Wie überraschend kann etwas sein, wenn man die vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) zu diesem Thema veröffentlichten Richtlinien hätte lesen können? Jedenfalls sorgte der Würzburger Kreisspielleiter Marco Göbet am Freitagnachmittag mit seinem per E-Mail versendeten Hinweis "aus gegebenem Anlass" nicht bei wenigen für eine Überraschung.
In der Nachricht teilt Göbet mit, dass die SG Sommerhausen/Winterhausen "nicht an der Relegation um den Aufstieg in die Bezirksliga mitspielen kann". Die Mannschaft belegt in der Fußball-Kreisliga Würzburg 1 derzeit den dritten Platz, der in die Bezirksliga-Relegation führen würde, da aus allen sechs Kreisligen nach dieser Saison je zwei Teams daran teilnehmen. Das gilt allerdings nicht für Spielgemeinschaften, wozu es jene "Richtlinien" vom BFV gibt.
Die Richtlinien zu Spielgemeinschaften sind eindeutig formuliert
Auf diese weist Göbet hin. Sie heißen "Richtlinien für die Bildung von Herren- und Senioren-Spielgemeinschaften" und sind auf der Webseite des Fußball-Verbands mit Stand vom 1. Juli 2022 abrufbar. Was bedeutet: Kürzlich geändert wurde da nichts. Schwierig zu finden sind sie auch nicht: Wer bei Google "BFV" und "Spielgemeinschaft" eingibt, wird schnell fündig.
Unter der römischen Ziffer vier der "Richtlinien" geht es um "Auf- und Abstieg". In Punkt eins heißt es, dass eine Spielgemeinschaft nur "das Aufstiegsrecht bis zur Kreisliga wahrnehmen" könne. Selbst wenn sich die SG nach dem Erfolg auflösen würde, könnte eine daraus hervorgehende, eigenständige Mannschaft nicht in eine höhere Liga eingeteilt werden.
Interessant für die SG Sommerhausen/Winterhausen wird es in Punkt zwei: "Steht die Spielgemeinschaft nach Abschluss der Verbandsspielrunde in der Kreisliga auf einem Aufstiegsplatz oder Aufstiegsrelegationsplatz, tritt der nachfolgend platzierte Verein in der jeweiligen Liga in die Aufstiegsrechte ein." Selten findet sich in BFV-Ordnungen, denen es auch nicht an verquasten Formulierungen in Juristen-Deutsch mangelt, eine so klare Aussage.
Weil die in der Tabelle nachfolgend platzierte Mannschaft an der Relegation teilnehmen würde, falls die SG am Saisonende weiterhin auf einem Relegationsplatz stünde, erhielten auch der FC Hopferstadt und die FG Marktbreit-Martinsheim als folgende Mannschaften Post vom Kreisspielleiter, sodass sie sich auf das Bevorstehende einstellen können. Übereinstimmende Aussagen von Vertretern beider Vereine: "Das haben wir gar nicht auf dem Schirm gehabt." Aber natürlich würden sie sich über die Chance freuen, in der Relegation um den Aufstieg spielen zu dürfen.
Chance auf Relegation überrascht Hopferstadt und Marktbreit
Den Grund, weshalb Spielgemeinschaften nur bis zur Kreisliga mitspielen dürfen – was gilt, seitdem diese eingeführt wurden –, nennt Göbet: "Spielgemeinschaften sind nur dazu da, um den Spielbetrieb aufrechterhalten zu können, nicht um eine stärkere Mannschaft zu bilden." Deshalb würden SGs vor allem bei Spielermangel genehmigt und müssen von Jahr zu Jahr neu beantragt werden. Sportliche Anreize dürfen dabei folglich keine Rolle spielen.
Für den Verband ist jedoch klar, dass ab der Bezirksliga "die sportliche Leistung im Vordergrund" stehe, wie Andreas Mayländer, Mitglied im Verbands-Spielausschuss und zuständig für die Einhaltung der Regeln im Spielbetrieb, erklärt. Sommerhausen und Winterhausen sind bayernweit auch nicht alleine: In der Kreisliga Neumarkt/Jura ist die SG Möning/Rohr Zweiter, in der Kreisliga Inn/Salzach steht die SG Tüßling/Teising auf Platz drei. Trotz der sportlich erfolgreichen Runde ist für beide in der Kreisliga Schluss, worüber der Donaukurier berichtete.
Wer denkt, dass er Beispiele nennen kann, in denen eine Spielgemeinschaft bereits in die Bezirksliga aufgestiegen sei, der irrt. Zwar führen Mannschaften aus Gründen der Tradition gerne beide oder mehrere Ortschaften weiter im Namen, es handelt sich aber in der Bezirksliga oder höher immer um nur einen Verein, der, beim Verband gemeldet, am Spielbetrieb teilnimmt.
Das gilt beispielsweise für die aktuellen Bezirksligisten aus Oberschwarzach und Wiebelsberg (SV-DJK Oberschwarzach), Ettleben und Werneck (TSV Ettleben) oder Eßleben, Rieden und Opferbaum (TSV Eßleben). Bei Letzteren liefen bereits im Aufstiegsjahr 2021/22 alle Spielerpässe auf den TSV Eßleben, obwohl die Mannschaft auch noch als "SG" bezeichnet wurde.
Antrag beim Kreistag auf Aufstieg bis zur Landesliga scheitert
Beim Schweinfurter Kreistag 2022 stellten der TSV Knetzgau und die DJK Oberschwappach, die damals noch als genehmigte SG in der Kreisliga spielten, den Antrag, Spielgemeinschaften bis zur Landesliga aufsteigen zu lassen. Nur ein Achtel der Anwesenden stimmte dafür – das Ansinnen fiel bei den Vereinsvertretern folglich mit großer Mehrheit durch.
Die heutige Bezirksliga-Mannschaft, die mitunter noch als Knetzgau/Oberschwappach bezeichnet wird, ist für den Verband keine Spielgemeinschaft mehr, sondern lief bereits in der folgenden Saison 2022/23, in der sie aufstieg, unter dem TSV Knetzgau, nachdem in der Sommerwechselperiode alle bisherigen Oberschwappacher Spieler zum TSV übergetreten waren.
Einen anderen Weg wählte die FG Marktbreit-Martinsheim, die nun profitieren könnte: Bereits 2006 gründeten der SC Marktbreit und der TSV Martinsheim einen neuen Fußball-Verein, der zwischen 2011 und 2019 schon für mehrere Jahre in der Bezirksliga spielte.
Nun kommen wir aber zum Wesentlichen, da es keine Hin und Rückspiele mehr gibt auf dieser Ebene, will der Verband natürlich nicht auf das Geld verzichten und generiert künstlich Spiele mit Vereinen die aus sportlicher Sicht überhaupt kein Anrecht haben Relegation zu spielen und ggf. aufzusteigen! Im Umkehrschluss muss aber der Fünftletzte!!! der BZL auch in die Relegation damit das Konstrukt "Dritter der KL darf in die Relegation" überhaupt aufgeht.
Das beweist wieder mal wie weit der BFV weg ist vom Sportlichen und es nur den Funktionären nur um das Monetäre geht!