Mannschaftssportler in der Halle stehen aufgrund der am Mittwoch gefassten Beschlüsse zur Corona-Pandemie seitens der Bayerischen Staatsregierung vor neuerlichen Einschränkungen: Denn dort, wo die Krankenhausampel auf "Rot" steht, dürfen nur noch Geimpfte und Genesene an Spielen oder Trainingseinheiten teilnehmen, es gilt also die 2G-Regel. "Bei der roten Krankenhausampel ist der Zugang grundsätzlich nur zulässig, soweit Besucher (...) geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In diesem Fall ist es somit unerheblich, dass Schülerinnen und Schüler, die der regelmäßigen Testung unterliegen, getesteten Personen gleichstehen, da diese nicht geimpften oder genesenen Personen gleichgesetzt werden", heißt es in der Antwort des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf eine Anfrage dieser Redaktion.
In der Praxis heißt das, dass besonders auf Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren Einschränkungen zukommen, da in diesem Altersbereich die Impfquote noch bei unter 50 Prozent liegt. Die neue Regelung gilt bereits ab diesem Samstag, 6. November. Vielerorts herrscht noch Unsicherheit darüber, was die Änderungen denn nun konkret bedeuten.
Gegenwärtig steht die Krankenhausampel in der Region zwar noch auf "Gelb". In diesem Fall sind in der Schule gemachte Coronatests anders als beim Status "Rot" für den Vereinssport noch gültig. Oder, wie es das Ministerium formuliert, stünden Schülerinnen und Schüler, "die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, weiterhin getesteten Personen grundsätzlich gleich". Doch hält die Entwicklung der letzten Zeit an, dann dürfte spätestens in der kommenden Woche in ersten unterfränkischen Landkreisen die Ampel auf "Rot" springen. Zudem können Jugendliche, die die Schule nicht mehr besuchen und sich in einer Ausbildung befinden, von dieser Regelung nicht mehr profitieren. Sie bräuchten gemäß der Regel, dass, wo bisher 3G galt, nun 3G+ gilt, bei Stufe "Gelb" einen negativen PCR-Test, welcher mit hohen Kosten verbunden ist.
"Auf diese Art macht man den Sport kaputt", erklärt Simone Rögele, die Nachwuchstrainerin bei der TSG Estenfeld und stellvertretende Bezirksvorsitzende des unterfränkischen Handballverbands mit dem Ressort "Jugend" ist. Kinder und Jugendliche hätten besonders unter den Einschränkungen der Pandemie gelitten und sollten nun erneut zurückstecken. "Wir sind gerade wieder in den Spielbetrieb eingestiegen. Und jetzt müssten gerade kleinere Vereine, die nicht so viele Spieler haben, ihre Spiele wieder absagen, wenn zwei oder drei Leute nicht geimpft sind."
Simone Rögeles Forderung an die Politik lautet: Die in der Schule gemachten Coronatests sollten auch weiter für den Vereinssport gelten, zumal ja Schulsport auch weiterhin gestattet sei. "Sonst drohen weitere Abmeldungen von Mannschaften. Das kann die Existenz von ganzen Vereinen gefährden", betont die stellvertretende Handball-Bezirksvorsitzende.
Ob die neuen Regelungen auch Konsequenzen für den Fußball haben, darüber hatte der Bayerische Fußball-Verband (BFV) bis Freitagnachmittag noch keine Informationen von staatlichen Stellen erhalten, obwohl die Änderungen schon tags drauf in Kraft treten sollten. Zwar galten für den Freiluftsport bislang keine 3G- oder 3G+-Regeln. Doch gebe es laut einem BFV-Sprecher keine Kenntnis darüber, wie zum Beispiel Duschen und Umkleidekabinen, für die bislang eine Sonderregelung galt, weiter genutzt werden könnten. Immerhin: Die Fußballer haben vielerorts schon die Hälfte der Saison hinter sich gebracht und im Vergleich mit den Hallensportlern noch die geringeren Probleme, hinter deren Runden wenige Wochen nach dem Beginn wieder große Fragezeichen stehen.
lt. Bayerischen Turnverband sind gibt es für Kinder folgende Regelungen (Stand 28.10.):
(https://www.btv-turnen.de/news/einzelansicht/article/corona-faqs-informationen.html)
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag
• Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
• noch nicht eingeschulte Kinder
werden getesteten Personen gleichgestellt.
Auch bei 2G.
Ich würde es begrüßen den Punkt noch einmal sorgfältig zu recherchieren und diesen dann ggf. im obigen Bericht zu korrigieren.
vielen Dank
Johannes Burkard
1. Vorstand
TV Königsberg 1862 e.V.
...Kinder & Jugendliche das Virus weitergeben können an Menschen die sich (z.B. wg Vorerkrankungen) nicht impfen lassen können.
Diese Leute haben aber dann leider oft die schweren Verläufe bis zur Maschinen-Beatmung und zum Tod!
Wer sich ohne Einschränkungen impfen lassen kann sollte das auch tun! Damit schützt er nicht nur sich selbst sondern auch seine Mitmenschen.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?