvollziehbares Flächenmodell ? Transparent ! Eine 100qm große Wohnung in Leubach/Fladungen die 200 Jahre alt, nicht isoliert ist und mit Holz beheizt wird kommt bei diesem nachvollziehbaren Flächenmodell auf genau den gleichen Wert wie die letzten Herbst fertig gestellte gleich große Penthaus-Eigentumswohnung am Stachus in München? Oder die Wohnung am Marktplatz in Bad Neustadt kommt auf den gleichen Wert wie eine in Lebenhan. Weder Alter, Zustand noch Lage spielen eine Rolle. Innerhalb einer Stadt kann das nicht einmal durch die Grundsteuerhebesätze ausgeglichen werden. Was also? In spätestens drei Jahren fängt die Arbeit von vorne an. Denn das bayerische Flächenmodell ist verfassungswidrig ! Es gibt einen Unterschiede zwischen Leubach und München und zwischen Lebenhan und dem Neustädter Marktplatz. Transparent und nachvollziehbar wird hier die Verfassungswidrigkeit dargestellt !
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  • H. S.
    Hallo gzw: Man sollte sich halt mal mit dem grundgedanken der Reform befassen. Genau das ist die Vereinfachung (nebenbei, nicht nur in bayern, sondern auch in 5 weiteren Ländchen). Gleiche Fläche, gleiche Steuer. Passt. Genau so ist es richtig und gewollt. Die entgültige Höhe beinflusst die Gemeinde mit dem Hebesatz.
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  • G. Z.
    Nur in Bayern spielt der Grundstückswert überhaupt keine Rolle. Der Hinweis auf andere Bundesländer geht fehl, denn es gibt kein Bundesland das genauso verfährt. Alle richten sich nach dem realen Bodenwert oder berücksichtigen ihn wenigstens. Das Saarland als auch Sachsen richten sich nach dem Bundesmodell, mit der Ausnahme, dass die Nutzungsart des Grundstücks bei der Steuermesszahl berücksichtigt wird. Hamburg, Hessen und Niedersachsen machens wie Bayern, aber korrigiert um einen Lagefaktor, der Grundstücke in besserer Lage höher besteuert als solche in schlechter Lage (Flächen-Faktor-Verfahren). Wäre gerecht und auch nicht schwierig gewesen wenigstens den Bodenwert anhand er vorliegenden und aktuellen Bodenrichtwerte anzuwenden. Aber die sind in Leubach nun mal 25 € pro qm und in München das 1000fache. In NES am Marktplatz 160 EUR und in Lebenhan (u ähnl.Ortsteile) 45 EUR. Zahlen aber künftig alles das gleiche! Die Wohnung am Stachus kostet 2,5 in Mio. In Leubach ?
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  • C. K.
    Na jetzt aber mal ran an die Erklärungen. Bis 2025 ist es nicht mehr lang, so schnell kann man (oder Finanzamt) gar nicht schauen!
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  • R. A.
    Nana Leute, nur kein Neid. Ich könnte mich anschließen.
    Dieser Staat, diese Leute, diese Presse,?
    Meine Fresse!
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  • C. B.
    Die größte Inkompetenz der deutschen Finanzbehörden. Es liegen bereits durch die Zahlung der Grundsteuer alle Daten vor. Da will sich der Beamte es wohl wieder etwas zu leicht machen und legt die Arbeit in die Hände des Bürgers, oder?
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  • A. S.
    Dann wollen wir mal aufräumen mit der Inkompetenz.
    Auslöser des Ganzen war ein Urteil des Bundesverfassungsgericht 2018 mit dem die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt wurde.
    Hauptgrund war, dass die Einheitswerte (= Grundlage für die Grundsteuer) auf den Wertverhältnissen 1964 (im Westen) und 1935 (im Osten) berechnet waren.
    Im Urteil des BVerG stand, dass die Gemeinden auf dieser Grundlage nur noch bis 2024 Grundsteuer erheben dürfen. Ohne diese Großaktion jetzt bricht den Gemeinden ab 2025 die Einnahme weg.
    Die Grundsteuer ist auch einziger Zweck dieser Steuererklärung. Die Finanzämter sind hier nur Dienstleister, die Gemeinden Nutznießer.
    Die Grundstücksflächen sind bekannt, richtig. Nicht vorrätig sind die Wohnflächen. Und selbst wenn Wohnflächen vorhanden wären, wären die idR veraltet.
    Resümee: Problem war seit Jahren bekannt, wurde vom Gesetzgeber nicht angepackt. Das BVerfG konnte eigentlich nicht anders. Die Finanzämter müssens ausbaden.
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  • G. Z.
    nicht ganz richtig: die Gemeinden haben über ihre Erschließungkostenbeiträge der letzten dreißig Jahre mehr und bessere Informationen was Flächen und Nutzflächen betrifft. Es ist eine Gemeinde/Stadtsteuer. Es geht ja "nur" um die Grundsteuer: Die Gemeinden wären der bessere Adressat der Arbeit, die ihnen nun das Finanzamt abnehmen soll. Das ist die einzige Arbeit des Finanzamts allein für die Kommunen. Alle anderen Steuern, die hier verwaltet werden betreffen Bund/Länder und/oder Gemeinden. Aber fairerweise muss man feststellen: die haben gar keine Zeit dazu !
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  • D. E.
    Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt.
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  • G. Z.
    Der Tenor des damaligen Urteils lautet: "Der Gesetzgeber hat bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einer Steuer einen großen Spielraum, solange sie geeignet sind, den Belastungsgrund der Steuer zu erfassen und dabei die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden." - So und nun vergleichen Sie mal wo im bayerischen Grundsteuermodell die "Relation der Wirtschaftsgüter REALITÄTSGERECHT ZUEINANDER" steuerlich erfasst und dann auch realitätsgerecht zueinander besteuert werden. Die Wirtschaftsgüter in Leubach und München werden nicht realitätsgerecht zueinander erfasst ! Und können innerhalb einer Gemeinde auch nicht durch die Hebesätze ausgeglichen werden. Ungleiches gleich zu besteuern ist verfassungswidrig. Grund für das BverfGericht war die ungleiche Behandlung zwischen den neuen und alten Bundesländern ! Wenn im Bewertungsgesetz einmal Werte von 1935 im Osten und von 1964 im Westen zugrunde gelegt werden.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Ich sehe keinen großen Sinn in der Aktion, wenn - wie behauptet - die Belastung der Bürger sich nicht ändern soll.

    Wahrscheinlich wird es aber doch wohl wieder auf eine weitere Steuererhöhung hinauslaufen.

    Langsam denke ich darüber nach, meine Immobilien und meinen sonstigen Besitz zu veräußern und meinen Lebensabend stress- und bürokratiefreier in einem Land mit besserem Klima und mehr Lebensfreude zu verbringen.

    Europa ist auf dem absteigenden Ast. Das einst "reiche Land" verarmt zusehends und die Winter könnten kalt und dunkel werden. Die Flucht ins Licht und in die Sonne ist da ein Ausweg.
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  • M. B.
    Russland oder China könnte ich ihnen für einen angenehmen Lebensabend empfehlen. Dort müssen sie sich nicht mal um die freie Meinungsäußerung kümmern, das übernehmen dort andere für sie. Wünsche eine angenehme Reise.
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