Können bei einer Demonstration gegen die Corona-Politik auch gelbe Punkte mit der Aufschrift "ungeimpft" strafbar sein? Absolut, findet Andreas Franck, Oberstaatsanwalt in München und Antisemitismus-Beauftragter der bayerischen Justiz. Es sei deshalb richtig, dass die Würzburger Staatsanwaltschaft gegen drei Personen ermittelt, die bei einer Corona-Demo im Oktober 2021 vor dem Würzburger Hauptbahnhof solche Aufkleber trugen, erklärt Franck: "Ich hätte es als falsch angesehen, wenn man sich von diesen Menschen an der Nase herumführen lässt."
Ob "Judenstern" oder gelber Punkt: Verharmlosung des Holocaust bleibt Volksverhetzung
Schließlich seien die gelben Punkte nur eine Reaktion der Demonstranten auf das konsequente Vorgehen der bayerischen Justiz gegen den Missbrauch von "Judensternen" durch Corona-Leugner, argumentiert Franck. Das Ziel bleibe jedoch gleich: Die Gleichsetzung des Umgangs mit Kritikerinnen und Kritikern der Corona-Politik in heutiger Zeit mit der Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von Jüdinnen und Juden in der Nazi-Zeit.
Eine Gleichsetzung, die die bayerische Justiz konsequent als Volksverhetzung verfolgen will: Denn wer mit Symbolen der Judenverfolgung gegen aktuelle politische Maßnahmen protestiert, "der nimmt zumindest billigend in Kauf, den Holocaust zu verharmlosen", findet der Oberstaatsanwalt.
Seit einem Jahr koordiniert Franck die Verfolgung antisemitischer Straftaten aller 22 bayerischen Staatsanwaltschaften. Denn Polizei und Justiz müssten solche Straftaten "erkennen, benennen und konsequent bekämpfen", fordert Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Wichtig sei dabei eine bayernweit einheitliche Linie der Staatsanwaltschaften wie auch eine klare Begründung der Anklagen.
Denn nicht immer folgen die Gerichte den Ermittlungsbehörden: So wurde etwa einem Durchsuchungsbeschluss gegen einen Würzburger Ex-Polizisten, der als Profilbild in sozialen Medien einen "Impf-Stern" benutzte, erst in zweiter Instanz stattgegeben. Inzwischen gebe es aber "in einer Vielzahl derartiger Fälle Verurteilungen wegen Volksverhetzung", erklärt Eisenreich. Auch das Bayerische Oberste Landesgericht habe eine entsprechende Verurteilung im Frühsommer bestätigt.
Zahl antisemitischer Straftaten in Bayern zuletzt stark gestiegen
Judenhass gibt es aber nicht nur auf Corona-Demos: 2020 wurden noch 353 antisemitische Straftaten in Bayern angezeigt, in den letzten zwölf Monaten waren es bereits 657. Auch Nazi-Symbolik wie der "Hitlergruß" oder "Sieg-Heil"-Rufe müssten konsequent verfolgt werden, verlangt Eisenreich: "Es muss allen klar sein: So etwas ist keine Bagatelle."
"Wir meinen es ernst", beteuert auch Oberstaatsanwalt Franck. Dies beginne schon mit Judenhass auf dem Schulhof, wenn dort etwa Handybilder, die sich über den Holocaust lustig machen, ausgetauscht werden: "Das ist kein Spaß", warnt der Jurist. 65 Verfahren mit bayernweiter Bedeutung hat Franck deshalb im letzten Jahr selbst eingeleitet.
Die harte bayerische Linie gegen Judenhass sei keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, beteuert Minister Eisenreich: "Denn die Grenze der Meinungsfreiheit ist das Strafrecht." Diese Grenze genau zu definieren, bleibe in einem Rechtsstaat zudem Aufgabe der unabhängigen Gerichte. Auch bei den gelben Corona-Punkten: Hier ist das Verfahren in Würzburg noch nicht abgeschlossen.
Diejenigen, die diesen Aufkleber tragen, haben entweder die deutsche Geschichte nicht verstanden oder sie ist ihnen egal!
Dar stellt sich die Frage, was schlimmer ist:
Grenzenlose Blödheit oder grenzenlose Naivität?
Beides zeugt zumindestens von der Intelligenz derjenigen, die diesen Aufkleber tragen
Liebe Querdenker, niemand sieht Euch als Opfer (außer Ihr selbst) - vollkommen egal, was Ihr Euch an die Jacke tackert.
Die Erwachsenen unter uns verstehen nun mal, dass ein Leben in einer Gesellschaft ein Mindestmaß an Rücksichtnahme und Verantwortung erfordert.
Nur manche verzogenen Rotzlöffel mit sozialer Reifeverzögerung bleiben ihr ganzes Leben auf einem elenden Egotrip und empfinden alles als Diskriminierung, Bevormundung und/oder Willkür, was ihnen irgendwie nicht in den Kram passt …
Den Nutzen aus dem Leben in einer Gesellschaft wollen alle ziehen … aber leider sind nicht alle bereit, auch etwas dafür zu geben.
Bei einigen reicht es noch nicht mal für ein klein wenig Toleranz gegenüber dem Schutz anderer Menschen und Risikogruppen … wirklich sehr schade!
Aber man muss es positiv sehen: es ist und bleibt eine Minderheit!
Weder glaube ich, dass meine Vorstellung von Sitte und Anstand die eines Einzelnen sind – noch glaube ich, dass Sitte und Anstand nur und ausschließlich durch einen basisdemokratischen Prozess definiert werden sollten.
Was aus letzterem entstehen kann, wissen wir Deutschen mit am besten …
Nein, hentinger, das werde ich nicht. Sorry, aber das ist mir zu zynisch und Ihre Taktik zu leicht durchschaubar.
Sie kennen die vom NS-Regime eingeführten, öffentlichen Zwangskennzeichen so gut wie jeder andere …
Jetzt eine völlig sinnfreie Diskussion über die Unterschiedlichkeit der Semantik verschiedener geometrischer Formen zu eröffnen (die wieder nur in Rechthaberei Ihrerseits münden würde) und Ihnen damit die Möglichkeit zu geben, mit einer solchen Nebelkerze wieder vom Wesentlichen abzulenken … die Chance würde ich Ihnen gerne NICHT eröffnen … 😉
Manchmal sind selbst Ihre Kommentare nur noch zum Ablachen!!!
Nein, hentinger, Sie verstehen das NICHT RICHTIG – und wie ich vermute, verstehen Sie es mal wieder vorsätzlich falsch! Ich habe so etwas nicht und nirgends geschrieben, noch nicht mal angedeutet.
Sie neigen dazu, Aussagen anderer unter Missachtung der Gesetze der Aussagenlogik verallgemeinert ins Gegenteil zu verkehren, um sich damit selbst einen Punkt zu konstruieren, den Sie dann angreifen können.
Das findet man nicht umsonst beim alten Schopenhauer als Kombination seiner "Kunstgriffe" 1 und 13 in seinem Werk "Die Kunst, Recht zu behalten"
Wenn Sie mit mir diskutieren wollen, dann bitte über das, was ich schreibe – und nicht über das, was Sie mir unterstellen, gemeint zu haben!
Aber das war absehbar – und genau deshalb halte ich mich an meine eigene Regel von oben: „… die Chance würde ich Ihnen gerne NICHT eröffnen … 😉”
Sehen Sie doch nochmal in den Link, den Sie selbst(!) dankenswerterweise gepostet haben: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/volksverhetzung-durch-verwendung-eines-gelben-nicht-geimpft--sterns-auf-telegram
Da ist das wunderbar erklärt … es kommt immer auf die Absicht und die Wirkung an!
Sie stellt klar, dass es bei der juristischen Bewertung immer auf den Einzelfall ankommt …
Was ich diesen „Querdenkern“ vorwerfe … sie sind „Grenzgänger“, die immer versuchen, den Rahmen der Strafbarkeit systematisch auszumessen …
Es gab Urteile gegen das Symbol des Judensterns. Also testet man, ob eine Abschwächung des Symbols durch Verfremdung zu einem Kreis ebenfalls strafbar wäre … die Aussage ist aber nach wie vor dieselbe.
Hier macht die Analyse deutlich, dass es nicht auf das Symbol als solches ankommt, sondern auf die damit beabsichtigte (Zitat) „Realwirkung“ … was wiederum den Kreis zur Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung schließt.
Hätten diese „Querdenker“ aber auch nur einen Funken Anstand und Respekt vor den Opfern der NS-Zeit, würden sie diese zynischen und absolut unangemessenen Analogien gar nicht erst als Stilmittel der Provoktion nutzen – unabhängig von einer möglichen Strafbarkeit …
Zitat: „[…] ist bei der des Verharmlosens eine nähere Prüfung im Einzelfall erforderlich […“ und „Letztlich hängt alles von einer diffusen Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls ab.“
Ihrem Versuch der Argumentation auf der Grundlage einer Verallgemeinerung haben Sie mit dieser Quelle selbst die Grundlage entzogen …
Und was Ihre Unterstellung mir gegenüber angeht – naja, geschenkt, Sie können halt nicht anders …
Dies als vergleich her zu nehmen ist ja sowas von ...
Wer ein solches gelbes Abzeichen als Armbinde trägt, der will ganz gewiss eine Verbindung herstellen. Oder wollen Sie die Leute für doof halten? Null Toleranz bei solchen Vergleichen, weil niemand der ungeimpft ist, wird in einer Gaskammer geschickt.
Menschen, in einem Alter von 40 Jahre, oder höher, wird man damit vielleicht nicht mehr erreichen können. Aber Jugendliche: Statt Sozialdiensten sollten die da Geschichtsunterricht aufgebrummt bekommen.
Die wurden ja oft in Ihrer Ansicht von den Eltern geprägt. Nach dem "Geschichtsunterricht" erkennen die dann vielleicht, dass die Position Ihrer Eltern nicht so ganz richtig ist, und lehnen sich auch dagegen auf....
Nee, ich hab mich auf den grünen Punkt aus der Abfallwirtschaft bezogen,
aber den eindeutigen Hinweis darauf
fand die Redaktionszensur nicht nett genug.