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Würzburg
Neue Regelungen für öffentliche Gottesdienste ab dem 3. April
Symbolbild: Kirchenbänke
Foto: scaliger (iStockphoto) | Symbolbild: Kirchenbänke
Bearbeitet von Jochen Jörg
 |  aktualisiert: 04.04.2022 02:22 Uhr

Die bayerische Staatsregierung hat zum Sonntag, 3. April, alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Wie es in einer Pressemitteilung der Diözese Würzburg heißt, gelten von diesem Tag an folgende Empfehlungen:

Masken: Bei Gottesdiensten im Innenraum sollte eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang. Nimmt nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden.

Höchstteilnehmerzahl: Es wird keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken entfallen. Anmeldeverfahren mit Blick auf die Corona-Pandemie haben keine Rechtsgrundlage mehr und entfallen daher.

Ordnerdienst: Die Mithilfe von Ordnern kann weiterhin hilfreich sein. Sie können den Gläubigen Hinweise geben. Jedoch appellieren die hier gegebenen Empfehlungen vor allem an die Eigenverantwortung der Gläubigen. Diese ist zu respektieren.

Teilnehmerkreis: An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.

Eucharistiefeier – Hochgebet: Die eucharistischen Gaben sind während des Hochgebetes abgedeckt. Die Abdeckung wird nur für die Wandlungsworte weggenommen.

Friedensgruß: Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung unterbleibt.

Kommunionspendung: Zum Empfang der Kommunion kommen die Gläubigen von ihren Plätzen zum Ort der Kommunionspendung. Eine Kommunionspendung am Platz der Gläubigen wird nur noch für Personen vorgesehen, die wegen einer Behinderung ihren Platz nicht verlassen können. Vor der Kommunionspendung legen die Kommunionspender die Maske an und desinfizieren sich die Hände. Die Spendeformel wird gesprochen. Die Kommunionausteilung unter beiderlei Gestalten kann gegebenenfalls  durch Intinktion (Eintauchen der Hostie in den Kelch) erfolgen. Eine Kommunionausteilung unter beiderlei Gestalten an die gesamte Gemeinde wird nicht empfohlen. Die Mundkommunion erfolgt am Ende der Kommunionausteilung.

Weihwasser: An Ostern wird das Osterwasser gesegnet. Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder gefüllt. An den Weihwasserbecken werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt, damit sich die Gläubigen die Hände desinfizieren können, bevor sie Weihwasser nehmen.

Taufe, Firmung, Krankensalbung: Die jeweiligen Spender legen vor den Riten, bei denen sie die Empfänger des Sakraments berühren, die Maske an und desinfizieren sich die Hände.

Beichte: Die Beichte im Beichtstuhl ist möglich. Das Tragen der FFP2-Maske wird für Beichtvater und Beichtende empfohlen, da in der Regel im Beichtstuhl nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann.

Reinigen und Lüften: Es wird empfohlen, die Kirche nach dem Gottesdienst zu lüften. Die Reinigung der Bänke nach jedem Gottesdienst ist nicht erforderlich. Liturgische Gefäße sind zu reinigen, aber nicht zu desinfizieren.

Kirchenmusik: Mitglieder von Vokal- oder Instrumentalensembles sollten beim Musizieren einen Abstand von 1,5 Metern zueinander und zu Gottesdienstbesuchern einhalten. Beim Musizieren und Singen gilt für Ensemble- und Chormitglieder keine Maskenempfehlung.

Wallfahrten und Prozessionen: Für Wallfahrten und Prozessionen gibt es über die hier gegebenen Empfehlungen hinaus keine Einschränkungen.

 
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