Gehen im Sport in Bayern bald die Lichter aus? Angesichts der immer weiter steigenden Coronazahlen unterbrechen immer mehr Sportarten im Freistaat ihren Wettkampf-Betrieb. Nach Keglern am Dienstag und Fußballern am Mittwoch haben am Donnerstag auch die Tischtennisspieler in Bayern ihren Rundenbetrieb unterbrochen. Auf der Homepage des Bayerischen Tischtennis-Verbandes (BTTV) heißt es, dass die Aussetzung des Spielbetriebs "zunächst" bis 31. Dezember befristet sei. Am Donnerstagabend folgte dann der Bayerische Handball-Verband (BHV), der, wie BHV-Bezirksvorsitzender Klaus Sieß mitteilte, seinen Spielbetrieb bis 9. Januar 2021 aussetzte. Ganz abgebrochen haben ihre Wettkampf-Runde bereits die Ringer im Freistaat.
Zum Weitermachen entschlossen haben sie sich beim Bayerischen Basketball Verband, allerdings ist dies nur in Landkreisen möglich, bei denen die Corona-Inzidenz unter 1000 liegt. In Hotspot-Landkreisen mit einer Inzidenz über 1000 herrscht generell ein Verbot des Amateursports.
In vollem Umfang zugelassen ist weiter der Profisport. Allerdings ist das hierzulande ein mittlerweile sehr weit gefasster Begriff. Als Profis werden mittlerweile auch Drittliga-Handballer und Zweitliga-Volleyballer geführt, obwohl in diesen Klassen kaum einer der Mitwirkenden seinen vollen Lebensunterhalt durch Sport bestreitet.
Prinzipiell zulässig ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb weiterhin – allerdings laut der "Fünfzehnten Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung" vom Mittwoch, 24. November, unter ziemlich reglementierten Bedingungen, die für die Halle und den Sport im Freien gleichermaßen gelten.
Für Teilnehmer an Wettkämpfen und Übungseinheiten gilt 2G+. Also geimpft oder genesen sowie getestet, wobei auch ein unter Aufsicht gemachter Selbsttest zulässig ist. Ausgenommen sind nur Jugendliche von zwölf bis 18 Jahren, die in der Schule gemachte negative Tests zur Teilnahme verwenden können, auch wenn sie nicht geimpft sind. Diese Regelung ist allerdings bis 31. Dezember begrenzt. Danach gilt auch für Jugendliche 2G+, wobei die Altersgrenze dann bei zwölf Jahren und drei Monaten liegt, um den gerade erst zwölf Jahre alt Gewordenen die Möglichkeit zum Impfen zu eröffnen.