Manche haben lange darauf gewartet, andere blicken dagegen mit Sorge auf dieses Wochenende: In der Nacht zum Sonntag, 3. April, fallen auch in Bayern die meisten Corona-Beschränkungen. Wo muss man ab diesem Zeitpunkt noch Maske tragen? Was gilt in Schulen und Kitas? Und welche freiwilligen Einschränkungen werden empfohlen?
Ein Überblick, was ab 3. April im Freistaat gilt.
Gibt es noch Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte?
Nein, die bisherigen 2G- oder 3G-Regeln etwa in der Gastronomie, beim Sport oder für Freizeit- und Kulturveranstaltungen fallen komplett weg. Damit haben künftig auch Ungimpfte wieder uneingeschränkt Zutritt zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Die Kapazitätsbeschränkungen etwa für Sport- und Kulturveranstaltungen waren bereits Mitte März ausgelaufen.
Wo muss man künftig noch Masken tragen?
Die Maskenpflicht wird weitgehend aufgehoben. Nur noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, im Gesundheitsbereich wie etwa in Arztpraxen und Krankenhäusern sowie in "vulnerablen Einrichtungen" wie Alten- und Pflegeheimen bleibt das Tragen einer FFP2-Maske landesweit Pflicht. In den "vulnerablen Einrichtungen" gelten zudem weiter die bisherigen Testpflichten. Besucherinnen und Besucher brauchen hier also weiter einen tagesaktuellen negativen Schnelltest.
Auch im Handel, in der Gastronomie oder in Kino und Theater ist keine Maske mehr verpflichtend vorgeschrieben. Die Geschäfte oder Einrichtungen können allerdings über ihr Hausrecht eine Maskenpflicht für alle Kunden, Gäste oder Besucher vorschreiben. Der Handelsverband setzt aber vor allem auf Eigenverantwortung – und will für ein freiwilliges Maskentragen in den Geschäften werben. Auch die Staatsregierung empfiehlt weiter das Masken-Tragen in allen Innenräumen.
Was gilt jetzt in den Schulen und Kitas?
Zuletzt war in Bayern bereits bis zur 6. Klasse die Maskenpflicht im Klassenzimmer abgeschafft worden. Ab Montag, 4. April, fallen die Masken dann für alle Schüler – und zwar nicht nur im Klassenzimmer, sondern auch im Schulgebäude und bei der Mittagsbetreuung.
Auch das Maskentragen am Platz nach einem Corona-Fall in der Klasse ist – anders als bisher in den Klassen 1 bis 6 – künftig nicht mehr vorgeschrieben. Diese Schutzmaßnahme wird vom Kultusministerium allerdings genauso weiterhin empfohlen, wie das Maskentragen im Schulgebäude. Auch im Klassenzimmer dürfe natürlich freiwillig weiter Maske getragen werden, so das Ministerium.
Unverändert bleiben zunächst Art und Umfang der regelmäßigen Corona-Tests in Schulen und Kitas. Wie es hier nach den Osterferien weitergehen soll, will die Staatsregierung von der weiteren Entwicklung der Neuinfektionen abhängig machen.
Lehrerverbände kritisieren einhellig den Wegfall der Maskenpflicht: Diese Lockerung gefährde den regulären Präsenzunterricht im Klassenzimmer. Der Landesschülerrat appellierte an alle Schülerinnen und Schüler "aus gegenseitiger Rücksicht, ganz besonders gegenüber Abschlussklassen, an dem Tragen einer Maske vor allem in Gängen und Treppenhäusern festzuhalten".
Warum erklärt die Staatsregierung Bayern nicht zum "Hotspot"?
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hätte an der Maskenpflicht in allen Innenräumen gerne festgehalten. Nach der neuen bundesrechtlichen Vorgabe ist dies aber nur in einem Corona-Hotspot möglich. Vor allem die Grünen forderten die Staatsregierung deshalb auf, ganz Bayern angesichts der hohen Zahl an Neuinfektionen zum Hotspot zu erklären.
Aus Sicht der Regierung wäre dafür aber eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems Voraussetzung. Diese Überlastung sei derzeit nicht gegeben – weshalb eine Hotspot-Regel vor Gericht nicht standhalten könne, argumentierte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Der Koalition fehlt mangels Unterstützung der Freien Wähler hier aber wohl auch eine eigene Mehrheit.
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Und danach mit bitte mitteilen, woran man die Überlastung der Intensivstationen erkennen kann, danke.