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Würzburg
Reform der Grundsteuer: Wie die Grundsteuererklärung überprüft wird und was bei falschen Angaben droht
Wer bis 31. Oktober seine Grundsteuererklärung nicht abgibt oder falsche Angaben macht, kann belangt werden. Welche Strafen für Haus- und Grundbesitzer drohen. 
Wer bewusst falsche Angaben macht, um seine Grundsteuer zu kürzen, kann sich strafbar machen. Allerdungs wollen die Steuerbehörden die Verhältnismäßigkeit und die Tatsache eines neuen Rechts berücksichtigen.  
Foto: Patrick Pleul, dpa | Wer bewusst falsche Angaben macht, um seine Grundsteuer zu kürzen, kann sich strafbar machen. Allerdungs wollen die Steuerbehörden die Verhältnismäßigkeit und die Tatsache eines neuen Rechts berücksichtigen.  
Folker Quack
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:43 Uhr

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen bundesweit alle, die Grundstücke oder Immobilien besitzen, eine Grundsteuererklärung abgeben, weil die Grundsteuer reformiert und neu berechnet wird. Möglicherweise wird diese Frist noch einmal verlängert. In Bayern ist künftig vor allem die Grundstücks- und Wohnraumfläche für die Höhe der Steuer entscheidend. Was aber, wenn dazu  keine korrekten Angaben gemacht werden oder jemand überhaupt keine Erklärung abgibt?

Was Steuerpflichtige wissen sollten im Überblick. 

Die Frist für Grundsteuererklärung: Was für die Abgabe gilt

Das Bayerische Landesamt für Steuern teilt auf Nachfrage mit, dass die Grundsteuer – wie alle anderen Steuerarten – auf einer gesetzlichen Grundlage beruhe und die Erklärungsabgabe grundsätzlich verpflichtend sei. Die Abgabefrist sei bundeseinheitlich abgestimmt. In begründeten Fällen könne das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung im Einzelfall gewähren.

Keine oder falsche Angaben: Wann Zwangsgelder möglich sind

Bei Nichtabgabe der Erklärung oder falschen Angaben können laut Bayerischem Landesamt für Steuern eine Reihe von Maßnahmen (Bußgelder, Verspätungszuschläge, etc.) verhängt werden. Dabei werde aber die "Angemessenheit" und "Verhältnismäßigkeit" genauso berücksichtigt wie die Tatsache, dass es sich bei der Grundsteuer um neues Recht handele.

Der Würzburger Steuerberater und Rechtsanwalt Detlef Mayer-Rödle sagt, die Abgabe der Steuererklärung könne mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden. Dies dürfe 25.000 Euro nicht übersteigen, eine mehrfache Festsetzung sei aber möglich. Erfahrungsgemäß würden Zwangsgelder aber erst nach mehrfacher ergebnisloser Aufforderung festgesetzt - "beginnend mit moderaten Beträgen, die bei fortgesetzter Verweigerung aber durchaus empfindliche Höhen erreichen können".

Frist verpasst: Wann Zuschläge drohen

Bei verspäteter und nicht ausreichend entschuldigter Abgabe können Verspätungszuschläge von 25 Euro pro angefangenem Monat drohen, sagt Steuerberater Detlef Mayer-Rödle. Außerdem könne das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen. Dies befreie aber nicht von der Erklärungspflicht. Zudem sei bei einer Schätzung nicht ausgeschlossen, dass diese - zum Nachteil des Steuerpflichtigen - zu hoch ausfalle. Sei sie zu niedrig, bewege man sich im Bereich der Steuerhinterziehung, sagt der Anwalt.

Reform der Grundsteuer: Wie die Grundsteuererklärung überprüft wird und was bei falschen Angaben droht

 Wann Steuerhinterziehung vorliegt und was fahrlässig ist 

Der Straftatbestand einer Steuerhinterziehung liege vor, wenn bewusst beispielweise zu wenig Wohnraum angegeben wird, um die Grundsteuer zu senken. Schon der Versuch sei strafbar, sagt der Würzburger Rechtsanwalt. Die leichtfertige, also grob fahrlässige Steuerverkürzung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Grobe Fahrlässigkeit sei zum Beispiel, die Wohnfläche ohne jeden konkreten Anhaltspunkt zu schätzen "nach dem Motto, wird schon stimmen", sagt Mayer-Rödle. Die Grenzen zum Vorsatz seien hier aber nicht klar gezogen.

Erwin Rumpel von der Würzburger Ecovis Steuerberatungsgesellschaft weist darauf hin, dass die Angabe von zu wenig Wohnraum sich auch negativ auf die Steuerlast auswirken könne. Denn die Flächen für Wohnraum werden anders als Nutz- oder Gewebeflächen mit einem 30-prozentigen Abschlag begünstigt. Dem Finanzamt lägen dazu entsprechende Daten vor, sagt der Steuerberater. Diese könnten zur Überprüfung herangezogen werden.

Keine oder falsche Angaben: Welche Strafen drohen

Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Einkommensteuererklärung, sagt Berater Erwin Rumpel. Da es bei der Grundsteuer gewöhnlich um überschaubare Beträge gehe, blieben potentielle Strafen vermutlich im unter Bereich des Strafrahmens der Steuerhinterziehung von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe, so Anwalt Mayer-Rödle. Er vermutet, dass entsprechende Verfahren in den allermeisten Fällen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt würden. Dazu gebe es auch hier die Möglichkeit eine strafbefreienden Selbstanzeige. 

Wie die Angaben für die Grundsteuer überprüft werden

Nach Angaben des Landesamtes für Steuern wird je nach Einzelfall über "sachgerechte" Ermittlungs- und Überprüfungsmaßnahmen entschieden. Dies könnte ein Abgleich mit Steuerakten oder Katasterdaten sein, so das Landesamt. Der Würzburger Rechtsanwalt Detlef Mayer-Rödle geht davon aus, dass aufgrund der der Masse an Erklärungen die Quote von anlassunabhängigen "Vor-Ort-Prüfungen" gegen Null gehen wird.  

Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass bei Widersprüchen zur bisherigen Grundsteuerberechnung nach dem Einheitswert und zu den in der Akte eventuell enthaltenen Bauunterlagen Überprüfungen stattfinden. Gleiches gelte, wenn zum Beispiel in der Steuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Flächen aufgeführt wurden, die nun im Widerspruch zu den neuen Angaben bei der Grundsteuererklärung stünden.

 
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  • herfer05100307
    Die Finanzbehörden sollten erstmal lernen, korrekte Aufforderungen zur Abgabe zu erstellen. Ich wurde z.B. aufgefordert, für ein vor Jahren verkauftes Grundstück eine Erklärung abzugeben. Eine Mail ans Finanzamt blieb natürlich unbeantwortet. In einem anderen Fall erhielt jemand zwar vier getrennte Aufforderungen für seine landwirtschaftlichen Grundstücke, aber keine für sein Wohnhaus. Auch in diesem Fall befand sich eine Flurnummer in der Aufforderung, die seit der Flurbereinigung vor 50 Jahren nicht mehr existiert. Macht man sich in einem solchen Fall auch eines Vergehens schuldig, wenn für dieses Flurstück keine Erklärung abgegeben wird?
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  • zwrecht@aol.com
    Eine Steuerhinterziehung? Um wieviel? 10qm versehentlich zu wenig Wohnfläche ergibt lt. eigenem Beispiel hier 12, 25 €! Sie glauben doch nicht, dass einer wegen 12, 25 € zu wenig Grundsteuer hier ein Strafverfahren oder ein Bußgeld bekommt ! Und Sie glauben, dass das ein Strafverfahren gibt? "...blieben potentielle Strafen vermutlich im unter Bereich des Strafrahmens der Steuerhinterziehung von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe, so Anwalt Mayer-Rödle. " Wahnsinn, was hierfür eine Panik verbreitet wird. ! Strafrahmen, Steuerhinterziehung - bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug! " Der Münchner Grundstückseigentümer wird durch dieses Gesetz um mehrere hundert EUR im Jahr begünstigt und hier sollen 12,25 mit Haft bedroht sein! Wichtiger wäre für alle Franken, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen: im Vergleich zu den Städten zahlen wir auf dem Land viel zu viel! Dass Gesetz behandelt die Wohnung in München und Junkershausen gleich! Das ist verfassungswidrig!
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  • christian@kreatil.de
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.4.2018 die bisherige Form der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat daraufhin eine Grundsteuerreform beschlossen. Alle Daten liegen den Behörden bereits vor, sie müssten sie nur neu auswerten und ordnen. Das ist aber zu aufwändig, weil die Daten großteils nur analog vorliegen. Die Behörden können die Neuerfassung wegen Personalmangel nicht leisten und deswegen müssen jetzt die Steuerzahler ran. Diese sind zum großen Teil ebenfalls überfordert. Da gibt es z.B. komplizierte Berechnungsverfahren für die Wohnraumermittlung, die kaum jemand versteht. Manche Bürger sind gemeinsam mit -zig anderen Teil einer Eigentümergemeinschaft, manche davon quer über die ganze Welt verstreut und nicht oder nur schwer erreichbar. Das ist nur ein Teil Schwierigkeiten, mit denen jetzt die Bürgerinnen und Bürger zu kämpfen haben und ich bin echt gespannt, wie das Ganze noch ausgeht.
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  • Steler06501902
    Ich schätze mal, wenn sich die Oma vertut, dann wird es ein versehen gewesen sein, bei dir muss man dann eher , von einer mutwilligen Täuschung und arglistigem Betrug ausgehen, schätze ich ;.-)
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  • asu1905
    Zwangsgelder oder Verwarnungen sind in meinen Augen eine Unverschämtheit denn alle Unterlagen liegen vor und wenn jemand sich nicht sicher ist und lieber nichts einträgt sollte das Amt mit den vorhandenen Unterlagen diese Lücken ausfüllen denn wie mehrfach erwähnt es liegt alles vor, Grundstücke werden in der Regel nicht größer,kleiner,höher oder tiefer. Wenn selbt Beamte die man um Hilfe fragt nicht wissen was wo eingetragen werden muß eine ausgesprochen reife Leistung.
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  • Squoschi
    Bei 6,5 Millionen Fällen/Bayernweit, denen ca. 1000 Bearbeiter entgegenstehen möchte ich sehen wie die für Grundsteuer zuständigen Finanzbeamten den Leuten allen ernstes auch noch die Aufgabe des ablesen und abschreibens aus dem Grundbuchauszug abnehmen sollen. Da kann sich jeder selbst ausrechnen das für solche Sachen keine Zeit bleibt.
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  • walters
    Für eine Steuerüberprüfung hat der Finanzbeamte zu wenig Zeit.
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