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Würzburg
Kommunalwahl: Was heißt Panaschieren, Kumulieren und Listenwahl?
Bei der Wahl der Gemeinderäte und Kreistage haben Bürger zahlreiche Stimmen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese zu verteilen. Wir stellen Ihnen diese vor.
Bei der Wahl der Gemeinderäte und Kreistage kann man einige Stimmen verteilen. Dabei kann man Kandidaten auch mehr als eine Stimme geben. Das nennt sich Kumulieren. 
Foto: Ivo Knahn | Bei der Wahl der Gemeinderäte und Kreistage kann man einige Stimmen verteilen. Dabei kann man Kandidaten auch mehr als eine Stimme geben. Das nennt sich Kumulieren. 
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:04 Uhr

Bei der Kommunalwahl in Bayern muss der Wähler nicht alle seine Stimmen auf verschiedene Kandidaten verteilen. Je mehr Stimmen ein Kandidat bekommt, desto bessere Chancen hat er, unabhängig von seiner Platzierung auf der Liste einer Partei oder Wählergruppe ein Mandat für den Gemeinderat oder den Kreistag zu ergattern.

Wahlverhalten: Kumulieren und Panaschieren 

Wenn Gemeinderäte und Kreisräte gewählt werden, kann der Wähler einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren. Dabei muss er darauf achten, dass er nicht die Gesamtzahl der zu vergebenen Stimmen überschreitet. Ansonsten ist der Stimmzettel ungültig. Statt ein Kreuz hinter einen Namen zu setzen, können die Bürger die Ziffern "1", "2" oder "3" verwenden, um klar zu machen, wie viele Stimmen sie einem Bewerber geben wollen. 

Außerdem können die Wähler bei der Kommunalwahl ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen verteilen. Dieses Wahlverhalten nennt sich Panaschieren. Damit können die Wähler unabhängig von Parteien einzelne Politiker unterstützen, die sie gerne im Kreistag oder im Gemeinderat sehen würden. 

So funktioniert das Wählen einer Liste

Über das sogenannte Listenkreuz können auch die vorgeschlagenen Listen der Parteien und Wählergruppen als Ganzes gewählt werden. Alle dort aufgeführten Kandidaten erhalten dabei eine Stimme, einzelne Bewerber können aber gestrichen werden. Es ist möglich, zusätzlich zum Listenkreuz seine Stimmen gezielt an einzelne Kandidaten zu vergeben – auch wenn diese auf unterschiedlichen Listen stehen.

Beim Auszählen haben die Stimmen an einzelne Kandidaten Vorrang vor dem Listenkreuz. Das heißt, dass die übrigen Stimmen in der Reihenfolge verteilt werden, in der die Bewerber auf der Liste einer Partei stehen. Sind nicht mehr ausreichend Stimmen für alle Kandidaten auf einer Liste übrig, gehen die hinteren Plätze leer aus.

 
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