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München/Würzburg
Antisemitismus: Gelber Punkt mit Aufschrift "ungeimpft" auf Würzburger "Querdenker"-Demo kann strafbar sein
Andreas Franck ist bayerischer Spezialstaatsanwalt für judenfeindliche Straftaten. Bei der Verharmlosung des Holocaust fordert er klare Kante der Justiz.
Gelber Punkt statt 'Judenstern' auf einer Würzburger Corona-Demo: Der Antisemitismus-Beauftragte der bayerischen Justiz sieht auch darin eine Verharmlosung des Holocaust.
Foto: Rias Bayern | Gelber Punkt statt "Judenstern" auf einer Würzburger Corona-Demo: Der Antisemitismus-Beauftragte der bayerischen Justiz sieht auch darin eine Verharmlosung des Holocaust.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 16.02.2024 17:10 Uhr

Können bei einer Demonstration gegen die Corona-Politik auch gelbe Punkte mit der Aufschrift "ungeimpft" strafbar sein? Absolut, findet Andreas Franck, Oberstaatsanwalt in München und Antisemitismus-Beauftragter der bayerischen Justiz. Es sei deshalb richtig, dass die Würzburger Staatsanwaltschaft gegen drei Personen ermittelt, die bei einer Corona-Demo im Oktober 2021 vor dem Würzburger Hauptbahnhof solche Aufkleber trugen, erklärt Franck: "Ich hätte es als falsch angesehen, wenn man sich von diesen Menschen an der Nase herumführen lässt."

Ob "Judenstern" oder gelber Punkt: Verharmlosung des Holocaust bleibt Volksverhetzung

Schließlich seien die gelben Punkte nur eine Reaktion der Demonstranten auf das konsequente Vorgehen der bayerischen Justiz gegen den Missbrauch von "Judensternen" durch Corona-Leugner, argumentiert Franck. Das Ziel bleibe jedoch gleich: Die Gleichsetzung des Umgangs mit Kritikerinnen und Kritikern der Corona-Politik in heutiger Zeit mit der Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von Jüdinnen und Juden in der Nazi-Zeit.

Eine Gleichsetzung, die die bayerische Justiz konsequent als Volksverhetzung verfolgen will: Denn wer mit Symbolen der Judenverfolgung gegen aktuelle politische Maßnahmen protestiert, "der nimmt zumindest billigend in Kauf, den Holocaust zu verharmlosen", findet der Oberstaatsanwalt.

Seit einem Jahr koordiniert Franck die Verfolgung antisemitischer Straftaten aller 22 bayerischen Staatsanwaltschaften. Denn Polizei und Justiz müssten solche Straftaten "erkennen, benennen und konsequent bekämpfen", fordert Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Wichtig sei dabei eine bayernweit einheitliche Linie der Staatsanwaltschaften wie auch eine klare Begründung der Anklagen.

Koordiniert seit einem Jahr die Verfolgung judenfeindlicher Straftaten in Bayern: der Münchner Oberstaatsanwalt Andreas Franck. 
Foto: Peter Kneffel, dpa | Koordiniert seit einem Jahr die Verfolgung judenfeindlicher Straftaten in Bayern: der Münchner Oberstaatsanwalt Andreas Franck. 

Denn nicht immer folgen die Gerichte den Ermittlungsbehörden: So wurde etwa einem Durchsuchungsbeschluss gegen einen Würzburger Ex-Polizisten, der als Profilbild in sozialen Medien einen "Impf-Stern" benutzte, erst in zweiter Instanz stattgegeben. Inzwischen gebe es aber "in einer Vielzahl derartiger Fälle Verurteilungen wegen Volksverhetzung", erklärt Eisenreich. Auch das Bayerische Oberste Landesgericht habe eine entsprechende Verurteilung im Frühsommer bestätigt.

Zahl antisemitischer Straftaten in Bayern zuletzt stark gestiegen

Judenhass gibt es aber nicht nur auf Corona-Demos: 2020 wurden noch 353 antisemitische Straftaten in Bayern angezeigt, in den letzten zwölf Monaten waren es bereits 657. Auch Nazi-Symbolik wie der "Hitlergruß" oder "Sieg-Heil"-Rufe müssten konsequent verfolgt werden, verlangt Eisenreich: "Es muss allen klar sein: So etwas ist keine Bagatelle."

"Wir meinen es ernst", beteuert auch Oberstaatsanwalt Franck. Dies beginne schon mit Judenhass auf dem Schulhof, wenn dort etwa Handybilder, die sich über den Holocaust lustig machen, ausgetauscht werden: "Das ist kein Spaß", warnt der Jurist. 65 Verfahren mit bayernweiter Bedeutung hat Franck deshalb im letzten Jahr selbst eingeleitet.

Die harte bayerische Linie gegen Judenhass sei keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, beteuert Minister Eisenreich: "Denn die Grenze der Meinungsfreiheit ist das Strafrecht." Diese Grenze genau zu definieren, bleibe in einem Rechtsstaat zudem Aufgabe der unabhängigen Gerichte. Auch bei den gelben Corona-Punkten: Hier ist das Verfahren in Würzburg noch nicht abgeschlossen.

 
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Dass Tragen eines solchen Aufklebers ist ein gewaltiger Schlag ins Gesicht der Opfer des Holocausts, weil er diesen verharmlost und ist als Volksverhetzung zuverurteilen!

    Diejenigen, die diesen Aufkleber tragen, haben entweder die deutsche Geschichte nicht verstanden oder sie ist ihnen egal!

    Dar stellt sich die Frage, was schlimmer ist:

    Grenzenlose Blödheit oder grenzenlose Naivität?

    Beides zeugt zumindestens von der Intelligenz derjenigen, die diesen Aufkleber tragen
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  • Hery.Mennig@web.de
    @hentinger: Leute wie Sie sowie Impfgegner und Querköpfe sollten sich erst einmal richtig schlau machen, was Diskriminierung überhaupt bedeutet! Es ist lächerlich von Diskriminierung zu sprechen, nur weil man zum Schutz anderer gewisse Einschränkungen hinzunehmen hat, wenn man nicht geimpft ist. Impfung ist Privatsache. Stimmt! Bei einer Pandemie sollte man aber nicht nur an sich denken. Sich aber als Opfer darzustellen und sich mit den Verfolgten durch das dritte Reich zu vergleichen ist extrem verachtenswert!!! Impfgegner können sich impfen lassen und gut ist es! Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle und Behinderte hatten eine solche Möglichkeit damals nicht. Sie wurden einfach umgebracht, weil sie einfach waren was sie waren!!
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  • FischersFritz
    Wenn die Gesetze und die Rechtsprechung die Sitte und den Anstand ersetzen müssen – dann ist das ein Armutszeugnis für eine Gesellschaft!

    Liebe Querdenker, niemand sieht Euch als Opfer (außer Ihr selbst) - vollkommen egal, was Ihr Euch an die Jacke tackert.

    Die Erwachsenen unter uns verstehen nun mal, dass ein Leben in einer Gesellschaft ein Mindestmaß an Rücksichtnahme und Verantwortung erfordert.

    Nur manche verzogenen Rotzlöffel mit sozialer Reifeverzögerung bleiben ihr ganzes Leben auf einem elenden Egotrip und empfinden alles als Diskriminierung, Bevormundung und/oder Willkür, was ihnen irgendwie nicht in den Kram passt …

    Den Nutzen aus dem Leben in einer Gesellschaft wollen alle ziehen … aber leider sind nicht alle bereit, auch etwas dafür zu geben.

    Bei einigen reicht es noch nicht mal für ein klein wenig Toleranz gegenüber dem Schutz anderer Menschen und Risikogruppen … wirklich sehr schade!

    Aber man muss es positiv sehen: es ist und bleibt eine Minderheit!
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  • FischersFritz
    Zitat hentinger: „Ihnen wäre es lieber, wenn stattdessen die Vorstellung von Sitte und Anstand eines Einzelnen der Maßstab für alle anderen wäre?“

    Weder glaube ich, dass meine Vorstellung von Sitte und Anstand die eines Einzelnen sind – noch glaube ich, dass Sitte und Anstand nur und ausschließlich durch einen basisdemokratischen Prozess definiert werden sollten.

    Was aus letzterem entstehen kann, wissen wir Deutschen mit am besten …
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  • FischersFritz
    Zitat: “Frischen Sie doch bitte mal mein Gedächtnis auf: Welche Rolle spielten gelbe Punkte beim Holocaust?”

    Nein, hentinger, das werde ich nicht. Sorry, aber das ist mir zu zynisch und Ihre Taktik zu leicht durchschaubar.

    Sie kennen die vom NS-Regime eingeführten, öffentlichen Zwangskennzeichen so gut wie jeder andere …

    Jetzt eine völlig sinnfreie Diskussion über die Unterschiedlichkeit der Semantik verschiedener geometrischer Formen zu eröffnen (die wieder nur in Rechthaberei Ihrerseits münden würde) und Ihnen damit die Möglichkeit zu geben, mit einer solchen Nebelkerze wieder vom Wesentlichen abzulenken … die Chance würde ich Ihnen gerne NICHT eröffnen … 😉
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Wenn Sie schon das hinterfragen, was Sie selbst schreiben, dann zeigt es einmal mehr, wessen Geistes Kind Sie sind ...

    Manchmal sind selbst Ihre Kommentare nur noch zum Ablachen!!!
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  • FischersFritz
    Zitat hentinger: “Ich verstehe Sie also richtig: Jegliche gelbe geometrische Form auf einem Kleidungsstück ist für Sie ein Ausdruck von***********“.

    Nein, hentinger, Sie verstehen das NICHT RICHTIG – und wie ich vermute, verstehen Sie es mal wieder vorsätzlich falsch! Ich habe so etwas nicht und nirgends geschrieben, noch nicht mal angedeutet.

    Sie neigen dazu, Aussagen anderer unter Missachtung der Gesetze der Aussagenlogik verallgemeinert ins Gegenteil zu verkehren, um sich damit selbst einen Punkt zu konstruieren, den Sie dann angreifen können.

    Das findet man nicht umsonst beim alten Schopenhauer als Kombination seiner "Kunstgriffe" 1 und 13 in seinem Werk "Die Kunst, Recht zu behalten" zwinkern

    Wenn Sie mit mir diskutieren wollen, dann bitte über das, was ich schreibe – und nicht über das, was Sie mir unterstellen, gemeint zu haben!

    Aber das war absehbar – und genau deshalb halte ich mich an meine eigene Regel von oben: „… die Chance würde ich Ihnen gerne NICHT eröffnen … 😉”
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  • FischersFritz
    Zitat hentinger: „Blöd nur, dass ich somit leider nie erfahren werde, warum für Sie manche gelbe Kreise ein Judenstern sind, andere gelbe Kreise aber nicht.“

    Sehen Sie doch nochmal in den Link, den Sie selbst(!) dankenswerterweise gepostet haben: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/volksverhetzung-durch-verwendung-eines-gelben-nicht-geimpft--sterns-auf-telegram

    Da ist das wunderbar erklärt … es kommt immer auf die Absicht und die Wirkung an!
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  • FischersFritz
    Danke für den Link, hentinger. Das ist eine wirklich sehr gute Analyse …

    Sie stellt klar, dass es bei der juristischen Bewertung immer auf den Einzelfall ankommt …

    Was ich diesen „Querdenkern“ vorwerfe … sie sind „Grenzgänger“, die immer versuchen, den Rahmen der Strafbarkeit systematisch auszumessen …

    Es gab Urteile gegen das Symbol des Judensterns. Also testet man, ob eine Abschwächung des Symbols durch Verfremdung zu einem Kreis ebenfalls strafbar wäre … die Aussage ist aber nach wie vor dieselbe.

    Hier macht die Analyse deutlich, dass es nicht auf das Symbol als solches ankommt, sondern auf die damit beabsichtigte (Zitat) „Realwirkung“ … was wiederum den Kreis zur Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung schließt.

    Hätten diese „Querdenker“ aber auch nur einen Funken Anstand und Respekt vor den Opfern der NS-Zeit, würden sie diese zynischen und absolut unangemessenen Analogien gar nicht erst als Stilmittel der Provoktion nutzen – unabhängig von einer möglichen Strafbarkeit …
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  • FischersFritz
    SIE(!) haben den Link zu dieser Analyse doch gepostet …

    Zitat: „[…] ist bei der des Verharmlosens eine nähere Prüfung im Einzelfall erforderlich […“ und „Letztlich hängt alles von einer diffusen Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls ab.“

    Ihrem Versuch der Argumentation auf der Grundlage einer Verallgemeinerung haben Sie mit dieser Quelle selbst die Grundlage entzogen …

    Und was Ihre Unterstellung mir gegenüber angeht – naja, geschenkt, Sie können halt nicht anders …
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  • Steler06501902
    naja, wenn man keinen Führerschein hat, dann ist es unerheblich ob man 50 oder 53 fährt.
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  • Petsch06120702
    Sie werfen es ernsthaft Menschen vor, wenn sie versuchen, sich so zu verhalten, dass dies nicht strafbar ist? Gilt das dann auch z.B. für jemanden, der bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h exakt mit 53 km/h fährt - oder auch schon für denjenigen, der exakt 50 km/h fährt?

    Dies als vergleich her zu nehmen ist ja sowas von ...
    Wer ein solches gelbes Abzeichen als Armbinde trägt, der will ganz gewiss eine Verbindung herstellen. Oder wollen Sie die Leute für doof halten? Null Toleranz bei solchen Vergleichen, weil niemand der ungeimpft ist, wird in einer Gaskammer geschickt.
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  • Oreus
    Sicherlich ist dieses dunkle Kapitel in der deutschen Geschichte nicht mehr wirklich im globalen Gedächtnis. Doch wer solche Symbole aus dieser Zeit bewusst einsetzt, der sollte gerichtlich zu Geschichtsunterricht verdammt werden, und zwar über mehrere Wochen!
    Menschen, in einem Alter von 40 Jahre, oder höher, wird man damit vielleicht nicht mehr erreichen können. Aber Jugendliche: Statt Sozialdiensten sollten die da Geschichtsunterricht aufgebrummt bekommen.
    Die wurden ja oft in Ihrer Ansicht von den Eltern geprägt. Nach dem "Geschichtsunterricht" erkennen die dann vielleicht, dass die Position Ihrer Eltern nicht so ganz richtig ist, und lehnen sich auch dagegen auf....
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  • lutterbeck
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • info@softrie.de
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  • gowell70@yahoo.de
    Wenn sich dieses einschlägige Klientel mit dem grünen Punkt kennzeichnen würde wäre es wenigstens nachvollziehbar!
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  • gowell70@yahoo.de
    Grüner Wimpel stand ja damals im 12jährigen Reich für Kriminelle...

    Nee, ich hab mich auf den grünen Punkt aus der Abfallwirtschaft bezogen,
    aber den eindeutigen Hinweis darauf
    fand die Redaktionszensur nicht nett genug.
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  • Hery.Mennig@web.de
    Der grüne Punkt steht doch für Wiederverwertung. Das braucht in diesem Zusammenhang kein Mensch. grinsen
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  • gowell70@yahoo.de
    Naja, möglicherweise kommt ja NACH dem Recycling was Sinnvolles dabei zustande 😄.
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  • Steler06501902
    Der Kommentarstrang mit Ihrem Kommentar bzw. Ihrer Antwort wurde gesperrt, da der Ausgangskommentar gegen unsere Kommentarregeln verstoßen hat. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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