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Würzburg
Kritik an Würzburger Polizei und Gerichten wegen "Eingriff in Grundrechte": Kickers-Chef hat Rückhalt von Experten
Fingerabdrücke, Fotos, Strafanträge: Kickers-Chef Hirsch hatte kürzlich das Vorgehen der Würzburger Behörden gegen Ultras kritisiert. Experten geben ihm Recht.
Ein Vorfall von 2020 beschäftigt Staatsanwaltschaft und Ultras der Würzburger Kickers. Im Bild: Kickers-Ultras in der Fankurve während des Unterfranken-Derbys gegen den FC Schweinfurt (Archivbild).
Foto: Silvia Gralla  | Ein Vorfall von 2020 beschäftigt Staatsanwaltschaft und Ultras der Würzburger Kickers. Im Bild: Kickers-Ultras in der Fankurve während des Unterfranken-Derbys gegen den FC Schweinfurt (Archivbild).
Aaron Niemeyer
 und  Jonas Keck
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:57 Uhr

Argwöhnisch beobachten sie einander: Die Ultras der Würzburger Kickers und die Polizei. Die Kickers-nahe Initiative "Fanhilfe Würzburg" hatte kürzlich "massive Grundrechtsverletzungen" gegen Fußballfans angeprangert.

Auch Kickers-Chef Benjamin Hirsch hatte auf Anfrage dieser Redaktion das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen Fußballfans kritisiert. Hirsch hatte sich kurz vor dem Unterfranken-Derby demonstrativ vor die Kickers-Fans gestellt. Es sei eine Entwicklung erkennbar, die er "sehr kritisch und bedenklich" sehe, sagte er damals. Doch was meint er damit?

Kickers-Ultras wurden nach Demo von Polizei fotografiert und vermessen

Im Dezember 2020 sollen mehrere Ultras eine "Querdenker"-Demonstration angegangen haben. Laut Polizei hatten die Männer die Demo "mit geballten Fäusten" gestört und sie zwischenzeitlich blockiert.

Die Kriminalpolizei hatte deshalb im Februar 2021 eine "erkennungsdienstliche Behandlung" für fünf dieser Männer angeordnet. Das heißt: Sie wurden fotografiert, vermessen und mussten Fingerabdrücke abgeben. Ein Eingriff in die Grundrechte, gegen den die Männer vor dem Würzburger Verwaltungsgericht und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklagt haben – jedoch erfolglos.

Kickers-Chef Benjamin Hirsch kritisiert das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte gegen Würzburger Fußballfans (Archivbild).
Foto: foto2press | Kickers-Chef Benjamin Hirsch kritisiert das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte gegen Würzburger Fußballfans (Archivbild).

Nachvollziehen kann Kickers-Chef Hirsch, der einen der Beschuldigten als Rechtsanwalt vertritt, das nicht: Die Polizei habe zur Begründung ihrer Maßnahmen vor Gericht "auf Textbausteine zurückgegriffen und sich weder mit der vermeintlichen Tat und schon gar nicht mit der Person auseinandergesetzt", kritisiert er.

Sowohl aus juristischer als auch aus gesellschaftlich-sportlicher Perspektive halte er das Vorgehen der Polizei gegen Fußballfans teilweise für problematisch: "Meine Ansichten als Rechtsanwalt und als Vorstandsvorsitzender unterscheiden sich in diesem Fall nicht."

Klage der Betroffenen von Verwaltungsgericht Würzburg abgewiesen

Dem Bescheid, der der erkennungsdienstlichen Behandlung zugrunde liegt, fehlten konkrete  Ausführungen zur angeblichen Straftat, argumentierte Hirsch vor Gericht. Die Vorwürfe seien unspezifisch und würden gegen fünf Beschuldigte wortgleich vorgebracht. Dies reiche für einen derartigen kritisierten Eingriff in die Grundrechte nicht aus.

"Die gerichtliche Entscheidung halte ich nach wie vor für falsch."
Benjamin Hirsch, Vorstandsvorsitzende der Würzburger Kickers und Rechtsanwalt

Dem widersprach das Verwaltungsgericht und wies die Klage ab: "Wenn gegen den Kläger (...) keinerlei Erkenntnisse vorlägen, hätte die Staatsanwaltschaft allerdings entweder nie Ermittlungen aufgenommen oder diese bereits eingestellt", heißt es dazu unter anderem in der Begründung, die offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilt. Dieser hat eine Beschwerde der Beschuldigten im Januar 2023 abgelehnt.

Kickers-Chef Benjamin Hirsch sieht Eingriff in Grundrechte der Würzburger Ultras

Die Staatsanwaltschaft Würzburg legt vier Männern gemeinschaftlichen Landfriedensbruch sowie gemeinschaftliche versuchte Nötigung und einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz zur Last. Sie beantragte Strafbefehle für Geldstrafen zwischen 90 und 150 Tagessätzen. Das Amtsgericht Würzburg prüft die Anträge derzeit noch.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten einige Männer die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der "Querdenker"-Demo im Dezember 2020 durch "martialisches Auftreten und Androhung von Tätlichkeiten eingeschüchtert". "Die Männer gehörten einer Gruppe gewaltbereiter Anhänger des Fußballvereins Würzburger Kickers an. Sie hatten sich hierbei mit Anhängern des linksextremen politischen Spektrums in Würzburg zusammengetan", sagt Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach. 

"Die gerichtliche Entscheidung halte ich nach wie vor für falsch. Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind ein Eingriff in Grundrechte. Deshalb sind solche Eingriffe gut zu begründen", sagt dazu Kickers-Chef Benjam Hirsch. "Es ist leider festzustellen, dass die Hürde für derartige Grundrechtseingriffe immer weiter abgesenkt wird."

Welche Folgen kann eine erkennungsdienstliche Behandlung für Ultra-Fans haben?

Unterstützung bekommt Kickers-Chef Benjamin Hirsch von René Lau, Fachanwalt für Sport- und Strafrecht aus Berlin. Lau sagt: "Eigentlich ist das, was hier passiert ist, ein klassischer Fall für eine Einstellung des Verfahrens." Nach allem was bekannt ist, sei keine Gewalt ausgeübt worden. Er sehe den Fall daher, "wenn überhaupt, am unteren Ende einer etwaigen Strafbarkeit angesiedelt".

Das Vorgehen der Polizei gegen Fußballfans sei in den vergangenen Jahren härter geworden, so Lau. "Vorfälle, die früher mit einem mahnenden Wort der Polizei an Fans geklärt worden wären, kommen heute sofort zur Anzeige."

Eine erkennungsdienstliche Behandlung, ist Lau überzeugt, "kann Jahre später noch weitreichende Folgen haben". Denkbar sei etwa ein Eintrag in die Polizeidatenbank "Datei Gewalttäter Sport". Dies wiederum könne dazu führen, dass die Bundespolizei Betroffene am Flughafen mit Verweis auf die erkennungsdienstliche Behandlung nicht ausreisen lässt. "Betroffene werden weder über einen Eintrag benachrichtigt noch gibt es Rechtsmittel gegen die Eintragung", sagt Lau.

Auch Professor Harald Lange, der an der Universität in Würzburg zum Thema Fankulturen im Fußball forscht, sieht das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden kritisch. "In Würzburg sehe ich die von den Ultras ausgehende Gefahr als äußerst gering an", sagt Lange. Das Polizeiaufgebot sei "teilweise unangemessen hoch", das Verhältnis zwischen Ultras und Polizei sei "zerrüttet".

Harald Lange forscht an der Universität Würzburg zum Thema Fankultur.
Foto: Daniel Peter (Archiv) | Harald Lange forscht an der Universität Würzburg zum Thema Fankultur.

Abgesehen von der Fan-Szene äußere Lange zufolge kaum jemand Kritik an den großangelegten Polizeieinsätzen am Rande des Fußballfelds. "Die Polizei muss sich nicht rechtfertigen und deswegen rechtfertigt sie sich nicht. Das wird nicht weiter hinterfragt", sagt der Fan-Forscher.

Bekenntnis des Kickers-Chefs zu den eigenen Ultras als neue Entwicklung

Dass sich mit Benjamin Hirsch der Vorstandsvorsitzende der Würzburger Kickers zu seinen Ultras bekennt und öffentlich für deren Rechte eintritt, sei eine relativ neue Entwicklung, die sich auch bei anderen Vereinen bemerkbar mache.

Aus Sicht von Fan-Forscher Lange haben sich in der Corona-Pandemie viele Fans vom Profifußball abgewandt. Einige Vereine hätten festgestellt, dass man die Fans aktiv zurückgewinnen und deren Interessen auch öffentlich vertreten muss. "Fußballfans haben keine Lobby", sagt der Sportwissenschaftler. "Für ein gutes Standing des Vorstands ist es erforderlich, sich auch in kritischen Fragen zu positionieren." Beispielsweise dann, wenn es um etwaige Eingriffe in Grundrechte gehe.

 
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  • P. M.
    Die polizeiliche Maßnahme würde zunächst vom Verwaltungsgericht überprüft und für gerechtfertigt gehalten und andchließend ging Rechtsanwalt noch an den Verwaltungsgerichtshof, der die Beschwerde zurückwies. Zwei Gerichtsinstanzen haben unabhängig voneinander überprüft. Weil aber der Rechtsanwalt der gleichzeitig Vereinsvorsitzender der Würzburger Kickers ist, die Ultras in Schutz nimmt, werden die Maßnahmen der Polizei in Zweifel gezogen. Wie viele Gerichtsinstanzen sollen denn noch bemüht werden? Und wer sagt denn endlich Ultras, wo die Grenzen sind? Wenn den Ultras nach zwei eindeutigen Gerichtsinstanzen noch suggeriert wird, dass sie die Opfer wären, haben diese keinen Grund, nachzudenken und es wird sich nichts ändern.
    gkalle
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  • M. B.
    … ja, ja - nicht nur im Mai: es grünt so grün … ⚽️😉✌️
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  • M. E.
    Natürlich bedeuten polizeiliche Maßnahmen fast immer Eingriff in Pesönlichkeitsrechte. Und Dank des besonnen Vorgehens unserer Wü Polizei kam es in WÜ noch zu keinen bundesweit auffälligen Ereignissen.
    Soweit bekannt werden diese wenigen Ultras wegen des Verdachts, strafbare Handlungen außerhalb des Stadions begangen zu haben, verfolgt und werden deshalb beschuldigt.
    Überschrift: Kickers-Chef hat Rückhalt von Experten!
    Was sind denn das für Experten? Herr Lau, anscheinend RA in Berlin, dürfte vom Landesrecht Berlin Kenntnisse besitzen, jedoch von diesem Landesrecht unterscheidet sich unser Bayerisches elementar, denn sonst hätten wir Zustände wie eben in Berlin!
    Der andere Experte, Herr Lange, erforscht die Fankultur. Was hat denn dieser Uni Lehrer mit strafbaren Handlungen außerhalb des Stadions zu tun?
    Zur Strafverfolgung gilt die StPO zwar in B gleichermaßen wie in WÜ, jedoch die Umsetzung dieser wird eben in BY konsequent befolgt. Maßt sich Hr Hirsch da nicht zu viel zu?????
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  • G. R.
    Sehr geehrter Herr Englert, sind Sie da objektiv? Ich habe da gewisse Zweifel, im Hinblick auf Ihre berufliche Laufbahn. Sie sprechen von Straftätern, wann wurden die wegen was verurteilt? Woher wissen Sie das?
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  • M. E.
    Hallo smutje, wenn Sie meinen Kommentar genau gelesen hätten, würden Sie feststellen können, was ich geschrieben habe. Nochmals und persönlich für Sie ganz alleine: "..diese wenigen Ultras wegen des Verdachts, strafbare Handlungen außerhalb des Stadions begangen zu haben verfolgt und werden deshalb beschuldigt". Im Art steht, daß das Amtsgericht WÜ über die Strafbefehle entscheidet, also alles noch offen. Nun, wer ist da jetzt eigentlich objektiv? Sie, weil Sie mir etwas unterstellen wollen? Oder ich, der von Beschuldigten spricht? Wenn Sie dann noch nähere Definition zu Beschuldigten oder verurteilten Straftätern benötigen, sprechen Sie mich ruhig an. Da Sie meinen, mich zu kennen, dann wissen Sie ja mich zu erreichen.
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  • D. H.
    Herr Englert, in einem anderen Kommentar schreiben Sie sehr wohl von Straftäter.
    Aber darum geht es doch eigentlich gar nicht.
    Knackpunkt im Artikel ist die ED Behandlung. Und dieses Thema ist zwischen den Polizeigesetzen der Länder und der Strafprozessordnung durchaus streitbar.
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  • P. K.
    150 Tagessätze fürs kurzzeitige Blockieren einer (Leerdenker-)Demo und Fäusteballen?
    Achja, die Ultras haben sich mit linken Gegendemonstranten solidarisiert - das erklärt natürlich das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
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  • M. E.
    Hallo trevor, selbst diese von Ihnen als Leerdenker Benannten haben das Recht, sich zu versammeln! Wer dagegen verstößt muß dann auch in der Lage sein, das "Echo" zu vertragen.
    Hier mischt sich leider der Vorsitzende eines respektierten Vereins ein und gesellt sich an die Seite dieser Straftäter und dazu in einer inakzeptablen Art und Weise.

    Mit solch einem Vorsitzenden soll dann auch noch künftig unsere Polizei vertrauensvoll bei deren Fußballspielen zusammenarbeiten? Vater Hirsch war da ein anderes Kaliber...
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  • I. S.
    Man sollte in Zukunft die Polizei bei Fußballveranstaltungen abziehen. Sollen die Vereine selbst die von den Fans verusachten Störungen unterbinden. Spart ne Menge Geld und Überstunden!
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  • G. K.
    @Günter113 @Englert Was hat das mit einer Fussballveranstaltung zu tun? Das war eine normale Demonstration!!!!!! Wären die 5 Personen jetzt im Obst &Gartenbauverein würde das keinen interessieren. Nur weil die 5 Personen jetzt Kickers Fans und Rechtsanwalt Hirsch zufällig Vorstandsvorsitzender der Kickers ist, muss man doch nicht den kompletten Verein Würzburger Kickers durch den Dreck ziehen.
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  • M. E.
    komsan, keiner zieht die Kickers durch den "Dreck". Aber wenn Sie den Artikel lesen, stellen Sie fest, daß es irgendwie doch ums Stadion und um Fußball geht.
    Sie brauchen lediglich die Ausführungen des Hr Lau lesen, der von einer "Datei Gewalttäter Sport" schreibt und diese könnte vielleicht Auswirkungen auf Stadionbesuche haben
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  • M. B.
    Herr Englert, merken Sie nicht, daß Sie sich hier lächerlich machen !!!
    Hans-Rainer Hirsch war vor allem diesbezüglich ein "anderes Kaliber", als sein von Ihnen kritisierter Sohn vom "Zaun B-Blockler" der Kickers zu Ihrem Pendant, nämlich zum Sicherheitsbeauftragter avancierte !!!
    Hat er sich da auch öffentlich über Ihre Funktion in SW ausgelassen ?? Oder glauben und behaupten Sie, SIE hätten Ihre "Schäfchen" der Mainbrigade immer im Griff gehabt ??
    Diesbezüglich können wir Ihnen ein ganz anderes Lied singen !!
    Also: genießen Sie bitte Ihren wohlverdienten Ruhestand und "zündeln" Sie hier nicht weiter !!!!
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  • H. B.
    Ich würde Sie bei einem Quantum an Anstand herzlich darum bitten, solche Aussagen wie „Vater Hirsch …“ zu unterlassen, denn ich finde das vollkommen fehl am Platze, zu tiefst pietätlos und höchst unerträglich.
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  • A. M.
    Ergänzend zu @aboehnke möchte ich ausserdem bemerken, dass es unerträglich ist, wie Sie sich hier als Oberlehrer aufspielen und alle Kommentatoren massregeln müssen und zudem den Benny Hirsch derartig zu verunglimpfen. Er macht seine Arbeit als RA und hat begründet, dass es hier um die Verhältnismäßigkeit der EDB zu den geäußerten Vorwürfen geht, die er überzogen findet. Sein Mandat ist inakzeptabel? Komische Ansicht.
    Warum sprechen Sie zudem von Straftätern? Es sind doch Beschuldigte. Sie kennen doch als ehemaliger Polizeibeamter den Unterschied, oder?
    Und zu behaupten, dass der ehrenwerte Hanns-Rainer (übrigens ein damaliger Bekannter unserer Familie) ein anderes Kaliber wäre als der Benny ist schon ein starkes Stück.
    Am besten halten Sie sich etwas zurück mit Ihren ständigen besserwisserischen Kommentaren in den Kickers Artikeln und kümmern sich weiterhin um Ihren Herzensverein FC05 und den "friedlichen" Ultras dort (Hinspiel Derby, Polizei mit Böllern beworfen).
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  • M. E.
    Sie haben recht, in dem einen Kommentar vergaß ich das Wörtchen "eventuelle" vor den Straftätern. Dieses Mißgeschick bitte ich zu entschuldigen.
    Und genau diese unterschiedlichen Landesgesetze sprach ich doch in Bezug auf RA Lau aus Berlin an.
    Und weshalb wird dann auch noch Prof Lange durch die MP hier aufgeführt, wenn es gar nicht um Fußball geht?
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  • M. E.
    Diese Antwort sollte eigentlich bei Kommentator danann stehen.
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  • M. E.
    Wenn Sie meine anderen Kommentare gelesen haben, und das haben Sie, dürfte Ihnen aufgefallen sein, daß ich immer von Beschuldigten gesprochen hatte, nach nochmaligen Lesen stellte ich fest, daß ich in dem einen Komm. das Wort "eventuelle" vor Straftätern vergessen hatte. Dies bitte ich zu entschuldigen.
    Herrn Hirsch verunglimpfe ich keinesfalls . Große Bedenken habe ich jedoch, falls die Beschuldigten, seine Mandanten, rechtskräftig verurteilt würden und eventuell irgendwann mit einem Stadionverbot nach den Richtlinien DFB belegt würden (Nicht ich sprach von einer Datei, die Hr Lau erwähnte), welches dann vom Vereinsvorsitzenden auszusprechen wäre. Konfliktfrei?
    Hirsch sen schätze ich sehr, den ich bei der Einarbeitung der damaligen Sicherheitsbeauftragten sehr gut kennelernen durfte. Was ist an dieser Wertschätzung pietätlos?
    Lassen Sie doch Ihre Emotionen aus dem Spiel, aber falls Ihnen das nutzt und hilft, dürfen Sie weiter "Oberlehrer" zu mir sagen.
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